StVO Handzeichen beim Abbiegen mit dem Roller?
Hallo,
Ich hatte vor einiger Zeit einen Unfall mit meinem Motorroller. Relativ kurz danach habe ich mir einen Anwalt im Verkehrsrecht genommen damit er Schadensersatz und Schmerzensgeld einklagt. Nach einigen Monaten und vielen Mahnungen an die gegnerische Versicherung hat diese nun geschrieben:
Ihr Mandant ist hier ohne ordnungsgemäße Zeichensetzung (Handzeichen) nach Links abgebogen.
Ein Blinkersetzen durch eine Fahrzeugsrichtungsanzeige ist lt. Straßenverkehrsordnung für das benutze Fahrzeug (Roller) nicht gegeben.
Desweiter befand sich unser Kunde bereits neben ihrem Mandant, als dieser plötzlich nach Links abgebogen ist. Wäre ein Schulterblick tatsächlich vorgenommen worden, so hätte das im Überholvorgang befindliche Fahrzeug gesehen werden müssen.
Jetzt wollte ich zumindest mal wissen was in der StVO zum Blinker steht bevor ich nach dem Wochenende mit dem Anwalt erneut telefoniere.
Es kann doch nicht sein, dass ein Blinkersetzen am Motorroller nicht als eindeutige Zeichensetzung gilt?
Blinker wurde gesetzt und Schulterblick wurde auch 2 mal gemacht, deshalb konnte ich ja noch Bremsen bevor ich genau vor das Fahrzeug gekommen bin.
Evtl. kann jemand den dazu passenden § hier posten da ich nicht wirklich was im Internet finde.
Vielen Dank
5 Antworten
Roller ist Recht unkonkret...
Allgemein soll man meines Wissens immer Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) benutzen, wenn man welche hat.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html
Bei machen Fahrzeugen (z.B. normalen Fahrrädern) ist das Anbringen von Blinkern nicht erlaubt. Aber die werden normalerweise auch nicht mit Blinker verkauft.
Es war ein Motorroller mit vorhandenem und gesetztem Blinker
Überholen geht nur mir großem Abstand, abbiegen geht nur mit Absicherung, ob auch frei ist. Vor das Auto fallern und schauen reicht nicht aus.
Warst Du denn auch wirklich ganz links am Fahrstreifenrand oder irgendwo rechts bzw. in der Mitte?
Beides war hier nicht, somit wird auch Dein Anwalt wenig herausholen können, fürchte auch ich.
Das hört sich ja eigentlich gut an, was wollte der andere denn, Geisterfahrer spielen?
natürlich hat ein Roller auch Blinker, auch beim 25er Mofa. Selbst wenn man das vergißt ist es lange kein Grund, einen Rollerfahrer umzufahren.
Beim S-Pedelec, das auch als Mokick gilt, gibt es leider noch keine Blinker
Wenn an deinem Roller ein Blinker eingebaut ist, reicht das Blinken damit völlig aus. Dann musst du natürlich kein Handzeichen geben.
Dafür hast du doch einen Rechtsanwalt, den du ja sowieso bezahlen musst.
Ja ich war ganz Links, es war jeweils eine Fahrspur in beide Richtungen
Der Blinker war gesetzt