BAföG-Rückzahlung von der EÜR abziehen? (Freiberufler)?
Hallo ihr schlauen Menschen!
Ich habe eine Frage. Normalerweise bin ich eher der Typ Google, aber da wurden mir teils alte, teils sich widersprechende Antworten genannt, daher mal an euch:
Ich habe einen Bescheid erhalten, dass ich doch bitte die rückzahlbare Hälfte meines BaföG zurückzahlen soll. Das sind 6300€, minus dem Alles-auf-einmal-Rabatt sagen wir mal 5000€.
Nun habe ich Gott sei Dank trotz Corona einen Job, der gut zahlt und könnte die Summe begleichen. Reich bin ich durch diesen Job allerdings nicht, und das würde ein großes Loch in meine Verdienste reißen. Ich dachte mir, naja, halb so wild, dann ist es erledigt, und ich kann es ja einfach von meinen Einnahmen im Sinne der EÜR abziehen. Ja, denkste! Denn da wird's schwierig.
Im Netz finde ich dazu tausendundeine Antwort, für mich war es ehrlich gesagt selbstverständlich, dass ich die "finanziellen Verluste" von meiner EÜR abziehen kann, der Internetforen-Tenor ist allerdings: GEHT NICHT, da es sich um einen zinslosen Kredit des Staates handelt und so weiter und so fort.
So. Wenn ich das ganze allerdings nicht von der EÜR abziehen kann, komme ich locker über meine steuerfreien 10k € im Jahr, und muss dann noch Steuern blechen für das Geld, das ich dem Staat zurückgezahlt habe?! Sehe ich das richtig?
Ich lasse mich gerne Lügen strafen in diesem Fall, bitte klärt mich auf!
Danke schonmal und einen schönen Tag!
3 Antworten
Frage:
ist das BAFÖG in den Einnahmen der EÜR enthalten?
ich antworte für dich: NEIN, BAFÖG ist eine steuerfreie Leistung.
warum also bist du auf dem Gedanken, die Rückzahlung einer steuerfreien Leistung als Betriebsausgabe abzuziehen?
wenn du dich unbedingt der Steuerhinterziehung schuldig machen willst, bitte!
Oder nochmal anders gefragt: Wenn ich die Rückzahlung nicht mit meinen Einnahmen verrechnen kann, zahle ich dann nicht noch Steuern auf diese Rückzahlung?
Du bestreitest die Rückzahlung aus deinen versteuerten Einnahmen, genau wie vieles andere auch.
jetzt stell dir mal vor: ich habe ein Darlehen für mein Haus laufen. die Zinsen und die Tilgung darf ich aus dem Privatvermögen bezahlen. Da steuerlich nicht abzugsfähig. Warum soll es bei einem BAFÖG-Emfpänger anders sein????
Am einfachsten ist es, wenn du direkt bei der Bafög Stelle anrufst. Die sind dort sehr nett und helfen gerne weiter
Die sind dort sehr nett
Findest du? Kann ich nicht sagen...
Egal ob nett oder nicht, das ist eine steuerrechtliche Frage, zu der sich die BAFöG-Stelle nicht äußern wird.
Korrektur, Patrick: nicht äußern DARF
Schreibs einfach auf die EÜR auf, im besten Fall bemerkts niemand beim Finanzamt und im schlechtesten Fall musst du halt zahlen.
ähm, du räts also zu STEUERHINTERZIEHUNG???
wenn der Fragesteller das BAFÖG im Rahmen seiner EÜR als EINNAHME angegeben hat, kann er es abziehen. ansonsten: STEUERHINTERZIEHUNG!
Nö wenn er die Bafög Rückzahlung als Ausgabe reinschreibt ist das keine Steuerhinterziehung, da das Finanzamt Das ganze sowieso prüft und da (falls er das nicht darf) eingreifen würde.
klar, das Finanzamt prüft.
eine EÜR wird in 80-90% der Fälle so veranlagt, wie eingereicht!
und DOCH, es ist der Versuch der Steuerhinterziehung, da eine Betriebsausgabe erfaßt wird, die keine ist!
