BAB-Antrag, Vater weigert sich?

3 Antworten

Stelle unbedingt schnellstmöglich den BAB Antrag, sobald Du nicht mehr bei den Eltern lebst. Dein Vater ist nach § 315 SGB III gesetzlich verpflichtet, die Einkommenserklärung auszufüllen und sein Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr nachzuweisen. Sollte er sich weigern, teile das der BAB-Stelle schnellstmöglich mit und stelle einen Vorausleistungsantrag nach § 68 SGB III. Die BAB-Stelle kümmert sich dann um Deinen Vater (Prüfung Unterhaltsanspruch , ggf. Bußgeld). Du kannst den Antrag auch telefonisch unter 0800 4 5555 00 oder seit neuestem soger online unter www.arbeitsagentur.de -> Meine eServices nach Anmeldung - stellen.

Dein Vater muss sein Einkommen offenlegen. Wenn er vorher den Staat betrogen hat, wird es jetzt eben rauskommen - ist aber Schuld deines Vaters.

Du kannst Vorausleistung von Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Das ist immer dann möglich, wenn Eltern die Auskunft verweigern oder nicht den festgelegten Betrag (das was der Bescheid dann sagt) zahlt.

Nutze die Möglichkeit, dafür ist sie da.

Der kann sich nicht weigern. Er muss dir Unterhalt zahlen. Geh zu einem Rechtsanwalt und verklage deinen Vater.

l9708 
Beitragsersteller
 03.08.2016, 15:38

Naja ich arbeite selbst beim Anwalt (der kennt sich mit dem Thema nicht aus, Fachanwalt Verkehrsrecht) und ich habe nichts gegen meinen Vater aber dadurch dass er schwarz arbeitet hat er keine Lohnbescheide und deshalb weiß ich nicht was ich tun sollte.