BAföG-Rückzahlung von der EÜR abziehen? (Freiberufler)?

3 Antworten

Frage:

ist das BAFÖG in den Einnahmen der EÜR enthalten?

ich antworte für dich: NEIN, BAFÖG ist eine steuerfreie Leistung.

warum also bist du auf dem Gedanken, die Rückzahlung einer steuerfreien Leistung als Betriebsausgabe abzuziehen?

wenn du dich unbedingt der Steuerhinterziehung schuldig machen willst, bitte!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
daedalus92 
Beitragsersteller
 15.05.2020, 09:09

Das war mir schon klar, trotzdem danke! Ich formulier es mal anders:

ohne Rückzahlung: 15k Jahresverdienst -> 2k Steuern = 13k verdient

mit RZ: 15k Jahresverdienst -5k RZ - 2k Steuern = 8k verdient (unter der 10k Grenze) und trotzdem 2k Steuern drauf gezahlt. Das verwirrt mich!

daedalus92 
Beitragsersteller
 15.05.2020, 09:13
@daedalus92

Oder nochmal anders gefragt: Wenn ich die Rückzahlung nicht mit meinen Einnahmen verrechnen kann, zahle ich dann nicht noch Steuern auf diese Rückzahlung?

PatrickLassan  15.05.2020, 09:52
@daedalus92

Du bestreitest die Rückzahlung aus deinen versteuerten Einnahmen, genau wie vieles andere auch.

wurzlsepp668  15.05.2020, 10:20
@daedalus92

jetzt stell dir mal vor: ich habe ein Darlehen für mein Haus laufen. die Zinsen und die Tilgung darf ich aus dem Privatvermögen bezahlen. Da steuerlich nicht abzugsfähig. Warum soll es bei einem BAFÖG-Emfpänger anders sein????

Am einfachsten ist es, wenn du direkt bei der Bafög Stelle anrufst. Die sind dort sehr nett und helfen gerne weiter

Kristall08  15.05.2020, 09:36
Die sind dort sehr nett 

Findest du? Kann ich nicht sagen...

PatrickLassan  15.05.2020, 09:53
@Kristall08

Egal ob nett oder nicht, das ist eine steuerrechtliche Frage, zu der sich die BAFöG-Stelle nicht äußern wird.

wurzlsepp668  15.05.2020, 10:19
@PatrickLassan

Korrektur, Patrick: nicht äußern DARF

Schreibs einfach auf die EÜR auf, im besten Fall bemerkts niemand beim Finanzamt und im schlechtesten Fall musst du halt zahlen.

wurzlsepp668  15.05.2020, 09:04

ähm, du räts also zu STEUERHINTERZIEHUNG???

wenn der Fragesteller das BAFÖG im Rahmen seiner EÜR als EINNAHME angegeben hat, kann er es abziehen. ansonsten: STEUERHINTERZIEHUNG!

Gurkenhaft  15.05.2020, 09:07
@wurzlsepp668

Nö wenn er die Bafög Rückzahlung als Ausgabe reinschreibt ist das keine Steuerhinterziehung, da das Finanzamt Das ganze sowieso prüft und da (falls er das nicht darf) eingreifen würde.

wurzlsepp668  15.05.2020, 09:08
@Gurkenhaft

klar, das Finanzamt prüft.

eine EÜR wird in 80-90% der Fälle so veranlagt, wie eingereicht!

und DOCH, es ist der Versuch der Steuerhinterziehung, da eine Betriebsausgabe erfaßt wird, die keine ist!

Kristall08  15.05.2020, 09:35
@wurzlsepp668

Wie soll er das Bafög, das er vermutlich Jahre VORHER bekommen hat, als Einkommen reinschreiben? Diese Logik erschließt sich mir grad nicht.

wurzlsepp668  15.05.2020, 10:19
@Kristall08

um GENAU DAS geht es doch!

wenn kein Einkommen, dann ist es nicht als Ausgabe abziehbar!

oder versteuerst du eine Darlehensauszahlung auch als Einnahme V+V oder Gewerblich?

