Versetzung möglich oder nicht?
Eine Verkäuferin hat nach einem Jahr Krankheit wieder angefangen zu arbeiten und durch diese Krankheit 50% Schwerbehinderung. Jetzt soll eine Verkäuferin in eine andere Filiale versetzt werden. Kann man diese Mitarbeiterin versetzen? Sie ist der Meinung aufgrund ihrer Behinderung kann sie nicht versetzt werden.
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Es wäre vielleicht interessant zu wissen, was in ihrem Arbeitsvertrag zum Thema Mobilität steht oder wie weit die neue von der alten Filiale weg ist (200 km?! 200 m?!).
Solche Dinge müssen im Einzelfall geprüft werden und lassen andernfalls keine qualifizierte Einschätzung zu.
Dazu solltet ihr einen Anwalt kontaktieren.
Welchen dringenden Grund gibt es denn, dass ihr keinen anderen Mitarbeiter in eben diese Filiale versetzt?
Wenn ihr das nicht verargumentieren könnt und möglicherweise der Fahrtweg in die neue Filiale unzumutbar für die Mitarbeiterin ist, sollte das so gut wie unmöglich sein.
Aber prinzipiell sollte man immer eine Rechtsberatung aufsuchen, wenn es um Personalfragen in Bezug auf Behinderte geht.
Wenn sie keine Einschränkungen hat,mit Gehalt und niederiger Beschäftigung,darf sie versetzt werden.Ausserdem würde der Chef sich immer rausreden können,indem er einen Grund angeben würde,der nichts mit der Behindrung zu tun hat.
Wenn nicht generell die Versetzung in andere Filialen möglich ist, nach dem Arbeitsvertrag, wäre das eine Änderungskündigung. Dabei müsste in der Tat die Fürsorgestelle einwilligen.
Doch das geht, sie ist zwar behindert aber wenn sie ablehnt dann muss sie ja auch nicht dorthin und wird dafür dann gekündigt.
Na du hast ja 'ne Ahnung...
Behinderte können so gut wie gar nicht entlassen werden.
Liebes moosmützelchen, da bist du aber einem Gerücht aufgesessen. Behinderte können sehr wohl entlassen werden. Es muss zwar bei jeder Entlassung das Integrationsamt zustimmen, das hat aber nur das Recht Einspruch zu erheben, wenn der Kündigungsgrund mit der Behindung zusammenhängt. Einen anderen Grund findest du eigentlich immer wenn du nur möchtest. Also, GROßER IRRTUM!!!
Liebe Sänja, das Integrationsamt muss bei jedweder Kündigung um Zustimmung gebeten werden und nicht nur, wenn der Kündigungsgrund mit der Behinderung zusammenhängt - eben damit kein "anderer" Grund scheinheilig gefunden wird.
Und das Amt erhebt nicht Einspruch, sondern der Arbeitgeber beantragt die Zustimmung, erst wenn sie erteilt wird, darf er die Kündigung erklären - und das auch nur binnen eines Montas nach positiver Entscheidung des Amtes.
Das ist die Theorie.
In der Praxis ist ein behinderter Mensch so gut wie unkündbar, spätestens, wenn er vor Gericht zieht.
Alles schon erlebt.
Liebes mossmutzelchen, das Integrationsamt muss aber einer Kündigung die nicht durch die Behinderung begründet ist zustimmen, es sei den der Kündigungsgrund ist offensichtlich vorgeschoben. Das Integrationsamt kann nur versuchen die Kündigung durch geeignete Fördermaßnahmen zu verhindern. In der Praxis sind Menschen mit Behinderung viel leichter zu kündigen als du vermutest. Insbesondere bei betriebsbedingte Kündigungen ist das kein Problem. Vor dem Arbeitsgericht hat ein Mensch mit Behinderung keine besseren Chancen als jeder andere Mitarbeiter auch wenn das Integrationsamt erst einmal zugestimmt hat.
Wären maximal 15km. Im Vertrag steht zu diesem Punkt überhaupt nichts.