Von heute auf morgen sich vom Ehemann trennen,an wem müsste sich die Hausfrau ohne Gehalt wenden?
Wie ist das eigentlich wen die Hausfrau ohne eigenes Gehalt von heute auf morgen das Haus(zur Miete) und die Partnerschaft verlassen will !Was müssen die ersten Behördlichen Schritte sein? Ist dan Hartz V für diese Frau und der Eheman anteilig verantwortlich? Wer kommt für Wohnung und unterhalt auf?
11 Antworten
Dann sollte die Hausfrau sich mal schnellstmöglich um einen Job kümmern. Einen Termin bei einem Familienanwalt machen und sich beraten lassen.
In erster Linie muss die Frau versuchen selber klar zu kommen. Sie kann sich einen Job suchen und arbeiten gehen. In der Übergangszeit ist der Ehemann zum Unterhalt verpflichtet und erst an dritter Stelle kommt der Staat. Wenn das Ehepaar im gesetzlichen Güterstand gelebt hat, wird alles, was während der Ehe gemeinsam angeschafft wurde, geteilt. Das heisst, bei den Möbeln muss man sich einigen.
also erstmal finde ich jede frau sollte eigenes geld verdienen dann passiert sowas nicht und wenn es nur ein 400 euro job ist hauptsache man ist nicht auf andere angewiesen bei einer trennung wird wohl der mann unterhalt zahlen müssen und die frau wird hartz4 kriegen eventuell wird die miete bezahlt von der arge das klärt aber ein anwalt am besten
sorry meine mutter erzieht auch 2 kinder führt den haushalt und geht mittags für 400 euro putzen sie kann sich aber dann auch selbst finanzieren wenn sie etwas haben will also dann musst du mit solchen antworten leben das leben ist nämlich nicht umsonst
Der Tod auch nicht,der kostet Dich das Leben!
prima erkannt herzlichen glückwunsch
Wenn der Ehemann nicht freiwillig Unterhalt zahlt, erhält diese vom Sozialamt Unterhaltsvorschuss. Dieser wird dann bein Unterhaltspflichtigen eingeklagt.
fehler 1: unterhaltsvorschuss gibts NUR für kinder
fehler 2: das sozialamt hat hiermit nichts zu tun, höchstens die hartz4 stelle, die werden sie aber auch erstmal fragen warum sie sich keinen job sucht
Schon mal was von >>Trennungsunterhalt<< gehört??? Die Person, die den Hausstand geführt hat unterliegt im Trennungsjahr keiner Erwerbsobliegenheit. Schon allein deshalb kein "HartzIV", soll heißen Hilfen nach SGBII, dies betrifft nur Personen die zum ersten erwerbsfähig sind und zum zweiten verpflichtet werden können einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Deshalb zahlt das Sozialamt Unterhaltsvorschuss und treibt diesen beim Unterhaltspflichtigen ein.
Noch was: Die Höhe dieses Unterhaltes richtet sich nach den Lebensverhältnissen und kann weder zeitlich begrenzt, noch auf ein Bedürftigkeitsniveau gesenkt werden. Nur wenn der Gatte nicht leistungsfähig ist, gibt es Sozialhilfe ergänzend.
AH...Danke!
Wenn du verheiratet bist, kannst du Trennungsunterhalt vom Ehemann verlangen. Sonst bleibt wohl nur der gang zum Amt. Dort erfährst du dann auch, was du bekommst und wieviel.
bleibt denn nicht die möglichkeit zu arbeiten? *kopfschüttel*
Mein Mann und ich haben beschlossen das Er Arbeiten geht ( da Er gut verdient) und Frau zu Hause bleibt( schlecht verdient als Friseurin) und Kinder großzieht,das sieht mein Mann auch als Arbeit an!!! Das war eine Vereinbarung weil wir das so wollten! Und nein ich bin nicht zu Faul um Arbeiten zu gehen habe 15 Jahre gearbeitet bevor diese Entscheidung gefällt wurde! Also hört auf so einen dummes zeug zu schreiben!