Lkw Überladung mit Unfall

5 Antworten

Gemäß Tabelle 3 des Bußgeldkataloges beträgt das Regelbußgeld (bei 40 t zulässger Gesamtmasse)

für den Fahrer bei einer Überschreitung um

2 t ( = 5 % ) 30 Euro
3 t ( = 7,5 %) 80 Euro , 1 Punkt
5 t ( = 12,5 % ) 110 Euro, 1 Punkt

und für denjenigen, der die Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen hat bei einer Überschreitung um:

2 t ( = 5 % ) 35 Euro
3 t ( = 7,5 %) 140 Euro , 1 Punkt
5 t ( = 12,5 % ) 235 Euro , 3 Punkte

Bei Hinzutreten einer Gefährdung durch die Überladung erhöhen sich die Bußgelder gemäß Tabelle 4 des Bußgeldkataloges auf folgende Beträge:

für den Fahrer bei einer Überschreitung um

3 t ( = 7,5 %) 100 Euro
5 t ( = 12,5 % ) 135 Euro , 1 Punkt

und für denjenigen, der die Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen hat bei einer Überschreitung um:

3 t ( = 7,5 %) 170 Euro
5 t ( = 12,5 % ) 285 Euro

Bei Hinzutreten einer Sachbeschädigung (Unfall) durch die Überladung erhöhen sich die Bußgelder auf folgende Beträge:

für den Fahrer bei einer Überschreitung um

3 t ( = 7,5 %) 120 Euro
5 t ( = 12,5 % ) 165 Euro

und für denjenigen, der die Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen hat bei einer Überschreitung um:

3 t ( = 7,5 %) 205 Euro
5 t ( = 12,5 % ) 345 Euro

Der "Chef" wird also deutlich härter rangenommen als der Fahrer.

Überladungen sind jedoch immer nur Ordnungswidrigkeiten, keine Straftaten, sodass es also allein aufgrund der Überladung nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung (Freiheitsstrafe) kommen kann, auch nicht bei einem Unfall, sofern lediglich Sachschaden entsteht.

Kommt es jedoch zu einem durch die Überladung bedingten Unfall mit Personenschaden, dann allerdings kann der Fahrer unter Umständen tatsächlich auch zu einer Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung verurteilt werden.

Pfffffffff 
Beitragsersteller
 22.01.2013, 18:44

Ok danke. Das bind ich dem fuzzi mal unter die nase. Ich glaube ich druck nen zettel aus und hänge den ans schwarze brett das das bei uns auch jeder schnallt. Bin echt stinksauer. Momentan ist es auch noch glatt und man hört generell jeden tag unfälle im radio. Da brauch nur mal ein reifen platzen und dann geriet die karre ins rutschen und dannn noch nen personenschaden dazu und fertig ist die schei.ße. Was für wich.ser ist mein kollege denn in der hinsicht.

Ich bin mir nicht sicher aber wen du zu viel geladen hast und du ein Unfall baust erlischt deine Versicherung.

Wen es passiert und du Glück hast bekommst du eine Freiheitsstrafe und wen du Pech hast darfst du je nach Unfall und Unfallschwere dein leben lang zahlen !!!

schoenehaende  22.01.2013, 18:18

Die Versicherung erlischt zunächst einmal NICHT! Es ist - wie der Name bereits sagt - eine HaftPFLICHTversicherung. Diese zahlt zwar den entstandenen Schaden. Wenn der auber u.a. aufgrund der Überladung entstanden ist, versucht sie natürlich, den Schaden von Dir zurück zu holen

Pfffffffff 
Beitragsersteller
 22.01.2013, 18:28
@schoenehaende

Sie versucht den schaden von MIR persönlich zurückzuholen und nicht von der FIRMA????

