Bafög beim Schulwechsel?
Guten tag liebe Community,
ich habe da einmal eine diverse Frage zum thema Bafög. Ich erhalte bereits bafög, da ich die 13 klasse (FOS) an einer berufsbildenden schule besuche... jedoch habe ich zwischenzeitlich mitten in der schulform auch meinen lebensstandort gewechselt und natürlich die schule weiterhin besucht. natürlich habe ich dies auch bafög schriftlich mitgeteilt. jetzt ist es so, das ich das jahr nur wegen den nebenfächern nicht schaffe, weil ich in nem block eine 5 erhalte. ein gespräch mit dem lehrer gab es auch, und dieser meinte, da ich das schuljahr eh nicht schaffe, soll ich die prüfungen gar nicht erst mitmachen, da es sonst viel zu viel aufwand macht und diese ja eh irrelevant sind weil ich das schuljahr widerholen muss.. nun meine erste frage .. die schule läuft aber noch bis zum 31.7 ..erhalte ich weiterhin bafög, auch wenn ich die prüfungen nicht mitmache aber trotzdem die schulform bis zum 31.7 besuche?
Nun zu der anderen frage ... natürlich habe ich mich um das weitere jahr gekümmert... und ich will dieses auch widerholen, nur wie davor angesagt habe ich ja meinen lebenstandpunkt gewechselt und die schule ist jetzt knapp 50 km entfernt... jetzt hab ich mich zu not noch an einer anderen fos 13 angemeldet die nur noch 20 km entfernt ist, und auch schon ne zusage erhalten ... deshalb die frage .. darf ich die schjule zur widerholung wechseln? und werde für das anliegende jahr auf eine andere schule bafög bekommen?
Und die 3. und letzte sache, reintheoretisch könnte ich ja jetzt bis zum 20.8, bis die nächste schulform beginnt vollzeit arbeiten gehen, da es ja sowieso klar ist das ich das jahr nicht schaffe... kann ich dort sowas einfach melden oder muss ich das bafög für das jahr zurück bezahlen? weil ich das ja nicht vollständig durchgezogen habe.
ich danke schonmal im voraus für eure hilfen.
3 Antworten
klar, die prüfungen wollte ich auch von mir aus durchführen, einfach nur zu sehen was ich alles gelernt und behalten habe, einfach einmal praktisch zu sehen "wie weit ich bin". jedoch ist das der punkt, der lehrer hatte was dagegen ... weil die prüfungsarbeiten nacheinander von 5 lehrern durchgeschaut werden, sagt der lehrer es ist ne heidenarbeit und sowieso schwachsinnig, weil es egal ist ob da ne 1 oder ne 5 kommt, und ich das jahr wiederholen müsste.
Also hab ich es auch durch meine anforschungen richtig verstanden? also kann ich die schulform weiter hin bis zum 31.7 besuchen und werde das bafög weiterhin erhalten? weil am 20.8 fängt die neue schulform an (bundeslandwechsel) und kann dann diesen antrag am 20.8 wieder setzten? und bekomme dann den 8 monat auch vom bafög zurückbezahlt?
Leider kenn ich mich damit nicht so gut aus.Ich weiß aber,das mein Neffe der Bafög bekommen hatte und dann das Studium auch deswegen abgebrochen hattedas Bafög vom angebrochenenSemester aus,zurück zahlen.Auch er fängt in einer neuen Schule an weiter zu studieren,muß sich aber solange es noch nicht anfängt arbeitslos melden.
Aber im Studentenbafög und Schülerbafög gibt es auch einen Unterschied soweit ich weis. Nach der Ausbildung muss man im bezug von schülerbafög nicht zurückbezahlen, und im bezug vom studentenbafög muss man nach der laufbahn einen großen teil zurück bezahlen. oder bin ich dort auch falsch informiert?
Die Schule für die Wiederholung kannst du sicherlich wechseln.
Die Prüfungen musst du mitschreiben, wenn du zu diesen Prüfungen zugelassen bist. Außerdem sind sie für dich ein guter Testdurchlauf, bei dem du etwas Routine gewinnst.
Vollzeitarbeit würde sofort ein Ausschlussgrund für den weiteren Bezug von BaföG darstellen. Denn wenn du nicht zur Schule gehst, sondern arbeiten, produzierst du unentschuldigte Fehlzeiten und unentschuldigte Fehlzeiten führen zum BaföG-Ausschluss.