Baustopp - für wen und was gilt der? Und wie lange?
An einem Haus, das vesteigert wird, wurde vor einigen Jahren ein behördlicher Baustopp verhängt.
Die Frage ist: Wo kann ich überhaupt etwas über diesen Baustopp erfahren? Gilt der auch für Arbeiten, die nicht Genehmigungspflichtig sind? (also Verputzen, oder Innenausbausachen) Hat der ein Ablaufdatum - Gilt der auch für den neuen Eigentümer?
Danke und Grüße! :)
4 Antworten
Das kannst Du beim Bauamt der Stadt erfahren, dazu auch alle Einzeheiten, warum, wie lange etc.
Vielen Dank erstmal! Werde ich da mal nachfragen.
Die Frage wäre für mich dann halt, ob, wenn ich jetzt nur bisschen was (harmloses) anfange instand zu setzen oder zu reparieren (und dann z.b. einziehe) ich mir dann (wegen einem Baustopp vor 5 oder 8 Jahren gegen den Voreigentümer) per se schon was zuschulden lasse komme, nur weil ich überhapt etwas mache ?
Danke und viele Grüße!
Baustopp ist immer gegen den Eigentümer gerichtet. Die Gründe können vielfältig sein, z.B nicht genehmigter Umbau, Statikprobleme, Finanzen, Grenzabstände ........... Du kannst beim zuständigen Bauamt nachfragen. Es ist fraglich ob sich weitere Investitionen bei ungeklärter Situation lohnen, aber weiter machen kann man schon, so lange baulich nichts verändert wird. Der Baustopp wird erst nach eindeutiger Klärung aufgehoben.
Der Baustopp gilt für alle Eigentümer, auch für neue. Er gilt so lange bis für die Bauarbeiten eine Baugenehmigung vorliegt.
Lass Dir vom Voreigentümer die Verfügung aushändigen oder geh mit Einverständnis des jetzigen Eigentümers oder Eigentümervertreters zur zuständigen Bauaufsicht und informiere Dich dort.