Durch Glatteis in Schule gestürzt, wer zahlt?
Hallo!
Ich bin an dem heutigen Tage in meiner Schule (VHS) gestürzt. Ein Schaubild habe ich zur Veranschaulichung hinzugefügt. Wie zu sehen bin ich auf den Schulhof gegangen und wollte mich in die linke Richtung bewegen. An der Ecke kam es dann aufgrund von Schnee/Glatteis zum Sturz. Es sah so aus, als wäre genau dort an der Ecke eine Sammlung von geschmolzenem Schnee zusammen gekommen und anschließend gefroren. - Anmerkung: es wurde NICHT gestreut, lediglich per Schneeschieber der Schnee beiseite geräumt. -
Genau darauf rutschte ich aus. Ich fiel schräg links nach unten, wobei ich mir eine Verletzung am Knie zu zog, meine Hose hat dort ein enormes Loch (man könnte seine Hand hindurch stecken). Ebenfalls verletzte ich mich am linken Daumen, welcher mit der restlichen Hand mein Handy umfasste. Dieses bekam Kratzer am unten, inner liegendem Rand. Sieht ein wenig demoliert aus an der Stelle. Display ist aber in Ordnung. Weitere Schäden/Verletzungen gibt es keine.
Kurz darauf habe ich mit der Schuldirektorin geredet, welche mich mit Pflastern und Desinfektionsspray versorgte. Des weiteren wurden Fotos vom Unfallort und den Schäden gemacht von einer Lehrerin. Ob ich ein Recht auf Schadensersatz hätte, konnte sie mir nicht beantworten. Sie müsse sich da an die "Oberschulleitung" wenden und benachrichtigt mich bei Neuigkeiten.
Nun zu meiner Frage: bekomme ich Schadensersatz, oder muss ich meine Hose + Schäden am Handy selbst bezahlen? Muss ich irgendwas beachten? Sollte ich irgendwas zusätzlich unternehmen?
Informationen: ich selbst bin volljährig. Es handelt sich um eine Volkshochschule. Falls wichtige Informationen fehlen sollten, einfach fragen.
6 Antworten
Optimaler wäre es gewesen, einen Arzt aufzusuchen um alles wirklich korrekt zu dokumentieren.
Ansonsten sollten solche Schäden deine Versicherung bzw die der Schule übernehmen.
Aber Achtung: Die Bedienung des Handys auf dem weg wird dir vermutlich eher als Unvorsichtigkeit und Teilschuld ausgelegt werden. Schließlich warst du durch das Handy abgelenkt und wärest vielleicht auch nicht gestürzt, wenn du mehr auf die Umgebung geachtet hättest.
Wenn der Weg an sich geräumt war und nur stellenweise - und erkennbar - daneben glatte Bereiche waren, dann ist es deine Verantwortung, diese Bereiche zu meiden.
Mit dem Telefon in der Hand ging das wohl nicht. Das war sicher ein WICHTIGES Gespräch.
Früher wußte man das es im Winter glatt sein kann. Heute sucht/ braucht man einen Schuldigen der für das Wetter verantwortlich gemacht werden kann.
Wenn es der Weg zur, von, innerhalb der Arbeit war, so gilt das als Arbeitsunfall und Du bist versichert.
wegeunfall auf dem Schulhof. Träume mal weiter. Selbst der Weg zur Toilette ist nicht versichert. Da winterliche Verhältnisse herrschten und du das wusstest, hast du eine Sorgfaltspflicht. Diese hast du verletzt und bleibst auf den Kosten sitzen. Fliegst du auf deinem eigenen Grundstück hin, kannst du auch nicht rumschreien. Aber hier erwartest du Hilfe und Mitleid. Kann ich dir nicht gewähren. Antwort bezieht sich teilweise auf den Fragesteller.
Darf die Berufsgenossenschaft die Alleinursächlichkeit der Wegegefahr (Glatteis etwa in der Kurve) fordern und deshalb wegen gleichzeitiger Alkoholbeeinflussung des Versicherten den Versicherungsschutz versagen?
Merke: Wesentliche Mitursächlichkeit der Wegegefahr reicht für die Bejahung des Versicherungsschutzes aus! Die Wesentlichkeit der beruflichen Bedingung bestimmt sich nach der praktischen Lebenserfahrung, über die auch Sie verfügen.
Verbotswidriges Verhalten schließt den Versicherungsschutz nicht aus.
(wegeunfälle..)
So pauschal lässt sich das nicht sagen, auch deshalb erfolgt nach der Meldung eine konsequente Überprüfung des Unfallhergangs.
Wegeunfall ist beim Weg zur Arbeit und nach Hause ohne Unterbrechung und Umwege. Auf der Arbeit oder Schule sind Unfälle keine Wegeunfälle.
https://www.dguv.de/de/versicherung/versicherte_personen/kinder/schueler/index.jsp
Ok, bei Schülern ist des die DGUV- inhaltlich mit der BG auf einer Linie, es handelt sich hierbei ebenfalls um eine gesetzliche Unfallversicherung. Das "Kind" trägt nur einen anderen Namen.
Die direkten Wege zu Schule sind versichert.
Es ist immer ratsam für solche eventualitäten eine private Unfallversicherung zu haben.
Ja klar, für Makler- ein klass. Geschäft mit der Angst der Eltern. Die DGUV deckt einiges ab.
Selbst der Weg zur Toilette ist nicht versichert.
Doch, der weg dorthin schon. erst beim betreten der Toilette endet der Versicherungsschutz.
Und auf dem Schulgelände gilt das genau so.
Da war ein Weg geräumt - muss nicht getreut sein, geräumt reicht völlig aus.
Und ab da ist es jedem sein eigener Tee, wenn er sich hinlegt, noch dazu, wenn er wo anders lang latscht als geräumt ist. Wärst Du mal auf dem geräumten Teil geblieben........
Wenn du bei Glätte, während des Gehens telefonierst, musst du dir einen Großteil der Schuld selbst zuschreiben. Wenn solche Witterungsverhältnisse herrschen, muss man in erster Linie auf den Weg achten.
Du wirst ja wohl krankenversichert sein. Da wird die Krankenkasse einen Unfallbericht anfordern. Die Heilkosten übernimmt dann wohl die gesetzliche Unfallversicherung.
Mit dem Sachschaden hat die aber nichts zu tun.
Wegeunfall- aber auch nur dann wenn der unverzüglich gemeldet und von einem Durchgangsarzt dokumentiert wird. Ein Pflaster von der Direktorin langt hier nicht.
https://wegeunfall.de/wegeunfaelle.htm
Achtung: Die BG zahlt lediglich die Behandlungskosten, Verletztengeld und bei bleibenden Schäde eine Verletztenrente.
Schmerzenzgeld ist zivilrechtlich beim Verursacher (Schule) einzuklagen.