Haus gekauft mit anbau aber ohne Baugenehmigung?

6 Antworten

Wenn der Verkäufer diesen Schwarzbau selber errichtet hat oder er das beweisbar jedenfalls gewusst hat, hätte er in dem notariellen Kaufvertrag darauf hinweisen müssen. Alles Andere wäre arglistiges Verschweigen eines rechtlichen Mangels. Der vermutlich vereinbarte Gewährleistungsausschluss gölte für diesen Fall nicht. Sämtliche Kosten, also Gebühren für die nachträgliche Genehmigung, ggf. Kosten für den Rückbau/ Abriss, Geldbuße usw. wären dann Schaden, den Deine Schwester/ Dein Schwager vom Verkäufer erstattet verlangen könnten. 

Hallo Almila123,

das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schafft hier im Sachenrecht ab §§ 433 ff. klare Verhältnisse: Die Sache, hier also das Grundstück, muss dem Käufer vom Verkäufer ohne Sachmängel oder Rechtsmängel übergeben werden.

In Ihrem Fall würde ich von einem Rechtsmangel sprechen.

Sie finden auf https://www.abir.eu/immobilienrecht/maengel-grundstueckskauf.html
weitere Informationen darüber. Auch wenn es dort um Grundstücke geht, gelten die Aussagen auch bei einem Hauskauf.

Meines Erachtens sollten Sie sich schnellstmöglich von einem Fachanwalt beraten lassen.

Viele Grüße

Frank Hartung

Die Geldstrafe haben sie vermutlich noch nicht bekommen, sondern nur die Androhung; ansonsten sofort zum Anwalt.

Zuerst den Notarvertrag prüfen, ob eine Gewährleistungsklausel vorhanden ist. Wenn man nicht sicher ist, nochmal zum Notar, den Sachverhalt schildern und sich den Vertrag nochmal erklären lassen. Dann zum Bauamt gehen und fragen, ob eine nachträgliche Legalisierung möglich wäre und wenn ja, unter welchen Bedingungen. Dann zum Architekten und klären, welche Arbeiten notwendig sind, um die Genehmigungsfähigkeit zu erreichen und was das ungefähr kosten wird.

Dann muss man entscheiden, ob man den Verkäufer verklagt, einen Bauantrag stellt, den Anbau abreißt oder alles wieder verkauft.

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