Falschparken, ist das okay?
Moin, ich hab ein Strafzettel wegen Falschparkens bekommen.
(Weniger als 3.0m Seitenabstand von der Fahrstreifenbegreznung geparkt, obwohl es scheinbar ca 4m waren)
Als Dienstnummer steht dort: "Zeuge4"
Also ist eine Dienstnummer auch gleichzietig ein Zeuge?
Zudem heißt es, dass das Bußgeld unter ANGABE des AKTENZEICHENS überweisen werden muss, ich hab kein Aktenzeichen, nur ein Kassenzeichen.
So wie ich das bei Google-Recherche rausfinden konnte ist ein Aktenzeichen kein Kassenzeichen (Die werden wohl stets getrennt angegeben)
Kann ich mich da irgendwie wehren, oder schreibt ein unbekannter Privatbürger diese Strafzettel?
MfG
Danke erstmal an Alle, die sich meiner Frage angenommen haben.
Update:
Nachdem die Briefe gekommen sind (Drei einzelne Briefe für drei vermeintliche Parkverstöße, diesmal mit Aktenzeichen :), habe ich mit Angabe, dass ich auch Foto-Beweise habe, ne Art Einspruch eingelegt.
Die Antwort war, dass alle drei vermeintlichen Parkverstöße als solche zurückgezogen worden sind. Also bin ich gut aus der Nummer rausgekommen.
Ich verstehe immernoch nicht wie eine Dienstnummer ein Zeuge sein kann.Dass ein Zeuge eine Dienstanummer sein kann (weil der Beamte als Zeuge auftritt), ergibt für mich Sinn, andersrum jedoch nicht . Vielleicht aber auch nicht so wichtig gerade.
MfG
8 Antworten
- Wegen Falschparken ohne Gefährdung anderer bekommt man kein Bußgeld, sondern eine gebührenpflichtige Verwarnung bis höchstens 80 Euro. Erst höhere Strafen als 80 Euro sind Bußgelder nebst Täterermittlung und Bearbeitungsgebühr.
- Der aufnehmende Beamte oder Politesse ist gleichzeitig Zeuge
- Wenn Du tatsächlich zu Unrecht verwarnt wurdest, nimm Kontakt mit der ausstellenden Behörde auf, für ruhenden Verkehr ist das im Normalfall das Ordnungsamt, anhand deiner Beschreibung könnte es aber auch die Polizei gewesen sein. Hat der Beamte oder die Politesse einen Fehler gemacht, kann man das normalerweise so klären, das die Verwarnung zurück genommen wird. Geht das nicht, solltest Du nur Einspruch einlegen, wenn du entweder zu viel Geld hast oder eine Rechtsschutzversicherung, denn der Einspruch könnte ziemlich teuer werden.
Ansonsten: zahlen und freundlich sein.
Wenn man diese Beweise hat und auch unfingiert sichert, sollte man auch Recht bekommen. Aber man sollte immer daran denken, dass auch Polizei und Politessen mittlerweile Photos zur Beweissicherung erstellen. Wenn die Politesse 2.99 Meter auf dem Foto hat und der Beschuldigte 3,05, dann sollten auch die Räder exakt gleich stehen, sonst ist die Aufnahme wertlos.
Wegen Falschparken ohne Gefährdung anderer bekommt man kein Bußgeld, sondern eine gebührenpflichtige Verwarnung bis höchstens 80 Euro. Erst höhere Strafen als 80 Euro sind Bußgelder nebst Täterermittlung und Bearbeitungsgebühr.
§ 56 OWiG sagt aus das ein Verwarngeld von 5 bis 50 Euro erhoben wird, und nicht bis 80.
Da ist dein OWiG nicht aktuell
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.
https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__56.html
Die nächste Stufe, 60€, wäre dann ein Bußgeld verbunden mit Gebühren und Auslagen.
Als Dienstnummer steht dort: "Zeuge4"
Auf einem (öffentlichen) Antigen-Test steht folgendes:
Test durchgeführt durch (Tested by): 001 (pseudonymisert)
Es ist festzustellen, dass im Wege der Digitalisierung mit Hilfe des Datenschutzrechts eine konkrete Abkappselung von staatlichen/behördlichen Stellen zu Bürger und Bürgerinnen hergestellt wird. Bei einer telefonischen Kontakaufnahme hat man nahezu ausnahmslos mit technischen Gerätschaften zu tun, die einen zum Nachplappern bestimmter Begriffe, oder zur Ansage/Eingabe von Nummern auffordern. Wird dem nicht gefolgt, wird das Telefonat beendet.
Ist das nicht eine Entwürdigung durch Entmenschlichung?
Bezüglich der Frage :
Ich denke, dass ein Aktenzeichen und ein Kassenzeichen hier ein Geschäftszeichen bedeuten. Dabei geht es um die Möglichkeit der Zuordnung. Da du ein "Zeichen" hast, kann eine Zahlung unter Angabe des Zeichens zugeordnet werden.
Lass mich raten: Am Auto war kein Strafzettel und die Verwarnung lag zwei Wochen später im Briefkasten?
Da hat man selber natürlich kein Beweisfoto.
Normaler Weise sollte aber ein Foto von der Parksituation mit aufgedruckt sein.
Du könntest jetzt widersprechen was aber wahrscheinlich nichts bringt, wenn Zeuge4 ein Dorfsheriff ist (bei uns steht jedoch immer der Name des Beamten oder des MA vom Amt für öffentliche Ordnung drin).
Zeuge4 könnte also auch ein unfreundlicher Nachbar sein, der sich durch dein Auto behindert gefühlt hat.
Wenn kein Foto dabei war, würde ich zu der Dienststelle gehen und nach dem Foto fragen.
Egal ob mit oder ohne Foto, könnte man die Parksituation nachstellen, und bei der Nachstellung zwei Meterstäbe ausgeklappt hintereinandervauf die Fahrbahn legen.
Der ganze Aufwand lohnt sich meiner Meinung nach aber erst, wenn das Bußgeld mehr als 20,- beträgt.
Kann ich mich da irgendwie wehren,=Nein.Wegen falsch Parken was da gegen tun ist leider nicht möglich denke ich mir.Wenn das aus eine Hand von Ordnunghshüter oder Polizei kommt.
Aktenzeichen ist auch aber gültig bei Bussgeld Übw.,Akte Nr.meine ich,wenn du verzweifelt bist ruf an dienststelle dort an frag mal nochx.VG
Gegen jeden Verwaltungsakt gibt es Rechtsmittel. Im Bußgeldverfahren ist das der Einspruch.
Geh damit zur Sicherheit doch zur Polizeidienststelle und frag nach!
Ich habe bisher bis auf einen jeden Einspruch gegen eine Behörde gewonnen.
Wenn der Abstand von 3.05 m tatsächlich nicht unterschritten wurde (notfalls misst man nach bevor man wegfährt), ist die Verwarnung ja grundlos ergangen und dann möchte ich mein Geld der Behörde auch nicht hinterherwerfen.