Autokauf im Trennungsjahr, fällt das in den Zugewinn?
Hallo, ich hab eine Frage. Ich befinde mich im Trennungsjahr das im Januar 2016 abläuft. Es ist noch kein Scheidungsantrag gestellt. Wir hatten eine Zugewinnehe. Nun ist mein Auto kaputt gegangen. Und ich lasse mir von meiner stillgelegten Lebensversicherung 12000,00 EUR ausbezahlen. Diese hab ich bespart vor der Ehe. Meine Frage ist wenn ich mir eine neues Auto kaufe und ich den Kaufvertrag unterschreibe, das Auto bar bezahle und das Auto zulasse, fällt das Auto dann noch in den Zugewinn??
Vielen Dank für Ihre Hilfe
3 Antworten
Wenn Sie von Ihrem Geld ein Auto auf Ihren Namen kaufen, dann ist dieses Auto, so wie vorher Ihr Geld, selbstverständlich nur Ihr Eigentum. Im Übrigen unterliegen solche Sachen wohl kaum einem Zugewinn als einem alterungsbedingten Verlust, den der Partner aber auch nicht auszugleichen hat.
Sofern ein Partner innerhalb der Ehe eigenes Vermögen erworben hat oder solches mit in die Ehe eingebracht hat, so unterliegen lediglich aus diesen werten erzielte Gewinne - Wertzuwachs aus Zinserträgen oder Steigerung der Immobilienwerte, Aktiendepots etc. - einem Zugewinnausgleichsanspruch.
Nein das fällt nicht in den Zugewinn, da das Vermögen bereits vor der Ehe bestand. Ob Du das Vermögen in ein Auto investierst, spielt keine Rolle...
Meiner Meinung nach ja, den noch seid Ihr verheiratet.
Da wird man aber lange auf eine solche Begründung warten - es gibt keine!
Google ist da sehr hilfreich
Das Endvermögen ist das Vermögen, das zum Ende der Ehe besteht, wobei für dessen Berechnung nicht der Zeitpunkt der Scheidung, sondern die Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehepartner maßgeblich ist
Und was hat das Endvermögen mit dem Zugewinn zu tun? Du vergleichst hier nicht Äpfel mit Birnen, sondern Äpfel mit Wohngebäuden...
Da würde mich mal die Begründung interessieren bei einer Zugewinngemeinschaft...