Bandscheibenvorfall = Behinderung?
Hallo.
Ich bin 26 Jahre alt und bei mir wurden 3 Bandscheibenvorfälle diagnostiziert.
2 im LW, 1 im BW, MRT HW steht noch aus. Krankengym. hilft nichts mehr. Normale Schmerzmittel helfen auch nichts. Mittlerweile nehme ich Valoron, das mir im allgemeinen gegen die Schmerzen im Rücken hilft, jedoch nicht gegen die in den Beinen. Ich habe beim gehen Probleme und einen sehr unsicheren Gang. Ich bin in einem festen Arbeitsverhältniss,
zur Zeit aber Krankgeschrieben. Operation(en) wird folgen.
Meine Frage
Bekomme ich mit meinen Bandscheibenvorfällen und den daraus resultierenden Problemen einen Behindertenausweis? Wenn ja, wieviel Prozent ca und wie geht dies vonstatten???
Und stimmt es das man ab einer bestimmten Anzahl von Prozenten einen Kündigungsschutz hat, bzw. unkündbar ist???
4 Antworten
Zunächst einmal etwas zu dem unkündbar, das ist absoluter Unsinn, auch ein Mensch mit Behinderung kann gekündigt werden, das ist noch nicht einmal viel schwere als bei einem Menschen ohne Behinderung
Ab eine GdB von 50 bzw ab eine GdB von 30 und einem Antrag auf Gleichstellung gibt einen etwas besseren Kündigungsschuzt, das bedeute es muss das Integrationsamt eingeschaltet werden und das muss sein OK zu Kündigung geben. Damit jett kein falsche Eindruck entsteht, das Integrationsamt muss normalerweise der Kündigung zustimmen es sein den der Kündigungsgrund hat etwas mit der Behinderung zu tun. Einer Betriebesbedingte Kündigung z.B muss in der Regel zugestimmt werden.
Stell doch einfach den Antrag auf eine Behindertenausweis und warte ab was kommt.
HIer noch ein hilfreicher Link
http://www.sozialhilfe24.de/soziale-themen/schwerbehinderung
Möchtest du den Grad deiner Behinderung wissen,mußt du zunächst auf das für dich zuständige Versorgungsamt und einen entsprechenden Antrag stellen.Du bekommst dann einen unkomplizierten Fragebogen mit u.a. mit Angaben deiner behandelnder Ärzte.Nach einer angemessenen Zeit ( so ca 2-3 Monate) bekommst du einen schriftlichen Bescheid mit Angabe deiner Behinderung in %.25 % sind dir schon jetzt ziemlich sicher,haben aber keine Auswirkung auf den Arbeitsplatz bzw. Steuervergünstigungen,das geht glaube ich so bei 30 % los.Sollte nach erfolgter Feststellung deiner Behinderung im laufe der Zeit z.B. durch OP. oder andere Behinderung eine Verschlechterung eintreten,stellst du einen Folgeantrag.
Vielen dank für die schnelle Antwort !! :)
Schau mal bei http://de.wikipedia/org/wiki/schwerbehindertenrecht rein, da steht alles genau beschrieben.
http://de.wikipedia/org/wiki/Schwerbehindertenrecht_(Deutschland)
Probiere das mal aus, wenn es wieder nicht geht, dann gib unter Google selbst mal "Schwerbehindertenrecht" ein.
Geht auch nicht, hab es gerade versucht, diese neuen Seiten hier taugen überhaupt nichts. Es ist die der Link.
Hallo, schau mal unter Behinderung und Ausweis. Gruß
Der Link funktioniert leider nicht. Trotzdem danke für die rasche Antwort !!