Bafög beim Schulwechsel?

3 Antworten

klar, die prüfungen wollte ich auch von mir aus durchführen, einfach nur zu sehen was ich alles gelernt und behalten habe, einfach einmal praktisch zu sehen "wie weit ich bin". jedoch ist das der punkt, der lehrer hatte was dagegen ... weil die prüfungsarbeiten nacheinander von 5 lehrern durchgeschaut werden, sagt der lehrer es ist ne heidenarbeit und sowieso schwachsinnig, weil es egal ist ob da ne 1 oder ne 5 kommt, und ich das jahr wiederholen müsste.

Also hab ich es auch durch meine anforschungen richtig verstanden? also kann ich die schulform weiter hin bis zum 31.7 besuchen und werde das bafög weiterhin erhalten? weil am 20.8 fängt die neue schulform an (bundeslandwechsel) und kann dann diesen antrag am 20.8 wieder setzten? und bekomme dann den 8 monat auch vom bafög zurückbezahlt?

Leider kenn ich mich damit nicht so gut aus.Ich weiß aber,das mein Neffe der Bafög bekommen hatte und dann das Studium auch deswegen abgebrochen hattedas Bafög vom angebrochenenSemester aus,zurück zahlen.Auch er fängt in einer neuen Schule an weiter zu studieren,muß sich aber solange es noch nicht anfängt arbeitslos melden.

Bl4ckB4zZ 
Beitragsersteller
 23.05.2014, 11:13

Aber im Studentenbafög und Schülerbafög gibt es auch einen Unterschied soweit ich weis. Nach der Ausbildung muss man im bezug von schülerbafög nicht zurückbezahlen, und im bezug vom studentenbafög muss man nach der laufbahn einen großen teil zurück bezahlen. oder bin ich dort auch falsch informiert?

Die Schule für die Wiederholung kannst du sicherlich wechseln.

Die Prüfungen musst du mitschreiben, wenn du zu diesen Prüfungen zugelassen bist. Außerdem sind sie für dich ein guter Testdurchlauf, bei dem du etwas Routine gewinnst.

Vollzeitarbeit würde sofort ein Ausschlussgrund für den weiteren Bezug von BaföG darstellen. Denn wenn du nicht zur Schule gehst, sondern arbeiten, produzierst du unentschuldigte Fehlzeiten und unentschuldigte Fehlzeiten führen zum BaföG-Ausschluss.