Bafögantrag im März gestellt, kriege ich dann auch das Bafög vom März nachgezahlt?
Mein Semester begann am 01.03.2020. Da ich davor schon an der Hochschule studiert habe, und mich exmatrikulieren lassen habe und mich jetzt wieder eingeschrieben habe, lief die Anmeldung doch etwas anders ab.
Habe nach der Immatrikulierung etwa ein Monat auf die Post gewartet mit der Studienbescheinigung. Nach dem Monat ohne jegliche Nachricht, habe ich dort angerufen und sie hat mir meine Accountdaten für die Hochschule durch das Telefon gesagt, damit ich die Studienbescheinigung/Bafög-Bescheinigung kriege.
Da mir das aber gar niemand sagte, konnte ich erst am 10. März Bafög beantragen. Die Frage ist nun kriege ich nachdem der Antrag bewilligt wurde, auf das Geld vom März nachgezahlt?
3 Antworten
Wenn das ganze im März 2020 begonnen hat und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, dein Antrag im Monat März als Eingegangen gilt, dann steht dir auch ab Monat März das volle Bafög - als Nachzahlung zu.
Hallo,
ja, wenn du den Antrag im März gestellt hast und im März auch die Voraussetzungen gehabt hast, dann bekommst du den kompletten Monat März auch bezahlt.
Selbst, wenn du den Antrag am 31.03 gestellt hast (Eingangsstempel vor Ort ist relevant) hättest du den kompletten Monat März nachgezahlt bekommen.
Nein, ich denke nicht. Die Zahlung erfolgt ab Antragstellung, nicht rückwirkend.
Ich denke schon. Den Teilbetrag, der sich rein rechnerisch ergibt ab Antragstellung.
Nein, ist völlig falsch. Es gibt keine Teilbeträge. Wer einen Tag im Monat die Vorausssetzungen hatte, bekommt den kompletten Betrag, Auch bei Antragsstellung am 31.03., auch bei Schulbeginn am 20.03... Es gilt das Monatsprinzip. Bei Tausenden von Bafögempfängern setzt sich keiner hin und rechnet das taggenau aus, das ist ein viel zu großer bürokratischer Aufwand.
Gibt es dann auch ein Teilbetrag, da mitten im Monat der Antrag gestellt wurde?