Kennt sich jemand zum Thema BAföG aus, wenn man als Werkstudent anfangen will?
Ich hatte zwar auch beim BAföG Amt unserer Uni nachgefragt, aber so eine genaue Antwort konnte man mir nicht geben und deshalb frage ich mich, ob jemand eine Ähnliche Situation hat. Meine Werkstudenten Tätigkeit wäre auf 6 Monate befristet mit ca. 800 Euro im Monat. Krankenversicherungstechnich, ist klar, muss ich schon 111 Euro abdrücken. Dann hätte ich 689 Euro. Erhalte momentan einen BAföG Satz von 700 Euro, da ich alleine wohne und (natürlich noch Studentin bin). Ich habe mir gedacht, dass sich damit mein BAföG auf alle Fälle reduzieren wird, aber mir wird vom BAföG Amt gesagt, dass ich erstmal den Vertrag wenn er unterschrieben ist, einreichen soll. Dann wird das Ganze neu berechnet und man würde mir dann sagen wie der aktuelle Stand aussehen würde. Aber nehmen wir an, ich würde mit der Werkstudententätigkeit kein BAföG erhalten, dann würde sich das nicht lohnen. Und es wäre zu riskant, erst nachdem ich es unterschrieben habe, denen einzureichen?
Weiß jemand was für ein Problem ich habe und kann mir da bitte helfen?
Ps.: Das es ein Vorteil gäbe, nicht zu viel zurückzuzahlen, ist irrelevant. Die Stütze mit BAföG brauche ich leider. Zumal der Job vorerst nur auf 6-Monate gelegt ist.
2 Antworten
Hallo,
du hast ja einen Freibetrag von 5.400€ in 12 Monaten Bewilligungszeitraum.
6x800€ = 4.800€
550€ für 3 Monate Pflichtpraktikum
4.800€+550€=5.350€
Damit noch immer unter dem Freibetrag und du bekommst keinen Cent angerechnet.
Warum sollte sich also was reduzieren?
Ahhh, ja dann wären es 6.450€ und damit 1050€ über dem Freibetrag. Umgerechnet auf die 12 Monate wären das 87,50€ weniger pro Monat an Bafög-Förderung.
Wenn die 6 Monate voll im BWZ sind, wären das 800*6=4800€
Das wäre noch unter dem Freibetrag, d.h. du würdest nichts abgezogen bekommen.
Solltest du aber einen Verlängerungsvertrag bekommen, würde dein Bafög sinken. Als Faustregel ca 80% von allem über 450€ abziehen d.h. du bekämst ca 300€ weniger Bafög.
Und wie zählen Pflichtpraktikas ? Als Ergänzung: Ich Mache momentan ein Pflichtpraktikum (Verdienst 550 Euro für 3 Monate) daraufhin werde ich dort als Werkstudent übernommen und ein neuer Vetrag wird ausgestellt. Ich weiß nur, dass es z.B. bei der Krankenversicherung so geregelt ist, dass ein Pflichtpraktikum nicht wirklich zu den Abzügen zählt. Muss ich das bei der Berechnung von BAföG berücksichtigen?
Das weiß ich nicht. Ich bin selbst nur werkstudent aber hatte kein Pflichtpraktikum
Ja nur kriege ich pro Monat 550 Euro, sodass ich dann doch über meinem Freibetrag wäre, theoretisch.