WFA Kredit vorzeitig zurückzahlen wenn die Kinder ausziehen?
Hallo, man hat ein Haus unter anderen mit einem WFA Kredit finanziert, der besondere Konditionen hatte, da die Familie 2 Kinder hat. Nun zieht die Mutter mit den Kindern aus. Ist dann das gesamte Darlehen fällig?
5 Antworten
Das Darlehen erhöht sich ja auch nicht stillschweigend, wenn Familienzuwachs geboren wird. Jedoch gilt das Darlehen - soweit mir bekannt ist - nur für Eigennutzung und muss bei einer Nutzungsänderung zurückbezahlt werden. Auflagen und Bedingungen stehen ja zum Glück in den Beantragungsunterlagen und der Darlehenszusage. Falls diese nicht mehr vorhanden sind, kann man ja auch nochmal ein Duplikat anfordern.
Wenn jedoch das Haus verkauft wird, ist die Darlehensrückzahlung nur dann zu umgehen, wenn das Nachfolgeobjekt ebenfalls förderwürdig wäre.Jedoch wird dann nochmals komplett geprüft.
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Danke für Dein Sternchen !
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Darüber freue ich mich sehr und auch darüber, weil ich Dir damit helfen konnte !
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Die Konditionen werden Dir in der Regel gewährt, weil Du bei Antragstellung die Bedingungen erfüllt hast. Lies Dir die Vertragsbedingungen durch - was passiert, wenn die Bedingungen zwischendurch nicht mehr erfüllt werden. Wenn da nichts drin steht, würde ich denken, der Kredit läuft unverändert weiter.
Genau so sehe ich das auch. Alles andere wäre unsinnig weil sich Lebensumstände ändern können.
Nein, weil soweit kann man nicht vorausdenken und es gibt wahrscheinlich auch keine entsprechend Klausel dafür im Vertrag. Man darf und kann nicht davon ausgehen, dass sich die Lebensumstände nicht ändern. Lies deinen Vertrag genau durch. Ich würde nie einen Vertrag unterzeichen bei dem das gesamte Darlehen fällig wird wenn sich die Lebensumstände ändern. Das ist ja sittenwifdrig. Wichtig ist doch bei Abschluss des Vertrages war die FAmiliensituation so wie es Voraussetzung war. Dinge könnenn sich ändern.
Nein,
das Darlehen ist für die Dauer der Zinsbindung fest.
Nach Ablauf der Zinsbindung kann die Bank eine Prüfung der aktuellen Situation verlangen, tut das aber in den seltensten Fällen.
Sonnige Grüße
Das Darlehen wurde zu den bei der Vergabe gültigen Bedingungen für den Hausbau bzw. den Kauf den Eigentümern als Schuldnern gewährt. Eine Veränderung für den Fall, dass sich die Bewohnerschaft des Hauses verändert, ändert nichts an dem finanzierten Gebäude bzw. den Schuldnereigenschaften!
Die WFA-Kredite sind ja zum Teil auch sehr langfristig. Dann müssten die ja auch gekündigt werden, wenn "nur" die Kinder ausziehen.