Jochen Schweizer GmbH verklagen?
Liebe Community,
hat jemand von Euch Erfahrungen gemacht, bezüglich Klagen gegen das Unternehmen Jochen Schweizer GmbH? Es folgt kurz die Motivation für meine Bemühungen: Ich war jahrelang Jochen-Schweizer-Kunde, habe Gutscheine für mehrere Hundert Euro von diesem Unternehmen verschenkt, nun ist der Gutschein (House-Running für 225 Euro), mit der ich meiner Lebenspartnerin eine Freude bereiten wollte, abgelaufen, nachdem alle bisherigen Wunschtermine besetzt waren. Trotz höflicher Bemühungen gab es keine Form der Kulanz. Bewegt sich das Unternehmen hier in einer rechtlich korrekten Zone?
Wenn ich nachweisen kann, dass meine Termine vom Unternehmen bzw. von seinem Veranstaltungs-Partner nicht realisierbar waren und somit der Gutscheinverfall hervorgerufen wurde, habe ich dann die Möglichkeiten, rechtliche Schritte mit Aussicht auf Erfolg einzuleiten?
Vielen Dank im Voraus
9 Antworten
Die Jochen Schweizer Gutscheine haben ab dem Kauf eine Gültigkeit von drei Jahren bis zum jeweiligen Jahresende (31.12.) des letzten Jahres. Dies entspricht den gesetzlichen Anforderungen.
Zudem ist im letzten Gültigkeitsjahr VOR Ablauf eine Verlängerung möglich. Nach Ablauf der Gutscheingültigkeit ist eine Verlängerung hingegen nicht mehr möglich.
Das sind für Gutscheine recht vernünftige Konditionen, die sich im rechtlichen Rahmen bewegen. Man darf dann auch davon ausgehen, dass der Gutscheininhaber innerhalb von 3 bis fast 5 Jahren (max. Gültigkeit 3 Jahre zzgl. max 364 Tage je nach Kaufdatum zzgl. weiteres Verlängerungsjahr) irgendwann mal Zeit hat und einen passenden Termin findet.
Ich denke, eine Klage wäre hier nicht von Erfolg gekrönt.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Schade, hätte ich von der Möglichkeit der Verlängerung erfahren, hätte ich dies getan. Eine Info von dem Servicemitarbeiter wäre beim letzten Telefonat nett bzw. angebracht gewesen.
Wenn Termine Angeboten wurden die für dich nicht Realisierbar waren dann ist dies dein Problem. Das Unternehmen kann nur mit verfügbaren Kontigenten arbeiten, bin mir sicher in den AGBs steht auch drin das kein Anspruch auf einen Wunschtermin besteht.
Wenn das Unternehmen aber keine Termine anbieten konnte (generell) da alle ausnahmslos belegt waren, könnte man darüber nachdenken ob eine Entschädigung in Betracht kommt. Aber das solltest du einen Anwalt fragen
Ich hatte ein ähnliches Problem. Ich arbeite als Lehrkraft und bin zeitlich an die Ferien gebunden. Somit waren die Wochenenden ziemlich abgezählt, da das Erlebnis an den Sommer gebunden war. Mein Gutschein ist nun abgelaufen, eine Erstattung oder ein Entgegenkommen war trotz Bemühungen nicht möglich. Leider zeigt Jochen Schweizer diesbezüglich keine Kulanz und ich denke, das würde das Unternehmen nicht tun, wenn es sich nicht rechtlich auf der sicheren Seite wüsste.
Die Gutscheine gelten idR drei Jahre. In der Zeit gibt es eine Menge Termine. Und die sind natürlich irgendwann mal belegt. Keine Ahnung, wie lange sie vorher frei waren (also nach Veröffentlichung), aber JS wird das sicher belegen können. So gesehen bewegt sich das Unternehmen auf sicherem juristischem Boden.
Ob das kundenfreundlich ist, ist eine andere Seite. Aber das kann man nicht einklagen.
Stellen wir uns vor das der Gutschein an heute 3 Jahre gilt und ich ab heute 3 Jahe ausgebucht bin. Das wäre ein Geschäft. Am besten verkaufe ich gleich Gutscheine für einen Marsflug in den nächsten 14 Tagen und da das eh nicht geht behalte ich die Kohle.
Ich würde mal sagen, das wenn es keine Termine gibt der Gutschein nicht verfallen kann. Man muss dir dann eben einen Ersatzzermin nennen. Einen Tag nachdem letzten, egal ob Werktag oder Sonntag,
Denn auch andersrum wird ein Schuh draus. Du kannst nicht 10 Jahre immer dann einen Termin wollen wenn es keinen gibt.
Ob du nun den Jochen verklagen kannst, musst du an derem AGB nachsehen. Er verkauft ja oft nur Gutscheine eines Dritten. Dann muss man den verklagen