Ich möchte bei meiner Großmutter zur Untermiete einziehen.
Letzte Woche musste ich erst einmal ein komplett neuen ALG2 Antrag stellen, weil ich vorher in einer anderen Stadt gewohnt habe. Die Sachbearbeiterin meinte dann aber zu mir, das ich dann mit meiner Großmutter eine Bedarfsgemeinschaft bilde, weil sie mit mir verwandt ist, und sie somit ihr gesamtes Vermögen offen legen muss. Dann erst können die entscheiden, ob ich da einziehen darf und die für mich die Miete zahlen und ob ich überhaupt ALG 2 bekomme. Das finde ich etwas merkwürdig.
Ich weiß nämlich von einem Bekannten (ebenfalls ALG2 Empfänger), der bis vor kurzem bei seinen Eltern wohnte, dass das Jobcenter ohne Probleme die Miete an seine Eltern gezahlt hat. Und nur weil er ein Dokument dargelegt hatte, in dem es hieß, das die sich in keinster Weise finanziell unterstützen. Das reichte dem Jobcenter.
Warum schlägt mir die Sachbearbeiterin das nicht vor?
Das kann doch nicht sein, dass das von Stadt zu Stadt unterschiedlich ist??
(Ich hätte sie das gerne selber gefragt, habe sie aber nicht erreicht und habe Dienstag erst den Termin und möchte mich vorher vergewissern)