Ungesichert auf dem Dach rumlaufen?

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Es gibt sehr wohl Vorschriften der BG Bau über die Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten mit Absturzgefahr. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern die erforderliche persönliche Schutzaurüstung zur Verfügung zu stellen und sie regelmäßig über die Vorschriften und den Umgang damit zu schulen. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, die Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten, die Vorgesetzten müssen die Einhaltung überwachen. Die alleinige Verantwortung trägt der Unternehmer. Die Gewerbeaufsichtsämter sind dafür zuständig, die Einhaltung zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden.

Es ist zwar lobenswert, daß Du Dir darüber Gedanken machst, aber es ist nicht Deine Aufgabe, da einzuschreiten, dafür sind Andere zuständig.

Paul1x 
Beitragsersteller
 15.04.2020, 15:52

Na ich bin ohnehin minderjährig und hatte auch nicht vor da was zu sagen, damit würde ich mich wohl eher lächerlich machen. Hat mich trotzdem interessiert

Sicher ist das gefährlich. Sicher ist das legal.

Auf dem Flachdach geht das.

Die werden auch wohl eine Fangsicherung haben.

Normal... ein Einfamilienhaus ist nicht sehr hoch. Die können das gut abschätzen

Paul1x 
Beitragsersteller
 15.04.2020, 11:46

Okay danke

Kuestenflieger  15.04.2020, 11:56
@Paul1x

Die Zimmerer können das , sind Männer vom Bau . Trotz S 3 Schuhe fühlt man den Untergrund und Brettkanten .

Es gibt nun mal Arbeiten, die auch gefährlich sind. Und wenn das Haus gerade errichtet wird, gibt es da ja noch nichts, woran man eine Sicherung befestigen könnte.