Azubi hat Vorrang bei Urlaubsplanung - wie lange muss ich warten

6 Antworten

Auszubildende müssen nur berücksichtigt werden, wegen der Ferienzeit. Wenn eurer Azubi sich nicht entscheiden kann, muss eurer Chef sich drum kümmern, das sie es tut.

an sich sollte der chef oder personalabteilung einen termin setzen, bis zu dem der urlaub festgelegt worden sein muss. ich vermute mal, das du jetzt willst, weil die preise dadurch günstiger sind.

da hilft nur den chef darauf ansprechen, allerdings hast du kein recht auf den temrin zu bestehen.

davon abgesehen, empfiehlt es sich als azubi den urlaub in die schulferien zu legen, so das man lehrgänge oder berufsschule nicht noch berücksichtigen muss.

Der Betrieb macht es sich da allzu einfach, wenn er die Beschäftigten alleine um die Urlaubsplanung streiten lässt. Und wenn er die Genehmigung alleine vom Wohlwollen der Kollegen abhängig macht.

Das Bundesurlaubsgesetz besagt: "(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen."

Ich gehe mal davon aus, dass eine Azubine keine lange Betriebszugehörigkeit hat und meist auch keine Familie/Kinderoder sonstige soziale Gesichtspunkte. Sie dürfte daher, wenn es eine Überschneidung der Uraubswünsche gäbe, sowieso nicht den Vorrang haben.

Außerdem gibt es ein Urteil vom Arbeitsgericht Frankfurt, dass ein Arbeitnehmer den Anspruch erheben kann, dass der Betrieb ihm in angemessener Frist Bescheid gibt, ob ein Urlaub genehmigt wird oder nicht. Ein "warten wir mal ab bis alle sich entschieden haben" darf es nicht geben. In einem vernünftig geregelten Betrieb (und möglichst noch bei Mitwirkung eines Betriebsrats) gibt es bestimmte Fristen, bis wann die Urlaubspläne für den Sommerurlaub eingereicht werden können/sollen/müssen. Diese werden dann abgestimmt und genehmigt. Wer später kommt, muss halt schauen, wann die betriebichen Umstände einen Urlaub noch zulassen.

Hier ein Auszug aus dem genannten Arbeitsgerichts-Urteil

"Eindeutige Fristen, bis wann Arbeitgeber über einen Urlaubsantrag entschieden haben müssen, sieht das Bundesurlaubsgesetz nicht vor. Es gibt hierzu jedoch eine gefestigte Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Danach hat sogar die in den meisten Betrieben übliche Eintragung in Urlaubslisten eine gewisse Verbindlichkeit: „Vom Arbeitgeber wird verlangt werden müssen, dass er entweder in angemessener Zeit den Urlaubswünschen seines Arbeitnehmers widerspricht, wenn er nicht beabsichtigt, dem Arbeitnehmer den Urlaub in der beauftragten Zeit zu gewähren. Erfolgt dieser Widerspruch nicht innerhalb einer angemessenen Zeitspanne, so darf der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass sein Urlaub entsprechend seinem Urlaubswunsche als gewährt gilt", entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bereits am 8. Mai 1970. Als angemessen sahen die Düsseldorfer Richter „einen Zeitraum von einem Monat nach Vorlage des Urlaubswunsches oder der Eintragung in die Urlaubsliste" an."

http://www.igbce.de/arbeit/recht/rechtsratgeber/15268/urlaub-antrag/as-asDirectoryDetail?directoryID=19836&categoryID=7362

Azubi hat Vorrang bei Urlaubsplanung - wie lange muss ich warten

Gar nicht !!! Urlaubsplanung einreichen , mit Chef reden . Fragen, bis wann mit einer genauen Terminierung und Genehmigung zu rechnen ist !!!

Erkläre deine Situation . Die Genehmigung gilt als angenommen , wenn nicht in einer angemessenen Zeit der Urlaub genehmigt wird .

Als angemessen hat schon das Landesarbeitsgericht Düsseldorf 1970 entschieden :

Als angemessen sahen die Richter einen Zeitraum von vier Wochen nach Vorlage des Urlaubswunsches oder der Eintragung in die Urlaubsliste an.

Gruß S... .

Auszubildende werden in der Schulfreien Zeit ihren Urlaub nehmen, da sie ja auch in die Berufschule müssen. Und dabei sind sie auch bevorzugt zu behandeln.

lg