BAföG-Leistungen - Wohnen in der Eigentumswohnung des Freundes?

4 Antworten

Hi,

die Mietpauschale von Bafög ist eben eine Pauschale, unabhängig ob und wieviel Miete gezahlt wird. Es ist nur wichtig, ob der Antragssteller mit den Eltern wohnt oder in deren Eigentum. Ist bei euch nicht der Fall, also bekommt sie bei Nachweis (Meldebescheinigung reicht) die erhöhte Mietpauschale für Auswärtswohnende.

Da ihr nicht verheiratet seid und Bafög keine Bedarfsgemeinschaft kennt, musst du auch nicht finanziell für sie einstehen. Du kannst Vielverdiener sein und sie Bafögempfänger, das klappt.

Wenn du verdienst und eine Wohnung besitzt musst du auch für deine Freundin dann auf kommen. Ihr seid eine bedarfsgemeinschaft und euer Einkommen zählt dann zusammen.

Yingfei  16.10.2017, 13:50

Das Baföggesetz kennt keine Bedarfsgemeinschaft in dem Sinne, wie du es hier schilderst. Das wäre im Falle von ALG 2. Beim Bafög findet sich die Unterhaltsverpflichtung nur bei verheirateten Paaren oder eben den Eltern.

Mieteinnahmen wirken sich dann nur ungünstig aus, wenn sie die Ausgaben für das Mietobjekt übersteigen bzw. den prozentualen Anteil am vermieteten Teil der Wohnung.

.... da kann aber etwas nicht stimmen. Der Bedarf für Studierende ist höher.

.... und wieso geht untervermieten nicht?

Das Studentenwerk leiste doch nur eine kleine/läppische Pauschale und ein Miervertrag für ein WG Zimmer in Höhe von 100 EUR fressen doch die BK wieder auf.