Arbeitszeit- kann verlangt werden ohne Entgelt früher anzufangen?

2 Antworten

Wenn Du 30 Minuten früher anfangen musst zu arbeiten ist das selbstverständlich Arbeitszeit die in Freizeitausgleich oder Bezahlung abzugelten ist. Das ist doch nicht Dein Privatvergnügen sondern dient dem AG.

Prof. Dr. Peter Wedde schreibt dazu u.A. im Arbeitsrechtkommentar zum § 2 Arbeitszeitgesetz:"

"Zur Arbeitszeit gehören auch Vor- und Abschlussarbeiten, Vor- und Nachbereitungen des Arbeitsplatzes oder andere Tätigkeiten die durch die Organisation des AG veranlasst sind. Die Arbeitszeit beginnt und endet im Regelfall am Eingang des Betriebs."

Es gibt keine "spezielle" Gesetzgebung für eine solche Konstellation, aber es ist allgemeine Rechtsprechung, dass selbstverständlich diese Zeit als "Rüstzeit" zur Arbeitszeit zählt und bezahlt werden muss!

Allgemein gelten Tätigkeiten, die erforderlich sind, um den Arbeitsplatz für die Arbeitsaufnahme vorzubereiten (und umgekehrt), zu den "Rüstzeiten" oder Vorbereitungsarbeiten, die vom Arbeitgeber grundsätzlich zu bezahlen sind!

Rüstzeit ist die

Summe der Zeit, die notwendig ist, um den Arbeitsplatz einschließlich der Betriebsmittel für die Durchführung eines Auftrages vorzubereiten und nach Erfüllung in den ursprünglichen oder einen anderen Zustand zu versetzen. Die Rüstzeit gehört zur Arbeitszeit.

(Quelle: http://www.meinrechtsportal.de/4214.html ; siehe außerdem das Zitat in der Antwort von Hexle2 aus "Wedde, Arbeitsrechtskommentar")

Ansonsten kannst Du auch das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 612 "Vergütung" Abs. 1 heran ziehen:

Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

Also kurz und gut: Der Arbeitgeber muss diese Zeit bezahlen - und daran besteht nicht der mindeste Zweifel!