KFZ-Versicherung Hochstufung trotz unschuld
Letztes Jahr im Juli ist mir jemand beim Abbiegen (rechts vor Links, erlaubte Höchstgeschwindigkeit 20km/h) in die Fahrerseite reingerauscht weil er unbedingt und viel zu schnell in den Fahrweg einbiegen wollte aus dem ich kam, bei dem 2 autos an der Stelle gleichzeitig nicht mal durchpassen..
Polizei kam nicht raus (Bagatellschaden), somit musste ich mich mit dem rumschlagen, da er die Schuld natürlich nicht bei sich sah.. zum Glück hatte ich Bilder gemacht ... ich hatte den Schaden gleich seinr Versicherung gemeldet und bei meiner schon einmal angedeutet was passiert war.
Er hat sich bei meiner Versicherung natürlich als GESCHÄDIGTER ausgegeben und ich habe einen Anwalt hinzugezogen, da dieser Fall auf normalem Wege nicht geklärt werden konnte.
Nach langem hin und her zwischen meiner Anwältin und den Versicherungen sah die gegnerische (also seine) Versicherung ein, dass er zu 100% Schuld war und hat den Schaden an meinem Wagen komplett bezahlt (welcher auch sofort reguliert wurde).
Nun hat mich meine Versicherung aber in meiner Haftpflicht hochgestuft, anstatt wie eigentlich erwartet runtergestuft (ich wäre auf SFK 3 gekommen, bin stattdessen auf 1/2 gefallen - ganz klasse). Ich natürlich gleich angerufen und den Sachverhalt geklärt, sowie auf Wunsch das Schreiben der gegn. Versicherung per Mail zukommen lassen. dennoch wurde ich für dieses Jahr hochgestuft und muss nun trotz bewiesener Unschuld einen viel zu hohen Beitrag zahlen.
Die Antwort meines Sachbearbeiters war am Telefon lediglich (Sinngemäß) "das könne sich bis zu mehreren Monaten hinziehen bis eine Entscheidung getroffen würde". Was bitte für eine Entscheidung, es steht doch eindeutig da dass mich keine Schuld trifft und die den Schaden zu 100% übernehmen?
Wie soll ich mich nun verhaltne und was kann ich weiter tun, damit ich eine RICHTIGE Einstufung meiner SFK bekomme? Wäre super, wenn mir da jemand helfen könnte!
Liebe Grüße!
3 Antworten
Danke schonmal für die Antworten! Werde mir das auf jeden Fall im Hinterkopf behalten!
Ich hatte gestern auch nochmal versucht den Sachbearbeiter zu erreichen, heute erhielt ich dann auf meine Ansage auf deren Anrufbeantworter ein Schriftstück, weiß aber leider nicht genau wie ich dieses deuten soll?..
Sehr geehrte Frau XXX,
wir haben bisher keine Entschädigungsleistungen erbracht und werden deshalb Ihren Versicherungsvertrag vorerst schadenfrei führen.
Sollten uns wider Erwarten innerhalb der gesetzl. Verjährungsfrist doch noch Aufwendungen entstehen oder wir im Rahmen einer Wideraufnahme der Regulierung verpflichtret sein, Schadensrückstellungen zu bilden, müssten wir Ihren Versicherungsvertrag nach I.4.2.2 AKB als schadensbelastet behandeln.
Die Vorschrift lautet: Gilt ein Versicherungsvertrag im Kalenderjahr der Schadenmeldung als schadenfrei und werden in einem folgenden Kalenderjahr für diesen Schaden Aufwendungen erbracht, so wird der Versicherungsvertrag in dem Kalenderjahr, in dem die erste Entschädigungsleistung erbracht oder Rückstellung gebildet worden ist, als nicht schadenfrei behandelt< Mit freundl. Güßen, (Versicherung)
Was genau soll ich damit nun anfangen? Werde ich nun doch nicht hochgestuft? Ich habe dieses Jahr aber schon den ersten Beitrag für die hochgestufte SFK bezahlt, ebenso besagte der mir zugeschickte Versicherungsschein die Hochstufung ab diesen Jahr. Ist das dann alles Nichtig und ich werde doch wieder zurückgestuft oder gar erst im nächsten Jahr?
Ich versteh das erhlich gesagt nicht so ganz, hatte sowas zum Glück auch noch nie.. :/
Du könntest eine Beschwerde beim Ombudsmann für das Versicherungswesen einreichen. http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html
Ist für den Versicherten kostenlos und hilft manchmal, bei einer Versicherung die langen Leitungen freizupusten. Vielleicht hilft ja schon die Drohung damit...
teile der versicherung mit, du wendest dich an die BAFIN, wenn das nicht umgehend geregelt wird und du ferner schadensersatz geltend machen wirst............