Urlaub streichen wegen Krankheit der Vertretung?
Moin,
Übernächste Woche soll es in der Urlaub gehen. Zugticket, Hotel und diverse Veranstaltungen am Zielort sind bereits bezahlt.
Nun muss die kleine Tochter meiner Vertretung operiert werden, wenn ich pech habe, in genau diesem Zeitraum.
Außer ihr, gibt es keinen AN im Betrieb der unsere Aufgaben wahrnehmen kann. Eingearbeitet ist niemand und da es sich um die Buchhaltung handelt, kann man es auch schlecht einfach zwei Wochen liegen lassen.
Kann mein Arbeitgeber meinen Urlaub noch streichen? Bleibe ich dann auf den Kosten sitzen? Was macht meine Lebensgefährtin, schließlich haben wir unseren Urlaub aufeinander abgestimmt und wir wollten eben gerne zusammen in den Urlaub.
Was muss beachtet werden?
Nur für den Fall der Fälle, wäre ich gerne informiert.
7 Antworten
Bei einer akuter, unerwarteter Personalnot kann eine Urlaubssperre verhängt werden, aber nur mit Zustimmung des Betriebsrates. Doe Stornierungskosten einer gebuchten Reise muss der Arbeitgeber bezahlen.
Aber die Stornierungskosten müssen dennoch bezahlt werden.
Na immerhin etwas. Aber eine Art Schadensersatz gibt es da nicht, oder? Ich meine, wir haben einen sehr günstigen Urlaub gebucht, da wir so früh gebucht haben. Wenn man dann nun kurzfristig zum gleichen oder zu einem anderen Ziel möchte, wird es natürlich wesentlich teurer. Hätte ich da Anspruch drauf?
Ich vermute mal, der Urlaub ist (nachweisbar) genehmigt.
Der AG kann diese Urlaubsgewährung nur zurücknehmen wenn es dringende betriebliche Belange gibt. Das bedeutet aber nicht dass alles was er für dringend hält nach § 7 Bundesurlaubsgesetz auch dringend ist.
Wenn er nachweisen kann dass dem Betrieb durch Deine Abwesenheit großer Schaden entsteht, z.B. Arbeitsplätze verloren gehen, eine hohe Konventionalstrafe wegen Nichteinhaltung von Lieferverpflichtungen droht oder auch ein wichtiger Auftrag nicht zustande kommt, fällt das unter dringende betriebliche Belange.
Falls Dein AG unbedingt möchte dass Du den Urlaub verschiebst, solltest Du mit ihm aber schriftlich festlegen dass er für die entstandenen Kosten des abgesagten Urlaubs sowohl für Dich wie auch Deine Lebensgefährtin aufkommt. Manche AG geben dann auch noch einen Bonus. Das ist Verhandlungssache.
Mein Bruder wollte vor ein paar Jahren mit meinem Mann und mir nach Sri Lanka. Alles war gebucht und dann kam der AG mit einem dringenden Anliegen zu ihm. Der AG hat anschließend alle anfallenden Kosten (Zugticket, Stornogebühren, Übernachtung Flughafenhotel) übernommen und meinem Bruder einen "fetten" Zuschuss für seinen verschobenen Urlaub gezahlt.
Der Urlaub ist nachweisbar genehmigt. Ich befürchte der Grund "Es kommt sonst zwei Wochen lang kein Geld rein" ist leider ein dringender, oder?
Falls es soweit kommt und ich den Urlaub absagen muss, wird es dieses Jahr ziemlich eng, irgendwann mal zwei Wochen am Stück zu bekommen. Die stehen mir gesetzlich doch zu, oder?
Die stehen mir gesetzlich doch zu, oder?
Ja, die stehen Dir zu. Steht im § 7 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz:
"Kann der Urlaub nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der AN Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen,, so muss einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen."
Und denk daran, wenn der AG den Urlaub streichen will, lass Dir schriftlich bestätigen dass er mindestens Deine Auslagen und die der Lebensgefährtin übernimmt. Es kann nämlich nicht sein, dass Du auf den Kosten sitzen bleibst. Er soll da auch noch was drauf legen.
Inklusive der Stornogebühren!
nur in absoluten Ausnahmefällen kann bereits genehmigter Urlaub gestrichen werden, siehe http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/104637-koennen-arbeitnehmer-bereits-genehmigten-urlaub-widerrufen
Er darf genehmigten Urlaub nur in Katastrophenfällen streichen. Personalengpass gehört nicht dazu.
Der AG muss sich selbst um Ersatz bemühen.
Auf freiwilliger Basis würde ich es nur tun, wenn sämtliche Kosten vom AG getragen werden.
Das mit dem Ersatz ist in unserem Fall wirklich schwer. Es gibt niemanden der hier die großen Rechnungsläufe fahren kann und wenn zwei Wochen kein Geld reinkommt, dann siehts mal schlecht aus. Die Software ist leider auch sehr alt und gelernte Zeitarbeitskräfte werden die nicht kennen.
Das mit dem Ersatz ist in unserem Fall wirklich schwer.
Der Arbeitgeber stünde vor dem gleichen Problem, wenn außer Dir zufällig auch Deine Kollegin tatsächlich arbeitsunfähig erkranken würde.
Die Aussage von Hexle2 ist richtig, dass der konkrete Fall einen Widerruf der Urlaubsgenehmigung nur rechtfertigen würde, wenn der Betrieb ansonsten in eine existenzbedrohende oder die Betriebsabläufe unzumutbar behindernde Situation geraten würde.
Ich hoffe einfach es kommt nicht soweit. Ich kann nicht beurteilen wie gravierend es wäre, wenn einfach mal zwei Wochen lang kein Geld reinkommt und Rücklastschriften der Kunden unbearbeitet blieben, aber ich befürchte, der Potentielle Schaden an der Firma wäre sehr groß :(
Wenn der Arbeitgeber dir schriftlich bestätigt das du unabkömmlich bist für den Betrieb, und du eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen
hast kommst du glimpflich davon.
Hast du keine Reiserücktrittsversicherung müßte meiner Meinung nach
der Arbeitgeber für deine Kosten aufkommen.
Einen Betriebsrat gibt es hier nicht...