Darf während einer Baustelle im absoluten Parkverbot geparkt werden?
Derzeit habe ich eine Baustelle in meiner Straße (bzw. noch für 6 Monate) die eine Durchfahrt unmöglich macht. Von beiden Seiten stehen nun Durchfahrtsverbot Schilder mit Anlieger frei, bedeutet ich darf ganz normal durchfahren bis zur Baustelle bzw meinem Haus. Nur leider sind auch etliche Seitenstraßen gesperrt, wodurch ich keine wirklichen Parkmöglichkeiten mehr habe...
In der Straße in der ich wohne gilt normal ein absolutes Parkverbot. Doch durch die Baustelle wurde nun der Busverkehr umgeleitet für die nächsten 6 Monate und es fahren täglich ca. 20 Autos hier entlang (Nur Anlieger da Durchfahrt unmöglich).
Meine Frage ist nun ob ich während der Sperrung meiner Straße als Anlieger auf dieser parken darf?
Ist das absolute Halteverbot vielleicht sogar aufgehoben?
4 Antworten
Solange das Schild nicht unkenntlich gemacht wurde (z.B. durch Müllsack verdeckt), hat es noch seine volle Gültigkeit. Heißt im Endeffekt, dass das absolute Halteverbot ganz normal bestehen bleibt.
Nein, du darfst nicht im Halteverbot parken, nur wenn die Halteverbotsschilder abgedeckt oder wegmontiert sind, besteht keine Gültigkeit mehr. Sollange das Halteverbotsschild da steht und nicht abgedeckt worden ist, gilt es nach wie vor. Auch wenn es dir vielleicht unlogisch erscheint, meist hat sowas seinen Sinn, wenn jeder Anlieger da parken dürfte, wäre die Straße z.B. vielleicht zu eng für Rettungsfahrzeuge.
Nein, Du darfst dort nicht Parken. Frag beim Ordnungsamt nach, wo ihr nun Parken sollt.
Das Baustellenschild hebt das Parkverbot nicht auf.
absolutes halteverbot heisst so, weil es absolut, ohne ausnahme, verboten ist da zu parken, leider auch für dich als anlieger. auch wir mussten für 1/2 jahr weit weg von unserem haus parken weil die strasse neu gemacht wurde