Nutzungspauschale für Einbauküche?
Wir sind momentan auf Wohnungssuche. Eine gefällt uns ganz besonders, der Vermieter verlangt jedoch zuzüglich zu 1000€ Kaution eine monatliche Nutzungspauschale für die von ihm eingebaute Küche. Ich habe davon noch nie etwas gehört und wollte fragen ob das so üblich ist?
7 Antworten
Diese "Nutzungspauschale" ist quasi eine "Miete für die Küche".
Das ist gar nicht schlecht, wenn diese nicht in der Netto-Kaltmiete inkludiert ist - denn dann kann der Vermieter die Miete nicht so hoch anheben, wie wenn diese mit eingerechnet wäre.
Nix LOGO
Der Vermieter kann die Kaltmiete erhöhen. Ob nun die Miete für die EBK darin eingerechnet ist oder nicht ist wurscht.
Ein Vermieter kann nach 15 Monaten die Miete erhöhen - um bis zu 20% innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Die Mieterhöhung wird auf die Kaltmiete gerechnet - nicht aber auf eine Nutzungsgebühr für eine Küche.
Insofern (schlimmstenfalls):
450 EUR * 20% = 540 EUR statt
490 EUR * 20% = 588 EUR
Eine monatliche Nutzungspauschale kann man auch Miete nennen.
Es ist nicht unüblich das diese separat im Mietvertrag ausgewiesen wird.
Es gibt Wohnungen mit EBK zu mieten und welche ohne. Vergleicht nun ein Mietinteressent zwei Wohnungen miteinander und übersieht, dass die eine Wohnung mit und die andere ohne EBK ist, entsteht ein schiefes Bild.
Wenn dieser Vergleich dann gezogen wird, wenn es darum geht, ob ein verlangter Mietpreis noch im Rahmen ist oder nicht, sieht es für den Vermieter allemal günstiger aus, wenn er eine Kaltmiete + Nutzung für Küche angibt. Die Kaltmiete ist dann niedriger und bleibt vielleicht noch im Rahmen dessen, was aufgrund eines Mietspiegels gerade noch so möglich ist. Da ein Mietspiegel niemals berücksichtigen kann, welchen Wert eine "Wohnung mit Einbauküche" hat, da diese höchst unterschiedlich ausfallen können, ist er auf der sicheren Seite, wenn ein Mieter z. B. nach Abschluss des Mietvertrags und Einzug dem Mieter erklärt, er würde die Miete nicht in der vereinbarten Höhe bezahlen wollen, weil der Vermieter mehr als 10 % über den Mieten vergleichbarer Wohnungen in dem Gebiet liegt.
Die im letzten Jahr eingeführte Mietpreisbremse könnte sonst zum Problem für einen Vermieter werden, der vielleicht eine neue EBK eingebaut hat und deswegen entsprechend mehr Miete will.
Als Teil der Kaltmiete relativ üblich. Im Gegenzug könnt ihr jegliche Reparatur (also auch Kleinteile) über den Vermieter abrechnen - auch nicht das Schlechteste.
Früher wurde das einfach in den Mietpreis mit eingerechnet, ohne dass das separat ausgewiesen wurde.
Das ist auch jetzt meist im Mietpreis enthalten, wenn es eine Einbauküche gibt.
Hallo,
das finde ich ein bißchen teuer, mit der Zeit summiert sich das. Auf jeden Fall sollte die Nutzungspauschale spätestens nach 2 Jahren wegfallen!
Ist die Küche brandneu?
Handelt es sich um eine hochwertige Küche?
Du kannst sagen, daß du diese Küche nicht magst und deine eigene einbauen lassen willst...
Emmy
> das finde ich ein bißchen teuer
was denn? Wo hast Du den Betrag gesehen?
Wenn man schon 1000 € im voraus blechen muß und dann zusätzlich eine monatliche "Pacht" bezahlen muß, finde ich das teuer... oder ?
Emmy
Der Betrag für die Nutzungspauschale? War bei der Wohnungsanzeige mit ausgeschrieben. 450€ + NK (100) + NP (40)
Die 1000 EUR sind die Kaution. Völlig üblich und normal. Miete, Nebenkosten und in diesem Fall eine Nutzungspauschale kommen halt hinzu.
Miete, nicht Pacht.
Du kannst sagen, daß du diese Küche nicht magst und deine eigene einbauen lassen willst...
Und Tschüß Wohnung!
Neu ist sie, die Wohnung wurde vor 2 Monaten komplett saniert und da wurde sie auch eingebaut. Hochwertig würde ich jetzt aber nicht sagen. Alles da was man braucht aber sieht nicht unbedingt nach was aus.
Kann der Vermieter mir dann nicht evtl die Kosten für den Abbau in Rechnung stellen, wenn ich meine eigene Küche mitbringe?
er kann die Miete nicht nachträglich anheben für eine Küche, die schon zur Wohnung gehört! L O G O ?!