Klassenbuch gestohlen Folgen?
Ein Freund von mir hat ein Klassenbuch gestohlen und verschwinden lassen letztes oder vorletztes Schuljahr. Der Junge geht nicht mehr auf die Schule, die Schulform die er besucht hat ist ebenfalls beendet. Könnte er immer noch Polizeilich angeklagt werden deswegen falls es rauskommt das er es war?
5 Antworten
Klar könnte es noch Ärger deswegen geben, aber das ist schon sehr unwahrscheinlich. Es gibt wahrscheinlich nicht mal mehr einen Menschen der sich wirklich dafür interessiert oder versucht den Täter zu finden.
Solange keiner anfängt der Schulleitung zu erzählen wer es war, oder ähnliches, wird da nicht viel passieren.
Ja, das kann er.
Die Verfolgungsverjährung für Diebstahl tritt erst nach 5 Jahren ein.
Und gut möglich, dass in diesem Zusammenhang nicht nur Diebstahl zur Anklage käme und auch andere Verjährungsfristen gelten könnten - keinesfalls weniger als fünf.
Rauskommen kann es nur, wenn er es zugibt. Sagt einer ja, sagt der andere (...). Damit ist die Sache dann erledigt. Das machen die Profis auch, also mach Dir keine Sorgen.
Theoretisch ja, aber praktisch wird ihm das niemand nachweisen können und der Wert des Klassenbuches wird auch nicht allzu hoch gewesen sein. Polizeilich hat die ganze Sache also eher weniger Erfolg.
Was ihm drohen könnte wäre ein Verweis, aber da er nicht mehr auf der damaligen Schule ist, ist das auch nicht logisch
Aber so gesehen wenn es keine Beweise gibt und es nur auf Worte basiert das er es angeblich war kann ja groß nichts passieren oder?