Bafög Auto - Kaufvertrag unterschrieben und Halter aber mit Privatdarlehen bezahlt? Wird das trotzdem als Vermögen angerechnet?
Hallo Ich möchte das Aufstiegs Bafög beantragen und habe soweit alle Vermögenswerte gecheckt und soweit ist alles im Rahmen. Ich selber besitze nur ein 5oo€ Auto. Mein Freund hat aber ein Auto, das mehr wert ist. Soweit so gut. Jetzt war es aber damals so, dass er aus bestimmten (privaten) Gründen mich gebeten hatte, den Kaufvertrag zu unterschreiben und ich bin auch Halter. Die Versicherung läuft auf seinen Namen...dumm gelaufen, da ich jetzt eine Umschulung machen möchte und das Auto mir ja gar nicht wirklich gehört...ich habe ja ein eigenes Auto. Ich weiß das hört sich jetzt total unglaubwürdig an...ist aber wirklich so! Es ist nachweisbar (Kontoauszüge) dass mein Freund das Geld für das Auto von seinem Konto abgehoben hat. Jetzt ist meine Überlegung : Für das Bafögamt bin ich so oder so laut Aktenlage der Eigentümer, da macht es keinen Sinn den Halter jetzt umzumelden, oder??? Aber kann man dann wenigsten das Geld, das mein Freund ja bezahlt hat, als Darlehen anführen?
Jemand Erfahrungen? Andere Lösungsvorschläge? Tipps?
3 Antworten
Die anderen User erzählen dir hier leider nur Märchenglauben.
Halter ist sowieso irrelevant. "Der Halter wird nicht als Eigentümer ausgewiesen." Feld C4.c in den Fahrzeugpapieren.
Und da ihr euch ja einig seid, dass er der Eigentümer ist, ist die Sache auch ziemlich einfach.
Du hast zwar das Verpflichtungsgeschäft geschlossen, auf seine Aufforderung hin, als sein Vertreter, aber das kann jeder tun, der ihm genug vertraut. Du bist damit nur die Pflicht eingegangen für die Zahlung, bzw. eine Vertragsstrafe gegenüber dem Verkäufer geradezustehen.
Das Erfüllungsgeschäft fand genau nach eurer Absprache (mündlicher oder gar schriftlicher Vertrag zwischen euch vor dem Kauf?) durch und an deinen Freund statt und das nachweislich. Er hob das Geld ab (Kontoauszug), bezahlte bar (annähernd gleiche Summe, "Bar" wird auch im Kaufvertrag stehen, deine Kontoauszüge dieser Zeit weisen keine Abhebung in diesem Rahmen aus) und er bekam das Fahrzeug ausgehändigt, denn er zahlte, du standest maximal als Begleitung daneben. Das war der Eigentumsübergang. An ihn, nicht an dich. Eine anschließende Schenkung an dich fand auch nicht statt, oder wurde sie dem Finanzamt gemeldet? Also ist es immer noch sein Eigentum und wenn du damit irgendetwas ohne seine Zustimmung machst, könnte er dich verklagen.
Das kann auch jeder Anwalt für Vertragsrecht dem BaFög-Amt genau niederschreiben und begründen. BGB irgendwo im Bereich §430 ff.
@Fraganti und genau so ist es gelaufen! Endlich einer der mich versteht :-) Ja es ist auch durch die Kontoauszüge zu belegen, ich kann mir sogar vorstellen dass der Verkäufer im Autohaus sich noch an uns erinnert, falls das nötig wäre.
Ja, du bist Eigentümer. Der Halter spielt bei der Vermögensabrechnung keine Rolle.
Wie willst du das Geld, das dein Freund gezahlt hat, als Darlehen angeben? Er schuldet dir kein Geld.
Auch eure Gründe warum du den Kaufvertrag vom Auto deines Freundes unterschrieben hat, er aber bezahlt hat spielt keine Rolle (und ist wirklich merkwürdig).
Du bist offiziell Eigentümer dieses Autos. Du kannst das Auto auch offiziell verkaufen.
Nein ich erfinde nichts, vielleicht habe ich mich unverständlich ausgedrückt. Das Auto hat mein Freund für sich gekauft aber ich bin dadurch dass ich unterschrieben habe...ja das war im nachhinnein dumm-aber hinterher ist man ja immer schlauer-offiziell jetzt dummerweise der Eigentümer, da gibt es nichts dran zu rütteln. Aber das Geld für das Auto kam ja nachweislich nicht von meinem Konto sondern von seinem. Also kann ich doch argumentieren dass das ein Darlehen war für das Auto....wenn das Auto schon mir zugerechnet wird obwohl es mir in Wirklichkeit nicht gehört...es ist halt kompliziert. Aber ich finde das jetzt nicht als Lüge das ist nur eine andere Sichtweise das ist was anderes! Nicht böse gemeint...aber ich bin echt keine Lügnerin
Er hat das Geld abgehoben und das Auto wurde dann bar bezahlt.
