Telefonkabel versehentlich zerschnitten - Haftpflicht?

7 Antworten

Vorsicht, das sind Gefälligkeitsschäden, die sind meist in älteren Privathaftplichtversicherungen ausgeschlossen. In den neuen Bedingungen begrenzt mitversichert und bei manchen Gesellschaften unbegrenzt drin.

Schau einfach mal in deiner Police nach, oder poste die Gesellschaft und das Pakte

wenn Schäden als Umzugshelfer bei dir abgedeckt sind, kann eine Übernahme der Kosten möglich sein. Solange du klar darlegen kannst, dass es versehentlich und nicht wissentlich/grob fahrlässig passiert ist..

toedti2000  14.12.2010, 19:21

In der Haftpflichtversicherung ist Fahrlässigkeit kein Ausschlussgrund.

DPawi  15.12.2010, 11:00
@toedti2000

grobe Fahrlässigkeit ist in vielen preiswerten Haftpflichtversicherungen ausgeschlossen.

kbvspunktde  15.12.2010, 14:02
@DPawi

NEIN, grobe Fahrlässigkeit ist in ALLEN Haftpflichtversicherungen eingeschlossen und laut neuem VVG auch in anderen Versicherungen mittlerweile versichert (wenn auch nicht voll).

Wow ich bin begeistert von den schnellen Antworten! Danke!

Habe bei der WÜBA (inzwischen Tochter von Chartis) eine Allgemeine Haftpflichtversicherung (Privathaftpflicht Single) seit 2005.

In den Ausschlüssen findet sich nichts zu Gefälligkeitsschäden, aber folgender Punkt:

Ausgeschlossen von der Versicherung bleiben Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die an den vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellten oder gelieferten Arbeiten oder Sachen infolge einer in der Herstellung oder Lieferung liegenden Ursache entstehen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.

Sieht schlecht aus für mich? Ehrlich gesagt dachte ich immer, die Haftpflicht sei für genau solche Fälle da. Ich habe Freunde, die besoffen mit Kippe im Hotel eingeschlafen sind und die Versicherung hat den Schaden ersetzt. Da muss doch eigentlich jede Haftpflicht einen solchen Schaden wie den meinen abdecken, wozu sind die sonst da?

Gefälligkeitsschäden sind Gefälligkeiten, die während der Zeit geschehen, in der eine Person einer anderen einen Gefallen tut.

Gerichte urteilen, das wenn jemand ohne Bezahlung hilft, er dann zum Lohn nicht auch noch die Verantwortung tragen muss und er ist somit nur eingeschränkt haftbar.

Private Haftpflichtversicherungsverträge leisten generell so, als würde ein Gericht zu dem Urteil kommen, das Du Schadenersatz verpflichtet bist.

Neuere Versicherungen bieten diesen Baustein an. Dann sind diese mitversichert.

Für Dich 2 Möglichkeiten:

  1. Ist mitversichert
  2. Ist nicht mitversichert, Dein Freund muss dafür aufkommen.

Ein wichtiges Merkmal bei den Gefälligkeitsschäden ist, ob es sich nur kurz um eine Handreichung handelt (gib mir mal die Kamera, die liegt auf dem Tisch) oder ob es sich um eine Tätigkeit handelt, die der Bittsteller auch durch eine Firma hätte durchführen lassen können. Firmen haben Betriebshaftpflichten für diese Risiken. Er hat also durch die Gefälligkeitsleistung Geld eingespart und trägt somit auch das Risiko.

Er kann von Dir nichts verlangen. Verlangt der Nachbar oder die Telekom etwas von Dir, so must Du den Schaden trotzdem der Haftpflichtversicherung melden. Diese ist nämlich nicht nur für die Befriedigung berechtiger Ansprüche zuständig, sondern auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Man spricht hier auch von einer passiven Rechtschutzfunktion.

Ja und nein. Es kommt sehr auf den konkreten Einzelfall an, wie es sich zugetragen hat. Einerseits kennt die Rechtsprechung den stillschweigenden Haftungsausschluß. Wenn Du vorher wußtest, was alles passieren kann, hättest Du dann trotzdem geholfen? Es kann also sein, daß Du teils gar nicht haftbar gemacht werden kannst. Außerdem sind hier zwei Personen geschädigt. Dein Freund und der Nachbar. Der Nachbar hat einen Anspruch aus Deinem Verschulden. Dein Freund evtl. nicht. Andererseits kommt es auf den Umfang Deines Haftpflichtschutzes an. Wenn dort für solche Fälle Gefälligkeitsschäden mitversichert sind, kann der Versicherer den Schaden ggf. übernehmen.

Also drei Dinge spielen eine Rolle. Der Anspruch des Nachbarn, Deine Haftung lt. Rechtssprechung und schlußendlich der Umfang des Versicherungsschutzes.

Eine entgültige Antwort scheint mir hier im Forum nicht möglich. Du solltest den Schaden Deinem Versicherer melden.