LKW überladen = Fahren ohne gültigen Führerschein?
Der Führerschein der Klasse B gilt bekanntlich nur für Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3.500 kg. Wie sieht es eigentlich aus, wenn sich jemand z. B. einen Sprinter, Crafter, Ducato oder Transit mit LKW-Zulassung mit 3,5 to. GG als Selbstfahrer anmietet und das Fahrzeug mit einer Überladung von 500 kg durch den Straßenverkehr bewegt? Muss sich der Fahrer mit FS-Klasse B, abgesehen von 110 EUR Bußgeld und einem Punkt in Flensburg, den Vorwurf des Fahrens ohne gültigen FS gefallen lassen?
6 Antworten
Also wir hatten es auf der Baustelle mal das ein Landwirt Wasser gefahren hat und der von der Polizei aus dem Verkehr gezogen wurde weil er laut Führerschein den Hänger nur leer hätte ziehen dürfen. So durfte er dann auch heim fahren.
Das hatte aber nicht den Grund, dass er überladen war, sondenr vermutlich den, das er nur im Besitz der FE Klasse T war und damit darf er nur Fahrten durchführen, die im Zusammenhang mit der Landwirtschaft stehen (Die Klassen T und L sind zweckgebundene FE Klassen).
Wenn er das Wasser für die Baustelle transportiert ist das nicht für die Landwirtschaft sondenr eine gwerbliche Fahrt, dan nbenötgt er die Klasse C1E oder CE, je nach Traktor und Anhänger.
Ja das kam noch extra dazu.
Hallo,
nein,das Fahrzeug ist ein Transporter und es gilt die Zulassung für die Führerscheinklasse.
Die Überladung wird als reine Owi geahndet.
Hi,
die Führerscheinklassen richten sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht, nicht nach dem tatsächlichen.
Wie sieht es eigentlich aus, wenn sich jemand z. B. einen Sprinter,
Crafter, Ducato oder Transit mit LKW-Zulassung mit 3,5 to. GG als
Selbstfahrer anmietet und das Fahrzeug mit einer Überladung von 500 kg
durch den Straßenverkehr bewegt?
Dann muss sich der Fahrer - sofern er kontrolliert wird - wegen der Überladung rechtfertigen. LKW-Zulassung oder nicht ist in diesem Fall vollkommen irrelevant. Die Fahrzeuge dürfen aufgrund des zulässigen Gesamtgewichts von maximal 3,5 t mit der Führerscheinklasse B gefahren werden.
Muss sich der Fahrer mit FS-Klasse , [...] den Vorwurf des Fahrens ohne gültigen FS gefallen lassen?
Nein, ratsam ist es trotzdem nicht!
LG
Es gibt zwar sogar unter hochrangigen Polizisten so einige die das als Fahren ohne Fahrerlaubnis erkennen, ist es aber nicht!
Die Fahrerlaubnis richtet sich nach den zulässigen Gesammtmassen, nicht nach den Tatsächlichen.
Mit der Fahrerlaubnis Klasse B darf man Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesammtmasse bis 3.500Kg fahren. Ob es tatsächlich 2.000Kg oder 4.000Kg wiegt spielt für die Fahrerlaubnis keine Rolle.
Es ist aber Fahren ohne Fahrerlaubnis wenn man das praktisch gleiche Fahrzeug im Leerzustand fährt wenn es in der Zulassung auf zB 4.000Kg aufgelastet wurde.
fahren ohne gültigen Fahrausweis/Führerschein
wieviele Punkte Du kriegst, kann ich Dir nicht sagen... aber da wird noch einiges auf Dich zu kommen.
Nein, die Führerscheinklassen richten sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht, folglich ist das Fahrzeug "nur" überladen.
Also kein Fahren ohne Fahrerlaubnis.