BAG Urteil zum Thema: Aufräumen nach der Arbeitszeit!
Hallo Gemeinde! gibt es ein BAG Urteil zum Thema aufräumen nach der Arbeitszeit? Problem bei uns: 16 Uhr ist Feierabend und danach räumen alle meistens noch ne halbe Stunde auf- der Chef will das aber nicht als Überstunden o.ä. vergüten! Ein BAG Urteil wäre super, da ich ihm das gerne vorlegen würde- reden oder so nützt nichts mehr, das habe ich oft genug probiert!
Danke
3 Antworten
§ 2 ArbZ-Gesetz regelt den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit - alles was davor oder dannach kommt sind Überstunden und sind freiwillig! Einfach nach Hause gehen und wenn er mit Kündigung droht auf die vereinbarte Arbeitszeit verweisen - wenn er trotzdem kündigt, Kündigungsschutzklage am Arbeitsgereicht einreichen - ist in solchen Fällen zu 85% erfolgreich!
normalerweise gehören 30 Minuten tatsächlich zur Aufräumzeit,die werdet ihr nicht bezahlt bekommen
Vor- und nacharbeiten ist keine Arbeitszeit, das steht auch im Tarif.