Darf ein Inkassounternehmen forderungen an Minderjährige stellen?
Hallo, Meine 16 Jährige Tochter hat online was bestellt (29.12.2017) per Lastschrift. Das Konto war aber nicht gedeckt und Sie hat gedacht, dass der Gläubiger nochmal einen Auftrag ab die Bank gibt und Sie das Geld nicht Manuell überweisen muss. Heute hat Sie eine Email von einem Inkassobüro bekommen in der Sie 100€ zahlen soll. (Hauptforderung waren ca. 25€) Jetzt meine Frage(n): Ist das überhaupt rechtens? Darf ein Inkassobüro so hohe forderungen gegen Minderjährige stellen? Das sie bedingt geschäftsfähig in Rahmen Ihres Taschengeldes ist weiß ich, aber das sind sicher keine 100€ im Monat. Sie hat ein falsches Geburtsdatum angegeben, gehe ich von aus. Und wie soll ich da jetzt vorgehen? Soll ich dem Inkassobüro eine Email schreiben oder anrufen und die Situation erklären? Widerrufen kann ich nicht da es sich um einen kosmetikartikel handelt und auch schon etwas länger als 1 Monat her ist.
Bitte nur Antworten wenn Ihr euch wirklich sicher seit! Und "Spaßkommentare" kann hier auch niemand leiden... danke im voraus:)
11 Antworten
Hallo,
da deine Tochter minderjährig ist,gibt es keinen "Rechtsgültigen" Vertrag zwischem dem Verkäufer und ihr.
Wenn ihr als Eltern sagt nein, guckt der in die Röhre.
Denn Rechtsgeschäfte mit Minderjährigen sind von der Einwilligung der Eltern abhängig.
Wendet Euch daher an den Verkäufer per Einschreib-Brief und erklärt, das ihr diesem Rechtsgeschäft nicht zustimmt.Gleichzeitig bietet ihr ihm an ohne Anerkenntnis einer rechtlichen Verpflichtung ,seine Ware und die Auslagen (Rücklastschriftgebühren) zu bezahlen um die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen.
Auf keinen Fall mit dem Inkassobüro kommunizieren in jedweder Form.Denn die haben kein Interesse daran,den Vorgang fallen zu lassen,sondern damit nach Möglichkeit soviel Kohle wie möglich zu machen.
Denn Rechtsgeschäfte mit Minderjährigen sind von der Einwilligung der Eltern abhängig.
Ich ergänze mal das Wort "nachteilige" Grundsätzlich kann ein Minderjährige problemlos jede Form von vorteilhaften Rechtsgeschäften abwickeln. Beispielsweise die Entgegennahme eines Geschenks.
Die Verträge sind ansonsten auch solange wirksam, bis die Eltern sagen "Nein". Schwebend wirksam bzw. Schwebend unwirksam... Wenn die Eltern Kenntnis erlangen und nichts tun, stimmen sie konkludent dem Rechtsgeschäft zu.
Du meinst sicher das richtige, wollte es nur nochmal klarstellen, damit andere das nicht fehl interpretieren, was du geschrieben hast ;-)
Genauso ist es ! Korrekte und wertvolle Info
danke
Na und? Ich schicke dir mal eine PM mit weiterführenden Infos.
Auf keinen Fall anrufen!
Überweise den Rechnungsbetrag zuzüglich 5 € Mahngebühr an den Versender.
Der Inkassobude teilst Du schriftlich mit, daß keine Forderung des Händlers gegen Deine minderjährige Tochter besteht. Die folgenden Drohbriefe versenkst Du einfach in den Papierkorb.
Vielen dank!!!!:)
Das Problem ist das ich bei dem Händler keine Bankverbindung gefunden habe auf der Internetseite
Es muß irgenwo eine Bankverbindung angegeben sein, was ist das denn für ein Händler.
Mindestens auf der Rücklastschrift sollte eine Kontonummer stehen.
" Sie hat ein falsches Geburtsdatum angegeben, gehe ich von aus"
Und da liegt das Problem. Grundsätzlich kannst du als Elternteil diese Forderung anfechten, angeben dass sie für diesen Kauf keine Genehmigung von dir hatte. Allerdings ist das Inkassounternehmen berechtigt Strafanzeige zu stellen aufgrund einer falschen Altersangabe (Sofern sie das wirklich so angegeben hat) Das solltest du vorher mit ihr klären und dann entscheiden ob du Widerruf einlegst (Ich meine nicht Vertragswideruf, sondern Forderungswideruf) oder doch zahlst damit "keine weiteren Probleme" auftauchen
Eine falsche Altersangabe ist keine Straftat. Da muss deutlich mehr dazu kommen, beispielsweise für einen Betrug ein Vorsatz. Der ist hier weit und breit nicht erkennbar.
