Bin ich Anlieger im Sinne des Verkehrsrechts, wenn mich auf dem Friedhof möchte?
In einen Wohngebiet ist eine Straße angelegt, am Ende ist der Friedhof. Die Straße ist Ausgeschildert mit dem Verkehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge aller Art"-Zusatz "Anlieger Frei".
Darf ich als Ortsfremder in die Straße einfahren, wenn ich zum Friedhof möchte?
5 Antworten
Wenn der Friedhof in der Anliegerstraße liegt: Klares ja, darfst du. Selbst wenn in einer Anliegerstraße ein Zigarettenautomat hängt und du ne Schachtel Kippen ziehen willst, darfst du einfahren. Sogar dann, wenn du dann feststellst, daß du kein Geld bei hast oder noch ne Schachtel überraschend im Handschuhfach findest und dann auf den Kauf verzichtest.
Nein, das darfst du nicht, du bist kein Anlieger.
http://www.sicherestrassen.de/Urteile/index.htm?http://www.sicherestrassen.de/Urteile/VKZUrteile.htm
"Anlieger
sind Personen, die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt (BayObLG VRS 33,457)."
Oder auch:
https://www.autoextrem.de/artikel-ratgeber/1727-anlieger-frei-bedeutung-schildes-rechtliche-lage.html
"dürfen alle Personen befahren, die "die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen", wie das Bayerische Oberste Landesgericht definiert hat. Dazu zählen beispielsweise:
Bewohner von Wohnungen und Häusern, Besucher dieser Bewohner, Lieferanten oder Handwerker dieser Bewohner, Gäste von Hotels, Inhaber und Mitarbeiter von Geschäften, Kindergärten, Praxen, Kanzleien und sonstigen Büros, Kunden, Klienten und Patienten der zuvor genannten Einrichtungen"
Ebenso auch bei wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Anlieger
Sie wollen einen Bewohner des Friedhofes Besuchen-also mit diesem in eine Beziehung treten.
Auf diese Absurdität antworte ich erst gar nicht.
Ist zwar blöd formuliert, aber recht hat roboboy. Man ist Anlieger, wenn man einen Friedhof, der in einer Anliegerstraße liegt, besuchen will. Die Beziehung ist zwischen Fahrer und Grundstückseigentümer (Üblicherweise Stadt oder Kirche) gegeben.
Stadewaeldchen, das kommt auf den Einzelfall an. Üblicherweise haben Friedhöfe auch angeschlossene Parkplätze. Die sind zu benutzen.
Nicht selten sind gerade wegen derartiger Belästigungen Straßen an Friedhofsgrenzen für den öffentlichen Verkehr gesperrt und nur für Anwohner und Anlieger nutzbar.
Ein Friedhofsbesucher ist ein Anlieger im Sinne des Verkehrsrecht, wenn der Friedhof (genauer: Der Eingang zum Friedhof) sich in der Anliegerstraße befindent. Oder was unterscheidet aus verkehrsrechtlicher Sicht deiner Meinung nach der Besucher eines Friedhofs von einem Besucher eines Hotels?
Extra für dich wiederhole ich, weil man dir Sachen offenbar zweimal erklären muss:
Stadewaeldchen, das kommt auf den Einzelfall an. Üblicherweise haben Friedhöfe auch angeschlossene Parkplätze. Die sind zu benutzen.
Nicht selten sind gerade wegen derartiger Belästigungen Straßen an Friedhofsgrenzen für den öffentlichen Verkehr gesperrt und nur für Anwohner und Anlieger nutzbar.
Beantwortet meine Frage aber nicht. Selbst wenn es einen Friedhofsparkplatz außerhalb der Anliegerstraße geben sollte, ist ein Besucher des Friedhofs einfahtberechtigt. Und wenn es in der Anliegerstraße keine Einschränkungen für das parken gibt, darf er da trotz Friedhofsparkplatz sogar parken.
Berechtigt zur Einfahrt ist er aber in jedem Fall. Kann ja z.B. sein, daß er nur jemanden am Friedhof absetzen oder einsteigen lassen will.
Du hast meine Antwort schlicht und einfach nicht begriffen.
Ich habe jetzt aber weder die Zeit noch die Buntstifte, dir das einfacher und leichter verständlich zu erklären.
Doch, ich hab dich schon verstanden, aber du liegst mMn komplett falsch. Siehe auch die von dir beigebrachten Zitate.
Ich zitier mal aus deinem Ausgangsposting:
"dürfen alle Personen befahren, die "die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen",
Und genau das will einer, der zum Friedhof fährt. Mit dem Grundstückseigentümer (des Friedhofes) in Beziehung treten (das Grundstück, also den Friedhof, besuchen).
Ja, mein Beitrag war absichtlich so ausgedrückt, dass er auf den ersten Blick absurd wirken sollte. Aber wie Stadewaeldchen inzwischen lange erklärt hat, ist diese Absurdität nur bedingt falsch-du trittst natürlich nicht mit dem Toten in Beziehung sondern mit dem Eigentümer. Aber ein bisschen Schwarzer Humor darf schon sein. Sonst rufe ich die Gleichstellungsbeauftragte und heul mich aus ;)
LG
Das ist keine "Absurdität", sondern eine - wenn auch flapsig formulierte - Wahrheit:
Wenn ich zu irgendeinem Grundstück innerhalb einer Anliegerstraße will - egal, aus welchem Grund -, bin ich Anlieger und darf das...
Ja, in dem Fall bist du Anlieger.
..... ja, vielleicht suchst Du ja auch nur etwas zu Essen und dort befindet sich ein Kiosk oder ein Laden.
ja klar, du bist Besucher eines Friedhofsbewohners
Anlieger sind Personen, die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen.
Das trifft doch zu. Sie wollen einen Bewohner des Friedhofes Besuchen-also mit diesem in eine Beziehung treten.