Bewerbung, wenn ich Einschränkungen habe.
Hallo zusammen!
Ich will mich bei jemanden bewerben, habe aber jetzt nachgewiesen körperliche Einschränkungen (Behindertenprozente), die mich leicht bei der gewünschten Arbeit einschränken würden. Ich will mich aber dennoch bewerben und um mich auf Grund der Art der Behinderung abzusichern MUSS ich es dem Arbeitgeber sagen, dass ich etwas habe!
Wie mache ich das am besten, in der Bewerbung und/oder im Lebenslauf? Wie sage ich es dem Arbeitgeber am besten?
Ich kann es nicht verheimlichen, sonst sind Folgeschäden zu befürchten, die ich nicht riskieren möchte.
(Ich habe bereits eine ähnliche, aber falsch ausgedrückte Frage gestellt, weswegen ich falsche oder mangelhafte Antworten erhalten habe, die mir zu allgemein waren und mir in diesem Zusammenhang nicht helfen! Auch wenn sie gut gemeint waren, aber sie sind zu allgemein gewesen... Ich möchte also jetzt wissen, was und wie ich es mache, WENN ich Behindertenprozente in der Bewerbung irgendwie einbringen MUSS und es dem Arbeitgeber sagen müsste. Ich habe mir vor kurzem schon eine Arbeit versaut, weil es gefehlt hat...)
Hoffe das das jetzt klappt und danke schon für gute Antworten
LG
LadybirdCoco
5 Antworten
Hi,
In den meisten Fällen ist es ratsam erst im Bewerbungsgespräch auf die Behinderung einzugehen. Nach einem ersten positiven persönlichen Eindruck hat man i.d.R bessere Chancen, dass eine wie du sagst reale Einschränkung durch die Behinderung weniger ins Gewicht fällt.
Wenn du konkretere Antworten willst, würde ich dir auch raten konkreter zu fragen. Denn je nachdem um was für eine Einschränkung es sich handelt und um welchen Job es geht, kann man die Situation entsprechend durchdenken. Wichtig ist bei solchen Formulierungen immer, dass man positiv formuliert. Das ist nicht immer leicht, aber bei einer Bewerbung geht es schließlich darum für sich selbst Werbung zu machen.
Es wäre auch hilfreich die Gesamte Bewerbung hierfür einzustellen (anonymisiert!) dann kann man überlegen wo sich eine solche Formulierung am besten einbauen ließe.
Viel Erfolg!
Lg Susan
DeliriumTremens hat hier im Forum bei einer vergleichbaren Frage nachstehenden Link eingestellt, der Dir weiterhelfen sollte:
Demnach musst Du Deinen künftigen AG nicht unbedingt vorab informieren. Sollte Deine Behinderung Dich aber bei der Arbeit einschränken, so ist es fairerweise schon angebracht darauf hinzuweisen.
Du bist nicht verpflichtet, den GdB anzugeben, solange du nicht schwerbehindert bist.
Schränkt die Behinderung aber deine Arbeitsleistung ein, musst du den Arbeitgeber spätestens bei Vertragsabschluß darauf hinweisen, sondern ist der Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllt und die Firma kann den Vertrag für nichtig erklären lassen.
Mein Boss hat erst erfahren, dass ich GdB 40 (Gehbehinderung) habe, als die Telefonzentrale umzog in den ersten Stock udn er sah, wie schwer ich die treppe hoch kam. Da mich das aber bei der Telefonie nicht behindert und ich bis dahin sehr gute Leistungen bewiesen hatte, hats niemanden gestört.
Ohne jetzt zu wissen um welche Einschränkung, welchen Beruf usw. es sich handelt: "Aufgrund meiner xyz bin ich in der Ausführung von xyz leicht eingeschränkt, kann jedoch (Stärken einsetzen, die die Einschränkung im Grunde nichtig machen) ......"
Sag es am besten im Bewerbungsgespräch!:)