Bafög zurückzahlen, wenn man alle Prüfungen verkackt?
Hallo,
wenn man jz bspw. für das ganze Jahr Bafög kriegt und alle Prüfungen nicht besteht, kann das Bafög Amt die komplette Summe zurückfordern?
LG
7 Stimmen
4 Antworten
Nein, das musst du nicht. Ab dem 5.Semester wird ein Leistungsnachweis beim BAföG verlangt. Wenn du deine Prüfungen dann nicht ordnungsgemäß abgelegt hast, wird das BAföG gestrichen. Das was bereits gezahlt wurde, musst du dann 5 Jahre nach Ablauf der Regelstudienzeit zu den bekannten Konditionen zurück zahlen.
Du kannst die Prüfungen wiederholen. Damit verlängerst du deine Studienzeit. Das darfst du aber im begrenzten Umfang. Erkundige dich mal, wie lange deine Regelstudiendauer ist und um wieviel Semester du verlängern kannst.
Rückzahlung nur bei Studienabbruch.
Genaueres erfährst du hier:
meines wissens nach nein
Bafög musst Du eh zurückzahlen. Ich verstehe gar nicht worauf Du hinaus willst?
Achso! Nein, das kenne ich so nicht. Aber wenn Du die komplette Summe zurückzahlen könntest, könnte es günstiger werden. Zumindest war es vor Jahren noch so. Da wurde dann die Gesamtsummer niedriger. Das würde ich mal in Erfahrung bringen. Es könnte sein, dass Du dann besser einen Kredit aufnimmst und die Zinsen sind dann immer noch kleiner, als der Teil, der dir bei der Zahlung der Gesamtsumme erlassen worden ist. Viel Erfolg :-)
Ihr redet, glaube ich, gerade aneinander vorbei. ;)
Oh, meinst Du wirklich?
Kannst Du uns auf die Sprünge helfen, wenn das so ist, dann sollte das aufgeklärt werden. :-)
Ich denke, der FS möchte wissen, ob er die gesamte Bafög-Summe, die er bisher erhalten hat, sofort zurückzahlen MUSS, wenn er durch die Prüfungen fällt.
Das hat dann nichts mit der Rückzahlung nach Ende des Studiums zu tun.
Hm. Das meinte ich eigentlich mit meinem einleitenden Satz. Den Rest haben ich dazugegeben, weil ich das aus früheren Tagen kenne. Das war damals auch so, wenn man das Studium abgeborchen hatte. Aus welchen Gründen auch immer.
Ich hoffe, dass der Fragende das nun auch richtig verstanden hat. Nicht, dass Du damit recht hast und es völlig unverstädnloich von mir war.
Danke für deinen Hinweis in jedem Fall :-)
also ob die die komplette summe zurückfordern können, nicht nur die Hälfte:)