Okay,
also er hat sein Geld von seinem Konto abgehoben und das Auto mit seinem Geld bezahlt? -> Dann schuldet er dir auch nichts.
Du hast aus welchen Gründen auch immer einen Kaufvertrag unterschrieben, der dich zum Eigentümer dieses Auto macht. Ob das Geld jetzt du bezahlt hast, ihr zusammen, nur er, spielt keine Rolle. DU bist Eigentümer dieses Autos. Das ist die rechtliche Definition. Die Geldquelle wie dieses Eigentum bezahlt wurde, spielt hierbei erstmal keine Rolle, da die Eigentümerschaft klar erkennbar ist.
DU hast den Kaufvertrag unterschrieben, DU bist Eigentümer. DU kannst das Auto jederzeit verkaufen, es gehört DIR. Also ist es auch deinem Eigentum zuzuschreiben.
Welche privaten Gründe waren das denn? War er unter 18? Wieso unterschreibst du einen Kaufvertrag, wenn er doch sogar den Kaufpreis zahlt? Vielleicht kann man da ja noch was drehen (wie zB Freund war minderjährig zu dem Zeitpunkt), aber auch dann unterschreibt man wenigstens zusammen. Dass dein Freund auf dem Kaufvertrag gar nicht steht, versteh ich auch nicht. Oder hatte er damals das gleiche Problem und wollte nicht, dass das Auto seinem Vermögen zugeordnet wird und hat es an dich abgeschoben? Wie man es dreht und wendet, viel Sinn macht es nicht. Aber egal:
Du bist Eigentümer. Da gibt es keine andere Sichtweise. Du hast kein Geld gezahlt, du hast kein Geld verliehen, er hat also kein Darlehen bei dir. Und dass er etwas bezahlt, was du dann aber offiziell kaufst, ist zwar irgendwie komisch, aber hat ja mit seinem Einverständnis stattgefunden, auch da kann man nichts drehen.
Kann sein, aber die muss ja klar sein, dass das dein Eigentum ist. Spielt auch bei anderen Sachen sind Rolle. Mir persönlich ist es egal, aber ein Bafög-Amt findet es auch merkwürdig. Ich hab deine Frage irgendwie anders verstanden. Hast du ihm Geld geliehen um das Auto zu bezahlen? Und das zählt er jetzt regelmäßig zurück? wie viel hat er schon abbezahlt in welchem Zeitraum und wieviel steht noch da aus?
Fortuna1234 wie gesagt das hatte rein private Gründe. Aber das mit dem Darlehen meine ich so, dass er mir das Geld geliehen hat und ich also die Schulden bei ihm habe, denn das könnte ich mit Kontoauszügen ja belegen.
da musst du das teure auto wohl leider deinem freund verkaufen für extrem wenig geld ;)
Verkaufen kann man schon, aber für einen angemessenen Preis, den Wiederverkaufswert, den man auch als Vermögen angibt. Ein Auto an den eigenen Freund (der dann vermutlich noch an der selben Adresse wohnt) für "extrem wenig Geld" (wie du hier vorschlägst) zu verkaufen ist ein Betrugsversuch. Warum sollte jemand sonst sein Auto noch kurz vor Bafögbezug an den Freund für ein Apfel und Ei verkaufen? Der Wert des Autos würde trotzdem noch angerechnet werden und Bußgeld wegen Betrug. Das Amt ist doch nicht total blöde...
.. also liebe Leute, nicht Zuhause nach machen!
Vielen Dank, dafür das du das so noch mal erklärt hast, das war sicher einigen leuten nicht bewusst und ich finde wichtig das man so einen Irr-Glauben auch mal in so einem Forum wie hier, auf so eine Frage klar erklärt. Der erste Gedanke ist augenscheinlich in so einer "Angelegenheit" wie bei unserer Fragestellerin, nicht immer der klügste. Es gibt wohl zumindest (einige) Beispiele in der Praxis!
Uhh ganz mieser Rat. Sieht bei Bafög eindeutig als Betrugsversuch aus. Und wird auch so behandelt. Ganz ganz ganz mieser Rat.
Immer bedenken: Was einem selbst einfällt, bedeutet nicht, dass man soo viel schlauer ist als der Rest. Sondern, dass es jedem x-beliebigem auch eingefallen ist und das Amt auch diese "Tricks" kennt.
ich darf mein auto nicht verkaufen falls ich vor habe bafög zu beantragen? das eine und das andere hängen doch nicht zusammen. Sie hat eben geld benötigt, ich weis ja nicht wie lange da die beurteilungszeiträume sind - aber ich wäre niemals davon ausgegangen das ich mein auto nicht verkaufen darf in so einem zusammenhang.
aber gut zu wissen!
er hat dir doch kein Geld geliehen. er hat das Geld von seinem Konto bezahlt? Versuchst du gerade eine Geschichte zu erfinden und zu lügen? Das steht nämlich anders im deiner Frage.