Wie soll er das Bafög, das er vermutlich Jahre VORHER bekommen hat, als Einkommen reinschreiben? Diese Logik erschließt sich mir grad nicht.
um GENAU DAS geht es doch!
wenn kein Einkommen, dann ist es nicht als Ausgabe abziehbar!
oder versteuerst du eine Darlehensauszahlung auch als Einnahme V+V oder Gewerblich?
Irgendwie wirfst du da was durcheinander.
Bafög bekommt man für die Ausbildung. Die Rückzahlung steht im Zusammenhang damit. Ohne die Ausbildung gäbe es ja das Einkommen nicht.
Wir geben das in der Steuererklärung auch immer an (Freiberufler, zusammen veranlagt). Bisher hat niemand gemeckert.
nochmal für dich: das BAFÖG ist ein DARLEHEN des Staates für Studierende. was hat eine DarlehensRÜCKZAHLUNG als Werbungskosten oder Betriebsausgabe zu suchen????? hast du den Zuschuß dann auch brav von deinen WErbungskosten gekürzt????
du bist also Steuerhinterzieher. Geil, dies öffentlich zuzugeben!
bytheway:
klar, ich werfe was durcheinander. bin nur Steuerberater ohne Studium, deshalb vermutlich absolut ahnungslos!
Zeig mir DEINE Quellen, dass ein Abzug zulässig ist!
Deine Unterstellungen sind unverschämt.
Man kann in einer Steuererklärung alles angeben was man will. Was das Finanzamt davon anerkennt ist schließlich deren Sache.
keine Unterstellung, Tatsache.
dir ist klar, dass die meisten Steuererklärungen UNGEPRÜFT durch den Computer erfolgen???
anscheinend nicht!
die Angabe von Werbungskosten, die NICHT enstanden sind bzw. NICHT absetzbar sind ist eine BEWUSSTE Steuerhinterziehung. Fakt.
ich finde es unverschämt, jemanden zu raten, eine Ausgabe zu erklären, die nicht absetzbar ist.
Dann ist das aber die Schuld des Finanzamtes. Deren Aufgabe ist es zu prüfen ob die Steuererklärung richtig ist. Wenn alles einfach durch den Computer geht frag ich mich wofür die Mitarbeiter da bezahlt werden? 🤔
das Finanzamt KANN nicht mehr alle Steuererklärungen prüfen. oder willst du auf deinen Steuerbescheid mehr als 12 Monate warten?
kleiner Tipp:
bei Abgabe der Steuererklärung bestätigt der Steuerpflichtige (also DU), dass die Steuererklärung mit besten Wissen und Gewissen gemacht wurde. Erscheint eine Ausgabe, die BEWUSST eingetragen wurde, obwohl diese nicht eingetragen werden DARF (BAFÖG), so handelt es sich um Steuerhinterziehung.
Das setzt voraus, dass der Eintragende wusste, dass er die Ausgabe nicht als Ausgabe eintragen darf. Das ist hier nicht der Fall und daher liegt auch keine Steuerhinterziehung vor.
der Steuerpflichtige (!!!!) ist verantwortlich für die Richtigkeit der Erklärung. Wenn ihm ein Sachverhalt unklar ist, so hat der Steuerpflichtige (!!!!) die Beweispflicht, sich entsprechend kundig zu machen .....
also: doch Steuerhinterziehung
byhteway: DU weißt jedoch, dass die Ausgabe nicht eingetragen werden darf .....
zur Bearbeitungszeit:
2010 oder 2011 betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit einer Steuererkärung 12 Minuten. in dieser Zeit ist die Steuererkärung von Max Mustermann mit ausschl. Fahrten zur Arbeitsstelle enthalten, aber auch die Steuererklärung von Hans Protz, der 80 Mietwohnungen sein eigen nennt.
zwischenzeitlich dürfte die Mitarbeiterzahl bei der Finanzverwaltung sogar ein bischen zurückgegangen sein
Das war mir schon klar, trotzdem danke! Ich formulier es mal anders:
ohne Rückzahlung: 15k Jahresverdienst -> 2k Steuern = 13k verdient
mit RZ: 15k Jahresverdienst -5k RZ - 2k Steuern = 8k verdient (unter der 10k Grenze) und trotzdem 2k Steuern drauf gezahlt. Das verwirrt mich!