Autounfall und Schuldfrage, abbiegen und nicht blinken
Hallo,
hatte eben nen Unfall, ist keiner verletzt worden zum Glück. Es war so: Ich fahre hinter einem Wagen, der auf einmal langsamer wird und sich anschickt, nach links auszuscheren. KEIN BLINKER gesetzt , ich denke, ok, will links abbiegen, also will ich rechts an ihm vorbei. Die Person setzt aber wider Erwarten zum abbiegen rechts ein, da sie den linken Schlenker nur gemacht hat, um in ihre Einfahrt einzubiegen- woher soll man das wissen, wenn man keinen Blinker setzt??? Sind also zusammengestoßen, meine komplette Fahrertür ist hin, muss repariert werden, Gesamtschaden 4000 € im Kostenvoranschlag. Die andere Person hat den Kotflügel leicht verkratzt. Ich habe Superkasko und beteilige mich selber dazu, den Rest die Versicherung. Jetzt schiebt natürlich jeder dem anderen die Schuld zu! Die Versicherung sagt auf mich kämen bis auf die Selbstbeteiligung keine weiteren Kosten zu, aber wenn jetzt durchs Gutachten festgelegt wird ich hätte Schuld, statt Teilschuld, werde ich doch hochgestuft oder nicht? Oder sowieso, weil die Versicherung ja Geld raus rückt? Danke fürs Lesen!
10 Antworten
Hochgestuft wirst du bei der Höhe des Schadens sowieso , glaube ich.
Und rechts vorbeifahren war ne ganz schlechte Idee.
Lieber nächstes mal abwarten, was der Vordermann macht, zumal er nicht geblinkt hat.
da haben dann beide schuld der eine weil er nicht geblinkt hat und du weil du dein sicherheitsabstand nicht eingehalten hast. also gibts teilschuld und jeder muss zahlen.
Bei Vollkasko nicht . Du hast aber keine Schuld und mach Dich nicht verrückt nur Teilschuld wenn sie nicht Blinkt.
alles schön und gut nur ist es so das es kein grund ist wenn der andere nicht blinkt. ich habe meinen führerschein letztens gemacht und es ist so das wenn der andere nicht blinkt du langsamer hättest fahren müssen und darauf achten müssen was sie /er da eigentlich macht. ist total blöd aber ist leider so. trotzdem viel glück :)
Ob Du Schuld hast, kann nur ein Richter wirklich sagen - das eigene Bauchempfinden mag da durchaus anders sein. Die versicherung stuft Dich hoch wenn sie zahlen muss - sogar schon wenn sie eine "Schadenrückstellung" macht (wenn sie vermutet dass sie zahlen muss). Du wirst wegen dem Schadem beim andern hochgestuft in der Haftpflicht, und in der VK wenn die an Deinem KFZ zahlen müssen. Jeder gute Versicherungs-Typ kann Dir je nach Schadensumme sagen, ob sich die Rückstufung oder selber zahlen lohnt. Ansonsten beim nächsten Mal einfach ein paar Sekunden mehr Geduld...