Darf ich mein Haus für einen symbolischen Preis verkaufen?
Mein Haus möchte ich an meinen Onkel für einen symbolischen Preis von 50,- € verkaufen.
Begründung:
Die Sanierungskosten übersteigen den Wert des Haus.
In einer Klausel soll geregelt sein, dass er das Haus renoviert, damit ich es mit einem symbolisvhen Preis verkaufen kann.
Ist dies erlaubt?
Oder gilt dies grundsätzlich statt Verkauf als Schenkung?
Beispiel:
Bei Denkmal geschützten Gebäuden, wie z.B. einem Schloss, habe ich lesen können, dass diese für einen symbolischen Preis von 5 DM als Verkauf, mit Frist einer teuren Sanierung, den Eigentümer gewechselt haben.
6 Antworten
Mein Gefühl würde mir sagen das du das nicht so einfach kannst.
Selbst wenn da nur eine Holzhütte draufsteht hat das Grundstück im allgemeinen immernoch ein ansehnlichen Wert.
Diese Gebäude sie zu 1€ übergehen kenne ich auch nur aus Denkmalschutz und damit sind sie erhaltungswürdig ... Dein altes Haus wäre für mich hingegen von untergeordneten Interesse das zu erhalten.
Aber da du für so eine Aktion irgendwann zwingend ein Notar brauchst .. kannst du ihn auch vorab fragen .. dürfte im Zweifel nur etwas kosten.
Auskunft darüber erhältst Du von einem Notar, den brauchst Du dazu!
Beim Hausverkauf fällt Grunderwerbssteuer an. Das Finanzamt kommt hier sehr schnell zu der Erkenntnis, dass Steuern hinterzogen werden sollen. Selbst wenn der Notar keine Bedenken sieht, meldet sich das Finanzamt dennoch recht schnell bei Dir.
Ja, es gibt den Verdacht einer Schenkung um Steuer zu sparen. Nur Versicherungen dürfen das, bei Autos.
Städte und gemeinden haben bei jedem immobilienverkauf ein vorkaufsrecht. Das bedeutet wenn du einen kaufvertrag mit 50€ fertigst, kannst du davon ausgehen dass die stadt/gemeinde von ihrem vorkaufsrecht gebrauch macht. Ansonsten würde das nämlich jeder machen, auch sich fremde käufer und verkäufer, um steuer zu sparen. Sonst würde man nämlich immer einen kleinen betrag reinschreiben, und den wirklichen betrag später zahlen. Hätte für beide seiten vorteile.
Was ist das denn für ein Schwachsinn, den du da schreibst?
Ein Vorkaufsrecht muss im Grundbuch eingetragen sein und das macht die Stadt nur bei besonderen Objekten die zB. unter Denkmalschutz stehen. Wenn das FA sieht, dass nur 50 EUR angesetzt wurden, sagt es ganz einfach: zu wenig!! Wir setzen zB. 200.000 an. Bitte zahlen sie von dieser Summe die Steuer. Im schlimmsten Fall Anzeige wg. Steuerhinterziehung