Bafög: Studienende dem Bafögamt mitteilen?

3 Antworten

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Aus § 15b Abs. 3 BAföG:

... ; für den Abschluss einer Hochschulausbildung ist stets der Zeitpunkt des letzten Prüfungsteils maßgebend.

Der Förderungsanspruch endete daher mit Ablauf des Okt.

Was würde passieren wenn sie sich einfach gar nicht beim Bafögamt meldet und nur keinen Weiterförderungsauftrag stellt?

Rückforderung der Förd. ab Nov., zusätzlich gute Chancen auf ein Bußgeld. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums wird turnusmäßig im Frühjahr bei der Hochschule angefragt werden, was mit Immatrikulation, Abschluss o.ä. ist. Für Betrugsabsichten keine Chance.

LaLola85 
Beitragsersteller
 23.12.2012, 18:28

Vielen Dank! Auch wenn ich auf eine bessere Nachricht gehofft hatte ;-) Das gemeine daran ist ja, dass sie nach ihrer letzten Prüfung am 30.(!!) Okober keine Chance hatte, einen Job zu finden bevor sie nicht ihr Zeugnis hatte, was sie am 20. Dezember bekommen hat. Danke für deine Hilfe :-)

Steeler  23.12.2012, 18:31
@LaLola85

Auch Jobben war nicht möglich?

Hintergrund ist, dass eine Ausbildungsförderung eben nicht mehr gewährt werden soll, wenn die Ausbildung konkret abgeschlossen ist. Nach Okt. "passiert" ja nichts mehr.

LaLola85 
Beitragsersteller
 23.12.2012, 18:35
@Steeler

Ja, wenn das mal so einfach wäre, einen Job zu finden wenn man nicht weiß, wann man das Zeugnis bekommt und mit der "richtigen" Jobsuche anfangen kann. Das einzige was sie auf die schnelle gefunden hat war ein kleiner Nebenjob der ihr 200€ im Monat eingebracht hat - das reicht nicht gerade weit. Und wenn sie jetzt noch 2 Monate Bafög zurückzahlen muss, sieht es echt schlecht aus. Naja, trotzdem vielen Dank für deine Hilfe! Wobei ich das nicht ganz verstehe, in dem von dir geposteten Paragraphen steht:

"(3) Die Ausbildung endet mit dem Bestehen der Abschlußprüfung des Ausbildungsabschnitts oder, wenn eine solche nicht vorgesehen ist, mit der tatsächlichen planmäßigen Beendigung des Ausbildungsabschnitts. Abweichend von Satz 1 ist, sofern ein Prüfungs- oder Abgangszeugnis erteilt wird, das Datum dieses Zeugnisses maßgebend; für den Abschluß einer Hochschulausbildung ist stets der Zeitpunkt des letzten Prüfungsteils maßgebend."

Was denn nun - Zeugnisdatum oder letzte Prüfung?

Steeler  23.12.2012, 18:43
@LaLola85

Letzte Prüfung. Entscheidend ist der von mir bereits gepostete letzte Teilsatz.

Aus vielen Bundesländern weiß ich, dass in den maschinell erstellten Bescheiden ein Hinweis u.a. zur Meldepflicht des letzten Prüfungstermins steht. Deine Freundin sollte die Beendigung schleunigst mitteilen, wenn sie ein Bußgeld vermeiden oder zumindest möglichst gering halten will. Die Januarförderung ist möglicherweise auch schon raus.

LaLola85 
Beitragsersteller
 23.12.2012, 19:31
@Steeler

Oh je... Vielen Dank!

Steeler  23.12.2012, 21:40
@LaLola85

Gern geschehen.

Was das Ende der BAföG-Förderung angeht, kann ich mich Steeler nur anschließen. Für die Zeugnisübergabe ist es nicht notwendig, weiterhin eingeschrieben zu sein, die Adresse deiner Freundin ist dann ja nicht pötzlich vergessen; deshalb endet die Förderung mit der letzten Prüfung.

Natürlich findet man zum Studienende nicht immer sofort im Anschluss eine Beschäftigung. Wenn es finanziell nicht ohne Unterstützung geht, muss man sich dann aber zeitnah exmatrikulieren und ALG II beantragen. Falls man eingeschrieben bleibt, endet der Anspruch auf BAföG in jedem Fall mit der letzten Prüfung, die Immatrikulation verhindert aber ALG II. Wohngeld wäre zwar denkbar (weil man nach der letzten Prüfung dem Grunde nach keinen Anspruch mehr auf BAföG hat), aber da deine Freundin nur einen 200-Euro-Job hat, würde das wahrscheinlich nicht zum Leben reichen.

Was die (absehbare) Überzahlung beim BAföG angeht: Deine Freundin sollte sich möglichst bald mit dem BAföG-Amt in Verbindung setzen und das offen ansprechen. Solange sie keinen regulär bezahlten Job hat, wird die Rückzahlung schwierig - das ist aber auch dem BAföG-Amt klar, und die Pfändungsfreigrenze ist den Mitarbeitern auch vertraut. Solange man damit offen umgeht und sich selbständig um eine Lösung im Rahmen seiner Möglichkeiten bemüht (z.B. zwei Monate Stundung, dann ratenweise Rückzahlung), findet sich da meist eine akzeptable Lösung.

Dann endet normalerweise der Bafögbezug im Dezember. Also mit Bestehen der Prüfung und der Zeugnisübergabe. Aber genaueres kann man vom Bafög Amt erfahren, bzw mal auf der Homepage nachschauen..

Steeler  23.12.2012, 18:27

Dann endet normalerweise der Bafögbezug im Dezember.

Nein, am 1.11.

LaLola85 
Beitragsersteller
 23.12.2012, 18:25

Das ist leichter gesagt als getan - wir haben heute den halben Tag versucht im Internet zu recherchieren und nichts zu diesen Fragen gefunden, deswegen habe ich beschlossen, mal hier nachzufragen.