Bafög vorzeitig zurückzahlen - welche Summe?

4 Antworten

Vorzeitige Darlehensrückzahlung (§ 18 Absatz 10 BAföG; § 18 Absatz 5b i.V.m. § 66a Absatz 6 BAföG)
Wer seine Darlehensschuld ganz oder teilweise vorzeitig ablöst, erhält auf Antrag einen prozentualen Nachlass, über dessen Höhe die Informationsseiten des BVA informieren (Link am Ende). Die vorzeitige Rückzahlung der Darlehensrestschuld ist bis zur endgültigen Tilgung des Darlehens zu jeder Zeit möglich. Dabei orientiert sich der konkrete Nachlassbetrag an der jeweiligen noch nicht fällig gewordenen verbleibenden Darlehensschuld. Im Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid ist bereits ein Angebot für den Fall einer sofortigen vorzeitigen Rückzahlung in einer Summe mit dem höchstmöglichen Nachlassbetrag enthalten.

Zum 1. April 2020 erfolgt eine Änderung der Nachlasssätze. Die neuen Sätze gelten auch für ab diesem Stichtag vorzeitige Rückzahlungen von Darlehensnehmenden, die sich in der Rückzahlungsphase befinden und von denen bis zu dem im Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid für das seinerzeitige Nachlass-Angebot genannten Zahlungstermin (also bis zur regulären Fälligkeit der ersten Darlehensrate) der zur Gesamttilgung erforderliche Zahlbetrag nicht bei der Bundeskasse Halle eingegangen ist.

https://www.bafög.de/de/darlehensrueckzahlung-200.php

Gruß siola55

dentho21 
Beitragsersteller
 27.03.2020, 17:51

Alles klar, also nur das Angebot überweisen. Vielen Dank! :)

Ich habe auch damals meine Bafög-Schulden in einer Summe zurück gezahlt. Die Summe abzüglich des Nachlasses habe ich damals überwiesen. :-)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Steht doch auf dem Feststellungsbescheid oder?

Ansonsten mal anrufen und nachfragen ;)

Ruf da an, da steht bestimmt eine Telefonnummer.