Bauantrag einreichen / danach 100%ig bindend?
Hallo, ich brauchte einmal Infos bzgl. der Einreichung eines Bauantrags: Wenn ich einen Architekten einen Bauantrag für mein zukünftiges Einfamilienhaus einreichen lasse und diesen genehmigen lasse, dann ist dieser (so wurde mir gesagt 3 Jahre gültig). D.h. - Wenn ich jetzt einen Bauantrag über meinen Architkten einreichen lasse kann ich problemlos erst Mitte nächsten Jahres anfangen zu bauen. Ich weiß inzwischen sehr genau, wie breit/hoch/lang, Ouadratmeter, Geschosse etc. mein Haus haben soll/wird. Allerdings bin ich mir bei der Zimmeraufteilung etc. noch nicht ganz im klaren und vor allen Dingen noch nicht ob ich auch mit diesem Architketen bauen möchte. Daher meine FRAGE: Kann ich den Bauantrag von meinem jetzigen ausgewählten Architekten einreichen lassen, allerdings im nächsten Jahr mit einem anderen Archtikten oder Träger bauen und dabei nocheinmal IM INNEREN des Hauses deutliche Änderungen vornehmen, oder wäre der Bauantrag damit hinfällig und ich müsste einen neuen stellen bzw. der neue Arichtikt müsste sich exakt an den ursprünglich eingereichten Antrag halten? (Es gibt auch tatsächlich bestimmte Gründe warum ich schon jetzt einen Bauantrag stellen möchte und nicht erst dann wenn ich real anfange zu bauen, aber diese zu erläutern wäre hier wahrlich zu lang) Vielen, vielen Dank für Eure Antwort(en) im Voraus!
Lieben Gruß, MAX
8 Antworten
Würde an Deiner Stelle mit verschiedenen Architekten Gespräche führen und Dir ausgeführte Wohnbauten zeigen lassen. Mit dem Architekten der Dir zusagt, könntest Du dann einen Architektenvertrag vereinbaren In diesem Architekenvertrag könntest Du die Leistungen vereinbaren, die Du vom Architekten wünscht, als z.B. nur bis zur Baugenehmigung oder aber das komplette Leisungsbild. Vereinbarst Du nur bis zur Baugenehmigung , kannst Du danach die anschliessenden Leistungen mit einem anderen Architekten vereinbaren. Würde Dir aber raten, die Leistungen möglichst alle dem Selben zu übertragen . Änderungen an der Baugenehmigungsplanung sind möglich, müssen dem Bauamt aber erneut vorgelegt werden, wenn sie gravierend sind, d.h. die Statik betreffen oder die äussere Gestaltung des Hauses.
- Ob du den Architekten wechseln kannst hängt vom Vertrag ab.
(Allerdings kann ich mir nicht vorstellen daß du einen findest der nur Planung und Bauantrag macht)
- Innerhalb des Hauses kannst du alles ändern was NICHT die Statik betrifft.
Wenn Leistungsphase 1-4 der HOAI vereinbart sind ist das kein Problem. Und: es kommt oft vor, dass der Architekt nur bis zum Bauantrag eingebunden ist.
Es gibt genug Architekturbüros, die mit der späteren Ausführung des Bauvorhabens gar nichts zu tun haben. Die erstellen lediglich Vorplanung, Planung, Bauantragsunterlagen, haben einen Statiker und sind vorlageberechtigt.
Aber dieser Weg ist immer der teurere
Der Bauantrag bindet dich in der äusseren Gestaltung usw. nicht aber im inneren Ausbau.
Es sind selbstverstänflich jederzeit Nachträge einzureichen, die im Einzelfall genehmigt sein müssen. z.B. du möchtes die lichte Höhe im Keller vergrösseren, das geht nur mit einem Nachtrag.
Selbstverständlich kann du den Architekten wechseln, auch während der Bauphase. Ob das sinnvoll ist, steht auf einen anderen Blatt.
Warum reichst du nicht einen Bauvoranfrage beim Bauamt ein und den Bauantrag erst dann wenn es losgehen soll
Du kannst Deinen Bauantrag von Architekt X vorlegen lassen und Du kannst dann mit einem anderen Unternehmen bauen.
Der vorlegende Architekt bekommt ja seine Leistungen vergütet. Planung, Bauantrag, Statik usw. müssen ja von Euch bezahlt werden.
Was Ihr danach macht, ist Eure Sache.
Tipp: Lasst Euch die Planung, die Bauantragsunterlagen doch von einer Baufirma machen. Dann ist alles in einer Hand und die Laufereien reduzieren sich erheblich. Da ist man während der Bauphase immer in Kontakt, kann nachträgliche Änderungen besprechen usw. Und es ist billiger. Ein Architekt wird immer darauf hinarbeiten, daß Ihr ein möglichst teures Bauvorhaben verwirklichen wollt. Er wird nach HOAI bezahlt, d. h. er bekommt seinen Lohn prozentual auf die Baukosten berechnet.
Ein Archtitekt plant immer so, daß er möglichst was daran verdient.
Er wird auch gerne Ausschreibungen machen, die von den Baufirmen auszufüllen sind. Das treibt den Preis. Und nicht zu knapp.
Ich habe viele Jahre in einer Baufirma gearbeitet, wo alles aus einer Hand kam.
Unsere Architekten und Statiker wurden normal entlohnt, da war das Interesse nicht so groß, ein möglichst teures Haus zu planen.
Architekt und Unternehmer sollten und müssen zusammenarbeiten, sonst klappt nämlich gar nichts. Der Ansprechpartner der Bauherrschaft ist der Bauleiter, der achtet darauf, wie und das alles klappt.
Du scheinst da sehr festgefahren zu sein, was deine Meinung zu Architekten angeht. Vermutlich hast du entsprechend deine Erfahrungen damit gemacht. Ich weiß, dass Ausschreibungen of t zu einem günstigeren Angebot führen als wenn man zum Handwerker geht und sagt: mach mir mal ein Angebot. Auch plant der Architekt so, dass die Nutzer zufrieden sind und er hat auch Kostenschätzungen zu machen. Sind diese zu hoch werden die Bauherren abspringen, sind die Schätzungen extrem falsch, kann der Bauherr sich Geld vom Architekten erklagen. Wäre es so wie du sagst, würden alle Architekten inzwischen arbeitslos sein. Natürlich sind GU und GÜ inzwischen beliebte Unternehmereinsatzformen aber klassisch zu bauen hat auch Vorteile. Das einzige wo ich dir Recht geben kann ist in dem Punkt, dass Architekten und Unternehmer zusammenarbeiten sollte.
Du must nach der Baugenehmigung bauen. Wenn Du aber nach der Baugenehmigung die Genehmigung ändern willst musst Du einme "Nachtragsgenehmigung" zur Prüfung und Entswcheidung vorlegen. Dies gilt lewdiuglichj nicht für Bauteile, die nach Landesbauordnung baugenehmigungsfrei sind (z.B. nichttragende Innenwände).
Der Tipp taugt, meiner Meinung nach, gar nichts. Das ist ein Klischee, das Architekten immer teuer bauen wollen. Ich kenne genug, die auf kostenbewusstes Bauen sehr viel Wert legen, da es heutzutage sonst nur Stress mit Bauherren gibt. Und Architekten stehen auf Seiten des Bauherren und nicht auf der der Unternehmer. Es mag immer wieder schwarze Schafe geben, aber die sind bei den Unternehmern häufiger als bei den Architekten.