{BaföG] Erbe, Vermögen, Haus anrechnen lassen?
Hay,
wenn man einViertel eines Hauses erbt, weil ein Elternteil gestorben ist, hat man damit schon gar keine Chance mehr auf BaföG? Die Situation ist diese, dass man natürlich weiter in diesem Haus wohnt, es also nicht vermietet oder verkauft. Und hilft es was, das Erbteil an das andere Elternteil zu übertragen, damit man dann doch BaföG bekommt?
Kennt sich damit jemand gut genug aus?
Danke im Vorraus
4 Antworten
Und hilft es was, das Erbteil an das andere Elternteil zu übertragen, damit man dann doch BaföG bekommt?
Nein.
wenn man einViertel eines Hauses erbt, weil ein Elternteil gestorben ist, hat man damit schon gar keine Chance mehr auf BaföG?
Ja dem ist so. Allerdings können sie, solang sie keine den Grunde nach durch Bafög förderfähige Ausbildung machen, u.U. Harz 4 beziehen. Bei Harz 4 zählt eine Selbstgenutzte Wohnimobile nämlich in das Schonvermögen sofern das Erbe vor den Bezug zugefallen ist. Allerdings unterliegen Harz 4 Bezieher aber eben den Ausbildungsverbot nach §7 Abs 5 SGB II.
sachwerte an vermögen, wie z.b. eine immobilie oder ein anteil daran, werden nicht bei der bemessung oder der vergabe angerechnet, nur einkommen aus arbeit oder selbständiger tätigkeit.
Daraus werd ich auch nicht viel schlauer erlich gesagt...
Wir haben meinen Teil des Hauses per Erbschaftsübertragung an meine Mutter übergeben, unentgeldlich, ohne Gegenleistung. Das steht da, ist als Vermögen anzurechnen. Allerdings wohnen wir in diesem Haus, können es weder vermieten und verkaufen es auch nicht.
Haben wir da noch ne Chance, es als Härtefall (oder wie das heißt) anrechnen zu lassen, sodass sie den ursprünglichen Teil des Hauses nicht mtieinberechnen?
Wie lange gilt das denn? Kann ich bei der nächsten Antragsstellung diese Vermögensübertragung weglassen, oder wird mich dass jetzt die nächsten 5 Jahre verfolgen?
Hab aba grad ne Absage bekommen, in der das Haus, bzw. das Viertel vom Haus, angerechent wurde und mir dadurch BaföG verwehrt wurde.
Vermögen unentgeltlich, ohne Gegenleistung zu übertragen ist eigentlich Betrug. Aber es wird eben trotzdem als dein Vermögen angerechnet.
Du kannst versuchen einen Härtefall zu beantragen, da du eben nicht Alleinerbe bist sondern Teil der Erbengemeinschaft und dich damit dem Wissen der Erbengemeinschaft unterwerfen musst.
Die Vermögensübertragung kannst du vergessen. Das war ein stupider Versuch, der dir nichts bringen wird - auch nicht beim Folgeantrag.
Hier ein Link, der dich gut informieren sollte:
Das wäre sehr schön, stimmt aber nicht.
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/27.php