EPC Kroatien Bußgeldbescheid
Hallo zusammen!
Ich habe heute von EPC (Euro Parking Control) einen Bußgeldbescheid erhalten wegen Parken ohne Parkschein, den ich in Kroatien 09/2013 (!) begangen habe.
Das Bußgeld beläuft sich auf 35€.
Muss ich zahlen? Ich habe gedacht, es kann erst ab 70€ vollstreckt werden.
Gruß
7 Antworten
Moralisch und rechtlich gesehen musst Du natürlich zahlen.
Eingetrieben oder sogar Vollstreckt werden kann der Betrag aber nicht, das ist erst ab 70€ und auch ausschließlich durch das Bundesamt für Justiz möglich.
Quelle: http://goo.gl/rrdsQY
Wenn Du aber planst in den nächsten Jahren wieder nach Kroatien zu fahren dann solltest Du zahlen.
Willkommen in der EU. Es gilt das Gesetz des Landes in dem der Verstoß begangen wurde. Das Geld lässt sich auch in D eintreiben, so wie auch andere Behörden oder Firmen aus D in anderen Ländern (insbesondere in der EU) das Geld eintreiben kann. Einfach zahlen und vergessen, alles andere kostet noch mehr Zeit und Geld und NERVEN, es sei denn Dein Auto war nicht in Kroatien. Vorsicht, es werden immer Fotos vom Fahrzeug gemacht. In Kroatien gilt die Halter-Haftung, es ist unwichtig wer gefahren ist, der Halter muss zahlen. In D gilt für solche Verstöße die Fahrer-Haftung.
Sonnige Grüße aus Kroatien von Thomas
Es wird ein deutscher Anwalt (da gibt es in Berlin einige Büros die sind genau darauf spezialisiert) eingeschaltet und dann geht es weiter. Es fordert doch keine kroatische Behörde den Betrag, das ist rechtlich gesehen ein Privatunternehmen und das muss keine deutsche Behörde einschalten. Zahle nicht und warte oder zahle und lege Dich entspannt zurück.
Selbst ein deutscher Anwalt wird sich hier die Finger wund schreiben.
Nur das Bundesamt für Justiz darf derartige Bußgelder vollstrecken.
Was soll ein Anwalt tun? Er kann maximal eine Drohkulisse aufbauen um zur Zahlung zu bewegen, rechtlich hat er aber keine Handhabe.
Hallo, das ist ein Privatunternehmer und der braucht kein Bundesamt für Justiz! Ich wohne in Kroatien und wenn ich Dich verklagen will, weil Du bei mir hier in Kroatien an die Mauer gefahren bist, dann nehme ich mir einen entsprechenden deutschen Anwalt und klage den Betrag ein. Da brauche ich kein Bundesamt für Justiz. Das ist der Trick der gemacht wird, dennoch an die Parkgebühren zu kommen. Google mal wer EPC ist.
Aber lass gut sein - zahle nicht, ich frage in einem Jahr mal wieder nach.
Da sich der Fragesteller in Deutschland aufhält kommt deutsches Recht zur Anwendung.
- Gegen welches deutsche Gesetz hat man verstoßen? Gegen Keines.
- Wie soll das geahndet werden? Ohne Verstoß keine Ahndung.
- Wo soll der Anwalt ansetzen? Ohne rechtliche Grundlage nirgends.
@hrvatski
Die Hafterhaltung gilt in Deutschland nicht und wenn das Geld in Deutschland eingetrieben wird gilt Deutsches Recht. Desweiteren wird erst ab 75,- Euro eingetrieben. Hier ist wieder mal der Anwalt Kraft am Werk und ich würde allem schriftlich widersprechen und auf keinen Fall etwas bezahlen.
Privatunternehmen erlassen keine Bußgeldbescheide ! Den hat der Fragende von einer Kroatischen Behörde bekommen. Und nach dem Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen vom 18. Oktober 2010 (BGBl. I S 1408) helfen Deutsche Behörden bei der Vollstreckung. Allerdings tatsächlich er bei Forderungen über 70 €.
nach deutschem Recht ist das nicht mehr möglich. Wie es dort aussieht?? Auch Rechtlich kann dieses kurioses Unternehmen keine Vollstreckung in Dland durchsetzen, wird nur gerne immer wieder versucht. Solltest du ein Ferienhaus dort haben, würde ich raten zu zahlen. Bei Nichtzahlung wirst sicher bei der nächsten Einreise das grosse Vergnügen haben weitaus mehr zahlen zu dürfen.
Sicher? Bin mir auch nur unsicher wegen erneuter Einreise, ob das dann nicht an der Grenze gespeichert ist und die mir dann vor Ort das Geld abknöpfen wollen.
Schon mal darüber nachgedacht, wie man an Deine Adresse gekommen ist, wenn man nur das KFZ-Kennzeichen hat? Also das spielen die deutschen Behören bei Anfragen aus dem Ausland doch mit oder? Den Rest kann man sich doch denken.
Nein, das ist erst ab 70€ möglich