Bafög Verkauf von z.B Klamotten?

1 Antwort

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Das ist kein Einkommen im eigentlichem Sinn, sondern nur eine Vermögensumwandlung.

Solange Du mit diesen dann die Grenze deines Vermögens nicht übersteigst, sollte es da auch keine Probleme geben, darfst ja an Vermögen 8200 Euro besitzen.

Das muss dann nach meinem Wissen auch nicht gemeldet werden, ist ja kein Erwerbseinkommen.

isomatte  28.09.2022, 20:17

Danke dir für deinen Stern !

FredNiegel 
Beitragsersteller
 26.05.2022, 01:07

Wunderbar vielen Dank!!

isomatte  26.05.2022, 01:14
@FredNiegel

Ist im SGB - ll vom Jobcenter ( ALG - 2 oder besser Hartz - lV ) oder im SGB - Xll vom Sozialamt auch nicht anders.

Da zählen solche privaten Verkäufe von eigenen Sachen auch nicht als anrechenbares Einkommen.

Bitteschön