Hab mal kurz nachgeguckt, die Bestellung war bei BHCOSMETICS.com und die haben weder bei der Anmeldung noch sonstwo nach einem Geburtsdatum gefragt.
warum soll das nicht rechtens sein ?
Deine Tochter hat bestellt, das Konto war nicht gedeckt..und sie hat zu schauen dass es korrekt bezahlt wird
warum soll der Gläubiger da hinterherspringen...?
deine Tochter ist in der Bringpflicht.. nicht der Gläubiger
klär dein Töchterchen doch bitte mal richtig auf
Sie ist 16 und hat ein Konto, da sollte sie wissen was sie darf und was nicht. Soll sie für den Schaden aufkommen, dann lernt sie es vermutlich. Hat sie Taschengeld, kann sie abzahlen.
warum soll der Gläubiger da hinterherspringen...?
Weil das seine ureigenste Aufgabe ist als Kaufmann.
Ein sogenannter "Inkassoüberfall" verstößt gegen die Schadensminderungspflicht des Gläubigers.
Ein Gläubiger muss keinem Käufer hinterherlaufen und prüfen ob das Konto ausreichend gedeckt ist um die Rechnung bezahlen zu können
Aber er ist angehalten, erst mal eine eigene Mahnung zu senden, bevor er ein Inkasso einschaltet. Das leitet sich nach allgemeiner Rechtsmeinung aus §242 BGB ab.
Weil Sie wie gesagt nicht minderjährig ist. Hab ja nur gefragt, da ich im Internet verschiedenes gelesen habe. Das er ihr nicht "hinterherspringt" weiss ich auch, Sie wusste es aber nicht.
sie ist NICHT minderjährig ??? ja was denn jetzt ..?
Ich denke mal, dass es wirklich nur ein Verschreibser war :-) Sonst würde das alles in einem anderen Licht erscheinen. Aber nur insoweit, als A) sie sich selbst kümmern muss und nicht hinter Muttern verstecken kann und B) das Argument mit dem schwebend unwirksamen Vertrag wegfällt.
Macht die Inkassokosten aber trotzdem nicht automatisch durchsetzbarer.
In so einer Frage würde ich mich nicht auf ein Laienforum verlassen. Ruf am besten dort an und schildere die Situation.
Danach solltest du mal ein ernstes Wörtchen mit deiner Tochter sprechen!
Ruf am besten dort an und schildere die Situation.
Niemals! Es sei denn man steht darauf sich am Telefon niedermachen zu lassen.
Ähm, auch im Bearbeitungscenter eines Inkassounternehmens sitzen nur Menschen. Man wird nicht automatisch fertig gemacht, die haben auch Interesse an die Forderung zu kommen.
Du bist so jemand der Mahnbriefe wegwirft oder
Du bist so jemand der Mahnbriefe wegwirft oder
Ich bin jemand der seine Rechnungen bezahlt, das zunächst mal grundsätzlich!
Ich bin allerdings auch jemand der einige Zeit Schuldnerberatung gemacht hat. Das im "Bearbeitugscenter" auch nur Menschen sitzen will ich nicht in Abrede stellen. Ich frage mich allerdings was Du für Vorstellungen von so einem "Bearbeitungscenter" hast. Das ist nämlich eine lausige Bude in der reichlich Drucker stehen. Dazu kommen ein paar schlecht bezahlte Leute die den ganzen Mist in Umschläge packen und versenden, bei einigen Inkassobuden geht sogar das automatisch. Der Briefinhalt ist vorgefertigt, nur die Daten werden im Serienmuster eingefügt. Zusätzlich gibt es dann noch ein oder zwei Leute die Telefone bedienen. Sie werden auch nicht berauschend bezahlt und sind lediglich darauf geschult in recht aggresiver Weise auf der entsprechenden Forderung zu bestehen, zu entscheiden haben sie ohnehin nichts.
Nur Weisungsgebundene call agents. Hatte selbst die Team Leitung eines Telefon Trupps inne.Devise : Umsatz Umsatz Umsatz
Nein, die Antwort des Inkassobüros steht doch shcon jetzt fest zahlen
Okay danke :)
Das Problem ist nur das dass Inkasso sagt wenn bis zum 16.02. nix da ist, besteht ein klageauftrag