Zwangsexmatrikulation & Bafög
Hallo Zusammen,
Ich habe nun 2 Semester Medieninformatik studiert und dabei festgestellt, dass dieser Studiengang überhaupt nicht meinen Vorstellungen entspricht, besser gesagt, ich für jenes Studium absolut nicht geeignet bin. Von Anfang an war es mir zu mathelastig, aber ich zwang mich nach dem ersten Semester und der ersten Prüfungsphase und dem Ergebnis von zwei nicht bestandenen Matheklausuren weiter zu studieren. Im 2. Semester setzte ich ebendiese Matheklausuren wieder in den Sand und mir blieb lediglich das Stellen eines Härteantrages & die mündl. Prüfung. Für mich war nach dem zweiten Versagen klar, dass ich das nicht weiter studieren kann und ich entschied mich gegen den Härteantrag und ließ mich jetzt zum Ende des Monats exmatrikulieren. Nun meine eigentliche Frage: Muss ich sofort beim Bafögamt melden, dass ich exmatrikuliert bin oder kann ich weiterhin Fördergeld erhalten und zurückzahlen, sobald es dem Amt auffällt? Da dies das erste Studium ist, bei dem ich Bafög erhielt, kann ich, wenn ich mich im Wintersemester neu einschreibe, auch wieder Bafög erhalten, trotz Zwangsexmatrikulation? Nun die letzte Frage: Ist es für mich noch möglich an anderen Hochschulen Studiengänge mit mathelastigem Inhalt zu studieren, wenn ich die beiden Matheprüfungen vom Vorstudium "Endgültig nicht Bestanden" habe? Danke im Voraus! Liebe Grüße
4 Antworten
Nein, denn dann wird sofort jede Zahlung eingestellt. Du musst dem BaföG Amt sofort mitteilen das du geext wurdest, wenn du die Exmatrikulation vorliegen hast, nicht vorher!
Du kannst dich für das WS neu einschreiben und erhälst wider baföG ohne das dir etwas angerechnet wird!
Das kommt auf die Hochschule an...an manchen kannst du nach zwangsexma. nicht nochmal die selben Module belegen, an manchen schon.
Wenn du jetzt sagen würdest-> ich studiere Mathe-> dann würde das sicher gehen.
Einfach Studienberatung bei der Uni nachfragen...dafür werden die ja bezahlt.
Bei genaueren Fragen bez. BaföG. Ruf einfach die baföG Hotline an, da bekommst du die betse Auskunft!
danke!
Hallo,
also zu Bafög:
ja du musst das unverzüglich melden. wenn du es nicht tust ist es unberechtigter bezug von fördergeldern. das kann dazu führen, dass du alles (nicht nur 50%) des nicht zustehendes Geldes innerhalb kurzer Frist auf einen Batzen zurückbezahlen musst. (bzw. es wird wohl dazu führen). mir wäre das zu heiß und rechtmäßig und gesetztlich bist du verpflichtet sofort bescheid zu geben.
zum wechseln:
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fachwechsel.php
zum studieren nach Exmatrikulation:
du darfst deutschlandweit nicht mehr den gleichen studiengang studieren. du kannst aber einen anderen studiengang studieren, auch wenn sich inhalte überschneiden.
Du bist ja nicht aus Mathe exmatrikuliert worden, sondern NUR für deinen jetzigen Studiengang.
Es kann also auch sein, dass du gewisse Leistungen beim neuen Studiengang anrechnen lassen kannst. Dann muss aber mit Bafög geklärt werden, in welchem Fachsemester du bist etc.
Mein Rat:
Rede mit dem Bafög-Amt (wichtig!!!, damit du dir nicht ins eigene Fleisch schneidest für den neuen Studiengang), rede mit der neuen Uni (was kann wie wo angerechnet werden) und dann nochmal zum Bafög-Amt um das zu klären. Wer Bafög bekommt sollte IMMER bei allen studienrelevanten Entscheidungen das Ganze besprechen, um zu wissen was zu tun ist, damit du die Voraussetzungen behälst.
gerne :-)
Ist es für mich noch möglich an anderen Hochschulen Studiengänge mit mathelastigem Inhalt zu studieren,
Ich frage mich, warum du weiterhin mathelastige Studiengänge studieren willst, wenn es doch gerade der Matheanteil war, der dir das Genick gebrochen hat? Was soll das für einen Sinn haben, du bist für ein Mathestudium offensichtlich nicht geschaffen. Probiers doch mal mit Medienwissenschaften, das würde deinem Studium noch nahe kommen, vllt könntest du dir sogar was anrechnen lassen und Mathe hast du dort auch nicht.
"Muss ich sofort beim Bafögamt melden, dass ich exmatrikuliert bin ..."
Ja
"... oder kann ich weiterhin Fördergeld erhalten und zurückzahlen, sobald es dem Amt auffällt?"
Kannst Du schon machen. Mit der Folge, dass zusätzlich ein Bußgeld oder eine Strafanzeige auf Dich zukommen können.
"... kann ich, wenn ich mich im Wintersemester neu einschreibe, auch wieder Bafög erhalten, trotz Zwangsexmatrikulation?"
Sehe ich keine Hürde.
Danke für die informative Antwort. Hat mir sehr geholfen!