Baurecht- Wie weit müssen Häuser auseinander stehen?

8 Antworten

Danke für die Nennung des Bundeslandes, das ist leider selten der Fall (und Baurecht ist primär Länderrecht).

dass Haus hinter uns steht zu Grenze entfernt 3 Meter. 

Das ist dem Grundsatz nach korrekt, denn 3m sind der Grenzabstand, wie ihn die Bauordnung festlegt. Für Niedersachsen findet sich das in § 5 Abs. 2 NBauO:

" Der Abstand beträgt 0,5 H, mindestens jedoch 3 m."

Quelle: http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsvorisprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-BauOND2012pP5

Weitere Festlegungen respektive Ausnahmen sind - wenn überhaupt - nur nach örtlichem Planungsrecht möglich, bei Unterschreitung der 3m wäre in jedem Fall eine nachbarliche Zustimmung aufgrund Nichteinhaltung der Abstandsflächen zwingend. Derartige Ausnahmen können allerdings - etwa im Städtebau - durchaus auch die Regel sein, dann aber mit Gegenrecht, d.h., auch der Nachbar darf entsprechend bis zur Grenze be- respektive direkt anbauen.


Der Mindestabstand zwischen zwei Häusern beträgt gem. § 5 Abs. 2 BauO Nds. 3 Meter. Also ja, das ist rechtens. Anderenfalls wäre auch keine Baugenehmigung erteilt worden.

schleudermaxe  14.07.2016, 08:51

Dann kann ja auf Grenze gebaut werden, wenn der Nachbar schon die drei Mieter hat und somit kann da aber etwas nicht stimmen, in Deiner Behauptung.

uni1234  14.07.2016, 08:55
@schleudermaxe

Gemeint war auch der Abstand zur Grundstücksgrenze, nicht zum anderen Haus, sry.

Das richtet sich nach der Abstandsfläche. Diese Zahl ist meistens 0,4. Das bedeutet, die Höhe des Gebäudes (ohne Dach, aber der Giebel mit 1/3) wird mit 0,4 multipliziert.

Wenn jetzt also das Gebäude 7,50 m hoch ist, dann sind es genau 3,00 m Abstand und bei einem 2-stöckigen Gebäude sollte das so passen.

Es gibt normalerweise einen Bebauungsplan bei deiner Gemeinde.

Bitte informiere dich dort.

uni1234  14.07.2016, 08:46

Es gibt zahlreiche Gegenden ohne Bebauungspläne. Abgesehen davon ist der zulässige Mindestabstand zwischen zwei Häusern in den Bauordnungen der Länder geregelt. Ein Bebauungsplan kann diese natürlich übernehmen, darf sie aber nicht unterschreiten. Es zählt also das, was in der Bauordnung steht, nicht im B-Plan.

Und drei Meter auf Deinem sind also 6 Meter und dies wird so im Baurecht zu finden sein. Frage einfach im Rathaus nach.