Kennt sich jemand zum Thema BAföG aus, wenn man als Werkstudent anfangen will?

2 Antworten

Hallo,

du hast ja einen Freibetrag von 5.400€ in 12 Monaten Bewilligungszeitraum.

6x800€ = 4.800€

550€ für 3 Monate Pflichtpraktikum

4.800€+550€=5.350€

Damit noch immer unter dem Freibetrag und du bekommst keinen Cent angerechnet.

Warum sollte sich also was reduzieren?

Lisa2755 
Beitragsersteller
 29.04.2020, 11:52

Ja nur kriege ich pro Monat 550 Euro, sodass ich dann doch über meinem Freibetrag wäre, theoretisch.

Fortuna1234  29.04.2020, 15:09
@Lisa2755

Ahhh, ja dann wären es 6.450€ und damit 1050€ über dem Freibetrag. Umgerechnet auf die 12 Monate wären das 87,50€ weniger pro Monat an Bafög-Förderung.

Wenn die 6 Monate voll im BWZ sind, wären das 800*6=4800€

Das wäre noch unter dem Freibetrag, d.h. du würdest nichts abgezogen bekommen.

Solltest du aber einen Verlängerungsvertrag bekommen, würde dein Bafög sinken. Als Faustregel ca 80% von allem über 450€ abziehen d.h. du bekämst ca 300€ weniger Bafög.

Lisa2755 
Beitragsersteller
 28.04.2020, 10:59

Und wie zählen Pflichtpraktikas ? Als Ergänzung: Ich Mache momentan ein Pflichtpraktikum (Verdienst 550 Euro für 3 Monate) daraufhin werde ich dort als Werkstudent übernommen und ein neuer Vetrag wird ausgestellt. Ich weiß nur, dass es z.B. bei der Krankenversicherung so geregelt ist, dass ein Pflichtpraktikum nicht wirklich zu den Abzügen zählt. Muss ich das bei der Berechnung von BAföG berücksichtigen?

Gurkenhaft  28.04.2020, 11:08
@Lisa2755

Das weiß ich nicht. Ich bin selbst nur werkstudent aber hatte kein Pflichtpraktikum