Pfffffffff 
Beitragsersteller
 22.01.2013, 18:12

Boah schei.ße das ist ja heftig. Will mir doch nicht mein leen versauen. Arbeite mir den ars.ch ab und hab kaum zeit für jemanden und dann soll ich sowas machen? Niemals. Danke showtime

Wenn sich im Falle eines Falles heraus stellt , das die Überladung Auslöser zu einem folgenschweren Unfall war und durch einen durch das Gericht bestellten Sachverständigen bestätigt wird, kannst du unter Umständen sogar in den Bau wandern. Die Punkte und die Geldstrafe bekommst du noch als kleinen Bonus dazu.

Pfffffffff 
Beitragsersteller
 22.01.2013, 18:26

Also ganz genau kann ich 23300 kg zuladen und dann sind die 40000kg GG erreicht. Unsere leute laden generell 25000 kg. Die sagen:" wir überladen generell bis zu einer tonne, das gibt zwar ne geldstrafe die die firma übernimmt aber dann noch keine punkte". Habe heute zum ersten mal ( ich weiß es ist traurig) das leergewicht gesehen und das beträgt 16700kg. Glaube die haben da alle selber noch nie drauf geachtet das die immer knapp 2 tonnen überladen. Schlimm schlimm. Wenn die karre nachher über 41 tonnen wiegt lass ich die schei.ße stehen.

Gibt bei 41 tonnen und nem unfall auch richtig ärger?

JotEs  22.01.2013, 18:37
@Pfffffffff

"Ärger" (Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro) gibt es erst ab 2 % bis unter 5 % Überladung, bei einem 40-Tonner also ab 0,8 t bis unter 2 t zuviel.

Ab 5 % Überladung (bei einem 40-Tonner also ab 2 t zuviel) beginnt der Bußgeld-Punkte-Bereich (siehe meine Antwort).

Pfffffffff 
Beitragsersteller
 22.01.2013, 19:07
@JotEs

Ah mir fällt gerade noch eine letzte sache ein. Was ist wenn der chef das weiterfahren mündlich oder schriftlich anordnet und es gibt einen personenschaden? Wer geht in den bau?

Snakeshake  22.01.2013, 19:18
@Pfffffffff

In erster Linie der Fahrer. Der Chef evt nur, wenn sich herausstellt das der Fahrer ggf. zur Überladung genötigt wurde.

Pfffffffff 
Beitragsersteller
 23.01.2013, 04:12
@Snakeshake

Ok dankeschön euch allen. Das sind doch alles schlagfertige argumente. Danke

Es wird Deinen Führerschein kosten, wenn Du erwischt wirst.

Leder schert das aber viele Spediteure nicht, sie wollen ihre Waren schnell am Ziel wissen, egal, ob der Fahrer dabei auf der Strecke bleibt oder nicht.

Pfffffffff 
Beitragsersteller
 22.01.2013, 18:16

Naja mein fuhrparkleiter würde erst sauer sein das ich den stehen lassen habe aber er würde einsicht zeigen ich mag den ganz gerne. Habe da meine ausbildung gemacht. Wen es bei uns nicht interessiert sind unsere verlader. Der eine davon ist lkw fahrer (springt gerade als nachtverlader ein wegen nem krankheitsfall) und der lädt immer so 44 oder 45 tonnen. Für andere und auch für sich. Wir sind nicht gezwungen das mitzunehmen wir können auch kürzen aber das macht der einfach nicht. Der sagt wir sollen uns nicht so anstellen. Ich glaube der weiß gar nicht was er da tut

Wnn es einen Unfall gibt, ist bei einem LKW sehr schnell Körperverletzung und fahrlässige Tötung im Spiel. Da wird der Disponent kaum die Schuld auf sich nehmen. Die Verantwortung hat der Fahrzeugführer.

RainerB76  24.01.2013, 15:56

Das stimmt aber nicht ganz. Der Fahrer ist der, der als erster und bester greifbar ist für die Behörden. Jedoch stehen der Verantwortliche im Betrieb, also der Disponent oder Fuhrparkleiter oder auch der Chef selbst, wenn keine verantwortliche Person bestimmt worden ist, genauso in der Haftung wie der Fahrer selbst. Sogar der Verlader kann unter gewissen Umständen zur Verantwortung gezogen werden.