Auf einmal Anzeige wegen Fahrerflucht trotz Personalien angegeben?
Hallo, ich und meine 3 Brüder (nicht ich bin gefahren, mein 20 jähriger bruder), waren heut abend mit dem auto unterwegs und haben auf dem Parkplatz vom Mcdonalds geparkt. Bei mausparken ist mein Bruder dann leicht (also wirklich leicht, unser Auto war langsamer als wenn ich rückwärts laufe) gestossen. Sind daraufhin gleich angehalten und haben den Schaden begutachtet mit der erkenntnis, das weder am geparkten noch an unserem Auto ein Schaden bestand. Nun standen wir erstmal ne Weile da und überlegten was wir jetzt am besten machen, als ich sah das unter uns (der parkplatz ist höher gelegen und einige Meter vom Eingang entfernt) 2 personen standen. Daraufhin meinte ich zu meinem Bruder, da wir da ohnehin nicht stehen bleiben konnten (da wir die einzige zufahrt zum Parkplatz blockierten) doch mal die beiden Leute zu fragen ob ihnen das Auto gehört oder sie wissen wem es gehört. Wir fuhren also runter zum Mc (hier gehts einen engen gang bergab und um eine kurve), und als wir die kurve zur hälfte verlassen hatten hat die eine auf einmal Fotos von uns gemacht mit ihrem handy. Da wir ja ohnehin mit beiden sprechen wollten hielten wir an (der mann machte dabei bewegungen mit dem arm die zeigten wir sollen die scheibe runterdrehen) und fragten ob denn das Auto ihnen gehört oder sie wissen wem es gehört was sie beides verneinten. Daraufhin ging mein Bruder ins MC nachdem er das auto an einem der parkplätze direkt am eingang abgestellt hatte, und fragte an jedem Tisch nach wem das auto gehört. Ich behielt derweil die Treppe zu den parkplätzen im auge um zu sehen ob jemand zu dem Auto geht und den dann aufzuhalten. Nach einer Weile, die leute waren gegangen, kam er mit der halterin und deren Freundin aus dem MC raus. Sie gingen dann zu dritt zum Auto, haben fotos gemacht und nummern ausgetauscht sowie namen und nummernschild, also alles was man so muss. Daraufhin hat sie sich dann bedankt und ist wieder nach drinnen, wir sind dann nach hause. Unterwegs rief sie dann auf dem handy an und fragte nochmal nach unserem nummernschild. Zuhause angekommen haben wir natürlich unseren Eltern von erzählt, die daraufhin sich mit ihr in verbindung gesetzt haben. Die meinte dann Ihr auto hätte nen mehreren Tausend euro schaden (irgendein sensor im stoßstangenbereich, keine ahnung) udn als meine mutter daraufhin meinte das kann ja nich sein meitne sie dann noch ja wir hätten sowieso fahrerflucht begangen und sie würden gerade zur polizei fahren um ne anzeige zu machen, weil die 2 leute von zuvor wohl nachdem wir weg waren nochmal zu denen sind und ihnen erzählt haben wir wollten wegfahren aber sie hätten uns aufgehalten (frag mich mal wie das gehen soll?) Jetzt machen wir uns natürlich gedanken ob da denn was kommen kann wegen Fahrerflucht und so, wir haben daraufhin auch gleich die Polizei angerufenund alles nochma gemeldet, die meinte daraufhin die müssen der Sache nachgehen und wir hätten ja die Möglichkeit dann ne Aussage zu machen und nen Anwalt zu nehmen?
6 Antworten
Das war keine Fahrerflucht. Ihr habt ja die Personalien der Unfallgegner, damit könnt ihr doch nachweisen, dass ihr den Unfallort erst nach dem Austausch der Personalien verlassen habt ...
Kann auch gut sein, dass ihr es mit Betrügern zu tun habt, die hier Kapital aus dem Unfall schlagen wollen.
Sie haben den Unfallort nur einige Meter verlassen um nach dem Besitzer des anderen Autos zu suchen und diese auch gleich gefunden, das ist einfach keine Fahrerflucht.
Die eigenen Interpretation ist eine Sache. Genau genommen kommt es aber darauf an, wie es im Zweifel ein Richter sieht / interpretiert.....
@rommyarmin: Du hast in dem langen langen Text anscheinend überlesen: Sie haben mit dem Geschädigten die Personalien ausgetauscht. Sie müssen nicht "stehenbleiben" am Unfallort. Wenn sie zu Beispiel zur Polizei gefahren wären, hätten sie ja auch wegfahren müssen.
@EddiR: Das ist relativ gut definiert. Und dass die Personalien getauscht wurden, reicht vollkommen aus.
der meinung bin ich auch, Polizei war auch gerade eben hier und haben Fotos von unserem Auto gemacht und habe nauch gesagt der Kollege der die Anzeige aufgenommen hat meinte es wäre ein minimaler Lackschaden am Auto von ihr, die 2 die hier waren konnten an unserem Auto garkeinen Schaden feststellen.
Meine mutter macht natürlich trotzdem riesen streß und lässt sich kein stück beruihgen und redet die ganze zeit davon das er jetzt führerscheinverbot geldstrafe und was weiß ich nicht noch alles bekommt
Um einen möglichen Schaden an eurem Auto geht es doch gar nicht.
