Muss ich neuem Chef mitteilen, dass in der Vergangenheit ein Bandscheibenvorfall vorlag?
In der Vergangenheit wurde bei mir ein Bandscheibenvorfall diagnostiziert. Muss ich das meinem neuen Chef, vor Vertragsabschluss der Arbeitsvertrages im Vorfeld mitteilen?
7 Antworten
Mit kurzen Worten: Nein!
Deine Krankheitsgeschichte spielt hierbei überhaupt keine Rolle und du bist da auch zu keiner Auskunft verpflichtet.
Für Krankheiten, die in der Vergangenheit liegen und ausgeheilt sind, braucht man grundsätzlich keine Auskunft zu geben.
Bei nicht ausgeheilten (chronischen) Erkrankungen, zu denen auch Bandscheibenbeschwerden gehören, kommt es darauf an.
Direkt erwähnen muß man zunächst nichts. Der Arbeitgeber darf aber fragen, ob Erkrankungen vorliegen, die eine Ausübung der Arbeit am angestrebten Arbeitsplatzes nicht erlauben. Und die Frage muss dann, soweit ich weiß, beantwortet werden.
Wenn die Erkrankung unmittelbar mit der Erbringung der Arbeitsleistung zu tun hat, dann schon. Der Arbeitgeber hätte dann ein berechtigtes Interesse, diese Information zu erhalten.
Zentrale Frage ist also, ob Du bei der diagnostizierten Vorerkrankung in der Lage bist, die vertragliche Arbeitsleistung zu erbringen, zu der Du Dich verpflichtest.
Das hast Du vergessen zu erwähnen ;)
Mal im Ernst, es gehen den Chef ausschließlich Gesundheitsdaten etwas an, die unmittelbar mit Deiner Arbeit zu tun haben. Ich schätze mal, dass Du kaum als Schwerstarbeiter dort anfängst, wenn Du einen Bandscheibenvorfall hattest. Wenn Du bei genau dieser Arbeit keine besonders große Gefahr läufst, wegen Deiner Vorgeschichte häufiger krank zu sein, dürfte es ihm wohl eh egal sein!
Grundsätzlich und klar "NEIN". Er darf es nicht. Sind für den Beruf besondere gesundheitliche Anforderungen, so ist in diesem Rahmen eine arbeitsmedizinische Untersuchung notwendig. Dort könnte man auf Vorerkrankungen hinweisen und die ärztliche Schweigepflicht wird gewahrt.