Kristall08  15.05.2020, 10:41
@wurzlsepp668

Irgendwie wirfst du da was durcheinander.

Bafög bekommt man für die Ausbildung. Die Rückzahlung steht im Zusammenhang damit. Ohne die Ausbildung gäbe es ja das Einkommen nicht.

Wir geben das in der Steuererklärung auch immer an (Freiberufler, zusammen veranlagt). Bisher hat niemand gemeckert.

wurzlsepp668  15.05.2020, 12:01
@Kristall08

nochmal für dich: das BAFÖG ist ein DARLEHEN des Staates für Studierende. was hat eine DarlehensRÜCKZAHLUNG als Werbungskosten oder Betriebsausgabe zu suchen????? hast du den Zuschuß dann auch brav von deinen WErbungskosten gekürzt????

du bist also Steuerhinterzieher. Geil, dies öffentlich zuzugeben!

bytheway:

klar, ich werfe was durcheinander. bin nur Steuerberater ohne Studium, deshalb vermutlich absolut ahnungslos!

Zeig mir DEINE Quellen, dass ein Abzug zulässig ist!

Kristall08  16.05.2020, 10:27
@wurzlsepp668

Deine Unterstellungen sind unverschämt.

Man kann in einer Steuererklärung alles angeben was man will. Was das Finanzamt davon anerkennt ist schließlich deren Sache.

wurzlsepp668  16.05.2020, 10:43
@Kristall08

keine Unterstellung, Tatsache.

dir ist klar, dass die meisten Steuererklärungen UNGEPRÜFT durch den Computer erfolgen???

anscheinend nicht!

die Angabe von Werbungskosten, die NICHT enstanden sind bzw. NICHT absetzbar sind ist eine BEWUSSTE Steuerhinterziehung. Fakt.

ich finde es unverschämt, jemanden zu raten, eine Ausgabe zu erklären, die nicht absetzbar ist.

Gurkenhaft  16.05.2020, 11:01
@wurzlsepp668

Dann ist das aber die Schuld des Finanzamtes. Deren Aufgabe ist es zu prüfen ob die Steuererklärung richtig ist. Wenn alles einfach durch den Computer geht frag ich mich wofür die Mitarbeiter da bezahlt werden? 🤔

wurzlsepp668  16.05.2020, 11:07
@Gurkenhaft

das Finanzamt KANN nicht mehr alle Steuererklärungen prüfen. oder willst du auf deinen Steuerbescheid mehr als 12 Monate warten?

kleiner Tipp:

bei Abgabe der Steuererklärung bestätigt der Steuerpflichtige (also DU), dass die Steuererklärung mit besten Wissen und Gewissen gemacht wurde. Erscheint eine Ausgabe, die BEWUSST eingetragen wurde, obwohl diese nicht eingetragen werden DARF (BAFÖG), so handelt es sich um Steuerhinterziehung.

Gurkenhaft  16.05.2020, 11:23
@wurzlsepp668

Das setzt voraus, dass der Eintragende wusste, dass er die Ausgabe nicht als Ausgabe eintragen darf. Das ist hier nicht der Fall und daher liegt auch keine Steuerhinterziehung vor.

wurzlsepp668  16.05.2020, 11:41
@Gurkenhaft

der Steuerpflichtige (!!!!) ist verantwortlich für die Richtigkeit der Erklärung. Wenn ihm ein Sachverhalt unklar ist, so hat der Steuerpflichtige (!!!!) die Beweispflicht, sich entsprechend kundig zu machen .....

also: doch Steuerhinterziehung

byhteway: DU weißt jedoch, dass die Ausgabe nicht eingetragen werden darf .....

zur Bearbeitungszeit:

2010 oder 2011 betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit einer Steuererkärung 12 Minuten. in dieser Zeit ist die Steuererkärung von Max Mustermann mit ausschl. Fahrten zur Arbeitsstelle enthalten, aber auch die Steuererklärung von Hans Protz, der 80 Mietwohnungen sein eigen nennt.

zwischenzeitlich dürfte die Mitarbeiterzahl bei der Finanzverwaltung sogar ein bischen zurückgegangen sein