Ausbildung anfangen trotz Immatrikulation und Bafög?
Moin Leute,
Aktuell bin ich im zweiten Semester eines Informatik-Studiums an einer Universität eingeschrieben. Das Studium gefällt mir aber so gar nicht und ich würde viel lieber eine IT-Ausbildung diesen Herbst anfangen.
Ausbildungsbeginn wäre bei den meisten Unternehmen 1.08/1.09 2022 und das Sommersemester geht bis zum Oktober. Ich beziehe außerdem BaFög Höchstsatz und dieser würde mir auch gestrichen werden, sobald ich ein Gehalt kriege. Das wäre aber gar kein Problem, weil das Ausbildungsgehalt mehr als nur reichen würde.
Ich frage mich jetzt, ob ich einfach die Ausbildung anfangen und mich ab nächstem Semester Exmatrikulieren lassen kann? Muss ich da bestimmte Sachen machen bevor ich die Ausbildung bestreite? Oder darf ich erst nächstes Jahr anfangen, weil ich noch an der Uni eingeschrieben bin und BaFög kriege? Muss ich vielleicht dann das BaFög zurückzahlen?
Ich freue mich schon sehr auf eure Antworten, weil mich das Thema aktuell sehr beschäftigt und die Bewerbungsfristen bald anstehen. Vielleicht befand sich einer von euch mal in der selben Situation?
Vielen lieben Dank an alle, die bis hier gelesen haben.
Liebe Grüße, Kevin :)
Warum fragst du nicht in der Studentenvertretung deiner Uni nach?
Ich dachte, dass das vielleicht ein Thema wäre wo ich einfach eine Ja/Nein Antwort kriegen könnte :) Wenn das hier zu spezifisch ist, werde ich das aber wohl tun.
3 Antworten
Hallo,
ich beziehe außerdem BaFög Höchstsatz und dieser würde mir auch gestrichen werden, sobald ich ein Gehalt kriege
Nein, schon früher. Im Moment der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags gibt es kein Bafög mehr. Man bekommt nur Bafög, wenn man zielgerichtet studiert und das Studium auch abschließen möchte.
Muss ich vielleicht dann das BaFög zurückzahlen?
Ja, nicht vielleicht. Definitiv. Siehe oben.
Du musst jegliche Änderungen sofort mitteilen (hast du alles auf Formblatt 1 unterschrieben). Bewerbungen nicht, aber wenn du dich dann entschieden hast, sofort.
Ab Ausbildungsvertrag steht dir kein BAfög mehr zu. Wenn du da noch was bekommst, musst du es zu 100% und sofort zurückzahlen.
Rückwirkend hattest du ja die Voraussetzungen und da stand dir Bafög zu. Bis Ausbildungsvertrag ist es also die Hälfte und 5 Jahren nach Regelstudienzeit.
Okay, perfekt :) Danke nochmal
Du kannst Dich zu jedem Zeitpunkt an der Uni exmatrikulieren.
Der Staat schenkt dir nichts, kannst aber in Raten zurück zahlen.
Alles klar, vielen Dank :) Mit dem Zurückzahlen meinte ich, ob mein Anspruch ab Ausbildungsvertrag verschwindet, oder ich rückwirkend das gesamte Semester keinen Anspruch hatte und ob es wie gewohnt nur die Hälfte ist, die ich zurückzahlen muss. Wenn ich das noch wüsste, hast du mir wirklich alles beantwortet. Danke schon mal, du warst mir jetzt schon eine riesen Hilfe!