Habt ihr den entstandenen Schaden am gegnerischen Fahrzeug fotografiert? Dann hättet ihr ja Fotos von der beschädigten Stelle. Vielleicht befindet sich dort wirklich ein Sensor?
Es ist keine Fahrerflucht, wenn ihr den Weg frei macht und anschließend den Halter bei MC sucht. Zumal ihr die Fahrerin ja gefunden und Anschrift ausgetauscht habt. Heb dir die Handydaten unbedingt auf, also die Frage von ihr nach dem Kennzeichen und deine Antwort. Man weiß nie wie doof es kommt. Nicht löschen! Damit kannst du beweisen, daß ihr euch ausgetauscht habt und sie keinen Grund hat euch anzuzeigen. Man kann auch den Zeitraum erkennen zwischen den Telefonaten und der Unfalluhrzeit. Und der Uhrzeit, in der die Fotos aufgenommen wurden.
Vielleicht beruhigt das deine Mutter ein wenig.
Nehmt Euch einen Anwalt, das wird schwierig.
Warum?
Streng genommen begeht derjenige unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 I 2 StGB, der sich nicht "angemessene Zeit" am Unfallort aufhält, um dem Geschädigten gegenüber Angaben zu machen.
Nun seit ihr aber vom Unfallort weggefahren, was beobachtet wurde.
Trotzdem dürfte keine Strafanzeige gestellt oder gar ein Verfahren in Gang kommen, da ihr beweislich nur die Ausfahrt freigemacht habt und danach sofort im Restaurant den Fahrer des geschädigten Fahrzeugs gesucht habt.
Habt ihr das genauso den Polizeibeamten gesagt, dürfte sich der Vorwurf erledigt haben.
Schliesslich hätte es auch gereicht, direkt zur nächsten Polizeiwache gefahren zu sein und dort ausgesagt zu haben, als bei Minusgraden nach 10 Minuten keiner direkt am Unfallort erschien :-)
Alles gut.
G imager761
So eine lange Geschichte mit so vielen nebensächlichen Details.
Ich verstehe nicht, warum der Fahrer nach dem missglückten Rückwärtsfahren nicht wieder vorwärts in die Parklücke gefahren ist? Da hätte das Auto Niemandem im Weg gestanden.
Stattdessen habt ihr den Unfallort mit dem Auto verlassen. Das nennt man Fahrerflucht. Daran ändert das weitere Verhalten nichts. Als Führerscheininhaber weiss man das aber.
Zur Schadenshöhe: Im Dunkeln ist ein Schaden schlecht festellbar. Und 'irgendeinen Sensor' hat der Fahrer anscheinend nicht bemerkt, sonst wüsste er, wovon der Geschädigte spricht. Wenn man den schon nicht gesehen hat, kann man auch einen Schaden übersehen haben.
Wie hoch der Schaden tatsächlich ist, kann hier Niemand beurteilen. Mehrere Tausend Euro scheint mir für einen Parkrempler allerdings was viel, zumal ich mir nicht vorstellen kann, wie der Geschädigte am Abend noch einen Gutachter oder eine Werkstatt aufgesucht haben kann.
Was jetzt auf den Fahrer zukommt, muss man abwarten. Vorschnell einen Anwalt einschalten würde ich nicht.
"Der Unfallort ist die Stelle, an der sich der Straßenverkehrsunfall ereignet hat. Er umfasst auch den Bereich, innerhalb dessen ein Aufenthalt von Beteiligten nach den Umständen des Einzelfalls noch zu erwarten ist. Die Beurteilung, ob ein Ort noch zum Unfallort zählt, richtet sich also nach der konkreten Tatsituation."
https://de.wikipedia.org/wiki/Unfallflucht_(Deutschland)
"Eine hinreichende Distanz liegt vor, wenn der Täter seine Feststellungsduldungspflicht nicht mehr erfüllen kann."
Aus der Schilderung wird aber klar, dass der Verursacher den Kontakt zum Geschädigten aktiv gesucht hatte (und letztlich ja auch den Kontakt herstellen konnte). Logischerweise geht es bei dem Tatbestand nicht um die bloße physikalische Wegbewegung des Autos von dem Ort des Zusammenstoßes, sondern um den Versuch, sich der Feststellung zu entziehen.
Aber so ein Versuch lag meiner Ansicht nach nicht vor. Das Auto (und der Verursacher) war nach wie vor in dem Bereich des Unfalls (es gibt keine Regel, dass man das Auto keinen m wegbewegen darf). Und die Feststellung ist ja auch erfolgt, ergo kann man hier nicht sagen, dass diese Distanz ausgereicht hätte, um den Tatbestand zu erfüllen.
So zumindest mal meine Interpretation. Der Sinn des Paragraphen liegt ja darin, den Kontakt zum Geschädigten aufzubauen (und zu sanktionieren, wenn jemand fliehen will - was aber hier offenbar nicht der Fall war). Zumal ja auch (nachvollziehbarerweise) der Verkehr nicht weiter behindert werden sollte.
§ 34 StVO regelt die Pflichten, wie sich ein Unfallbeteiligter zu verhalten hat.
Ist er diesen Pflichten nachgekommen, kann kein Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorliegen.
Du hast in dem langen langen Text anscheinend überlesen, dass sie erstmal davongefahren sind. Die Personalien des Geschädigten erhalten zu haben somit ist kein Beweis dafür, stehengeblieben zu sein.