BAföG-Betrug - ist eine Rechtsschutzversicherung hilfreich?

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Hi,

also da muss man erstmal eine Rechtschutzversicherung finden, die solche Fälle einschließt (Verwaltungsakt) und dann noch eine Zeit vorher abschließen bevor der erste Antrag abgegeben wird.

Die Rückzahlung hat nichts mit einer Rechtschutzversicherung zu tun. Wenn du Bafög bekommen hast, obwohl du nicht die Voraussetzungen hattest, wirst du es so oder so zurückzahlen müssen. Das ist Gesetz und hat noch nicht mal etwas mit dem Betrug zu tun.

Der Betrugsfall ansich, der kann dann ggf. mit einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden. Da gibt es dann aber auch immer eine Eigenbeteiligung, ein guter Anwalt unterstützt dich da natürlich und versucht wenigstens eine Vorstrafe abzuwehren. Ob man dafür dann aber eine Rechtschutzversicherung braucht? Die Kosten für einen Anwalt sind dann noch der geringste Posten an Kosten.

Macht keinen Unterschied ob Schüler oder Student, zu viel bezahltes Bafög muss so oder so zurückgezahlt werden und Betrug ist Betrug, das ist nicht abhängig, ob Schüler oder Student.


..... ich hoffe nicht, denn auch ich möchte nicht, daß meine Beiträge für Straftäter ins Land geworfen werden.

Beachte: Beziehungen schaden nur dem, der keine hat.

Somit binde einfach ein Deinen "Berater", denn für den sollten solche Fragen Alltag sein und der hat Kontakt zur Schadenabteilung.

Eine normale Rechtsschutzversicherung zahlt hier überhaupt nicht. Es bedarf des Spezial-Strafrechtschutzes, eines Zusatzmoduls welches u.a. solche Vergehen abdeckt die nur vorsätzlich begangen werden können (z.B. Betrug).

Sollte es zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatz kommen, so zahlt die Rechtsschutzversicherung sowieso nicht, anders sieht es aus wenn per Strafbefehl abgeschlossen wird.

rechtschutzversicherungen überrnehmen erst fälle die sechs monate nach vertragsbeginn entstehen .

Für den Betrug muß er selbst einstehen , in vollem Umfang , genauso wie er das super cool an die Wand gefahren hat.

VW Ing in USA 40 Monate und 200.000,-  Strafe !