Bausparvertrag vor Hartz 4 Antrag auflösen oder verschweigen?

11 Antworten

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Verschweigen ist keine realistische Option, weil du wegen relativ niedriger Beträge eine Anzeige wegen Sozialbetrugs riskierst, die recht übel ausgehen kann.

Die ganze Sache ist ansonsten relativ diffizil.

Das Jobcenter prüft letztlich bei der Vermögensanrechnung in drei Schritten.

1) Übersteigt das Gesamtvermögen den individuellen Freibetrag?
Falls ja, wird für jeden einzelnen Vermögenswert geschaut:
2) ist die Verwertung möglich? Bei Ja ->
3) Ist die Verwertung zumutbar.

Punkt 3 wird insofern interessant, als gerade bei Lebensversicherungen die Verwertung dann nicht zumutbar ist, wenn der Rückkaufswert die Summe der eingezahlten Beträge um mehr als 10% unterschreitet.

Ist die Verwertung eines Vermögensgegenstandes unzumutbar, fliegt er vollkommen aus der Betrachung raus und mindert nicht deinen Vermögensfreibetrag.

Soll heißen: ist die Verwertung deiner Lebensversicherung unzumutbar, bleibt dein gesamter Freibetrag für den Bausparvertrag übrig, der dann nicht verwertet werden muss, weil er unter deinem Freibetrag liegt.
Mit etwas Glück kannst du also beides retten.

pandawa 
Beitragsersteller
 26.01.2012, 18:19

Danke VirtualSelf für die Antwort, ich war heute beim Sachbearbeiter und der meinte ich muss den Bausparvertrag auflösen und ca 2000 € verbrauchen, obwohl die 10 % Regelung bei meiner Lebensversicherung zutrifft ( hab da heute Angerufen). Also fliegt die Lebensversicherung doch nicht aus der Betrachtung raus.

VirtualSelf  26.01.2012, 19:42
@pandawa

Also: auf Anrufe und mündliche Aussagen kannst du dir ein Ei backen.
Lass dir sein Ansinnen schriftlich geben und leg ggf. Widerspruch ein:

In der Fachanweisung zu § 12 SGB II findest du bzgl. LV das :

Die Verwertung von Sachen und Rechten ist nicht offensichtlich unwirtschaftlich, wenn im Ergebnis unter Berücksichtigung der Ver-wertungskosten der Verkehrswert (z. B. bei einer Lebensversicherung der Rückkaufswert) nur geringfügig (i. d. R. bis 10%) unter dem Substanzwert (z. B. bei einer Lebensversicherung die Summe der eingezahlten Beträge) liegt. Zukünftige Gewinn- bzw. Renditeaussichten können nicht berücksichtigt werden.

Eine Prüfung der Verwertung einer Lebensversicherung durch Beleihung ist erst im letzten Fünftel der Laufzeit vorzunehmen. Vor-her ist davon auszugehen, dass durch die lange Beleihungsphase der Auszahlungsbetrag durch die Zinsbelastung so stark gemindert wird, dass Wirtschaftlichkeit nicht mehr vorliegt. In der Regel dürfte im letzten Fünftel der Laufzeit bereits der Rückkauf wirtschaftlich sein.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-12-SGB-II-ZuBeruecksicht-Vermoegen.pdf

Ist ganz simpel: ist die Verwertung unzumutbar, darf sie auch nicht gefordert werden; da kann dir der Typ am Telefon erzählen, was er will.

pandawa 
Beitragsersteller
 26.01.2012, 21:04
@VirtualSelf

Naja er hat es mir so erklärt, ich habe zusammen ein Vermögen von 6000€. Die Verwertung von der Lebensversicherung ist nicht möglich, aber die von dem Bausparvertrag. Also besteht eine zumutbare Möglichkeit mein Vermögen um 2000€ zu senken, nämlich durch den Bausparvertrag.

Daher ist für mich wichtig, bist du dir sicher das die Lebensversicherung Komplett aus der Betrachtung raus fliegt? Weil das bestreitet er.

Nochmals danke für deine Hilfe.

VirtualSelf  26.01.2012, 21:24
@pandawa

Das ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz:

§ 12 Abs. 3 Nr. 6 SGB II

(3) Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen
...
6. Sachen und Rechte, soweit Ihre Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde

Sachen, deren Verwertung unzumutbar ist, fallen genauso wie angemessener Hausrat oder ein angemessenes Auto aus der Betrachtung vollkommen raus. Der Wert eines Autos (bis zu 7500 EUR Zeitwert) oder von Hausrat schmälert ja auch nicht deinen Freibetrag.

würde erstmal bei der versicherung anrufen wo du die sparverträge abgeschlossen hast und mich da beraten lassen die wissen meistens sehr gut über die gesetze bescheid und helfen dir und beraten dich bevor ich beim jobcenter irgend was angebe.

Und was ist wenn ich den Bausparvertrag jetzt noch schnell auflöse, und die 4000 € zuhause aufbewahre, ist das ein Problem, oder können die auch nachgucken das ich mal ein Bspvertrag hatte?

DerHans  25.01.2012, 20:05

Du musst deine Kontoauszüge der letzten drei Monate vorlegen. Wenn da irgendwo die Bausparnummer steht, wird man nachhaken. Eine Bausparkasse wird dir kaum den Betrag in bar auszahlen. Außerdem dauert das mindestens 3 Monate, bis du das Geld tatsächlich bekommst.

Sag die Wahrheit ,das bringt dir nichts ,du bekommst nur Ärger.

Spätestens dann, wenn sie von dem Bausparvertrag Kenntnis erhalten, wirst Du den auflösen müssen - und Leistungen zurück erstatten. Ich würde ihn daher vorher auflösen, es sei denn, Du rechnest noch kurzfristig mit einer Arbeitsstelle ....